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Völkerrecht: Ramstein-Urteil ohne Gewicht für Iran-Krieg?

7. März 2026

Der US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein durfte für tödliche Drohnenangriffe auf den Jemen genutzt werden, urteilte das Bundesverfassungsgericht 2025. Ist das ein Freibrief für die Nutzung im Iran-Krieg? Eher nicht.

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Deutschland | US-Luftwaffenstützpunkt in Ramstein
Die Ramstein Air Base ist das Hauptquartier der United States Air Force in EuropaBild: Oliver Dietze/dpa/picture alliance

Donald Trump war begeistert: Deutschland sei "großartig", lobte der US-Präsident und schmeichelte damit dem neben ihm sitzenden Bundeskanzler Friedrich Merz bei dessen Besuch in Washington. Der Dank bezog sich darauf, dass die deutsche Regierung seit Beginn des Iran-Kriegs verlässlich hinter dem völkerrechtlich umstrittenen Angriff der USA und Israels steht.

Ohne den Namen der US-Airbase Ramstein im Bundesland Rheinland-Pfalz zu erwähnen, war klar, wofür Trump sich bei seinem Gast besonders bedankte: "Sie lassen uns in bestimmten Gebieten landen, und wir wissen das zu schätzen."

Spanien verweigert USA Zugriff auf Militär-Stützpunkte

Womit Deutschland kein Problem hat, lehnt Spanien ab. Verteidigungsministerin Margarita Robles untersagte den USA, Militäreinrichtungen in ihrem Land zu nutzen: "Operationen, die von den Stützpunkten ausgehen, müssen im Rahmen des Völkerrechts erfolgen", begründete sie ihr Veto. Der Krieg gegen den Iran sei von diesem aber nicht gedeckt, betonte Robles.

Zwei von hinten fotografierte und schattenartig aussehende Matrosen beobachten die Verladung auf Landungsschiffe (auf dem Marine-Stützpunkt Rota in Spanien)
Der spanische Marine-Stützpunkt Rota, zu dem auch ein Flugplatz gehört, ist im Iran-Krieg für die USA gesperrtBild: Kay Nietfeld/dpa/picture alliance

Die Bundesregierung vermeidet bei dieser Frage eine unmissverständliche Festlegung: "Deutschland stellt das Völkerrecht nicht infrage", sagte ein Sprecher von Bundeskanzler Merz. "Aber es gibt auch ein Sicherheitsinteresse, das vom Völkerrecht nicht adressiert wird."

Hat das deutsche Außenministerium recht?

Das Auswärtige Amt verweist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2025. Dabei ging es um tödliche Drohnenangriffe im Jemen, die von der US-Airbase Ramstein gesteuert worden waren. "In diesem Urteil ist festgestellt worden, dass das eine rechtmäßige Nutzung ist", sagte ein Sprecher des deutschen Außenministers Johann Wadephul.

Ein Mann läuft in der jemenitischen Stadt Zinjibar über eine teilweise zerstörte Straße. Auch die Gebäude im Hintergrund sind bei einem Drohnen-Angriff der USA im Jahr 2012 weitgehend zerstört worden.
Zerstörte Straßen und Häuser nach einem US-Drohnenangriff auf den Jemen im Jahr 2012, bei dem auch Zivilisten getötet wurden Bild: Sami Al-Ansi/AFP/Getty Images

Das stimmt allerdings nur in Bezug auf die damals konkret verhandelte Klage von zwei Männern, deren Angehörige 2012 bei einem gezielten Drohnenangriff der USA im Jemen ums Leben gekommen waren. Ein Freibrief für die uneingeschränkte militärische Nutzung Ramsteins war das Urteil keinesfalls, wie in der Begründung des Bundesverfassungsgerichts nachzulesen ist.

Was sind "legitime militärische Ziele"?

Demnach müsse Deutschland den Schutz grundlegender Menschenrechte und die Kernnormen des humanitären Völkerrechts auch gegenüber Ausländern im Ausland wahren. Dabei sei auch die ernsthafte Gefahr zu beachten, dass das Völkerrecht systematisch verletzt werden könnte. Bei den Drohnenangriffen im Jemen war das laut Bundesverfassungsgericht nicht der Fall gewesen.

Den USA wurde attestiert, bei ihrem Kampf gegen den internationalen Terrorismus den Schutz von Zivilisten ausreichend berücksichtigt zu haben. Im Urteil ist von "legitimen militärischen Zielen" die Rede. Mit Blick auf den Iran-Krieg und die damit verknüpfte intensive Debatte über das Völkerrecht lässt sich momentan nur spekulieren, wie das Bundesverfassungsgericht im Fall einer Klage urteilen würde. 

Wann sind gezielte Tötungen gerechtfertigt?

Bei dem über Ramstein gesteuerten Drohnenangriff der USA auf mutmaßliche Terroristen im Jemen waren auch Unschuldige ums Leben gekommen. Ein Umstand, den die Rechtwissenschaftlerin Paulina Starski von der Universität Freiburg nach dem Urteilsspruch kritisch bewertete: "Wenn sie nicht genau wissen, wen sie da angreifen, haben sie im Zweifel davon auszugehen, dass es eine Zivilperson ist." Deshalb seien gezielte Tötungen mitunter humanitär und völkerrechtlich höchst problematisch.  

Trump oder die Mullahs - wer bestimmt die Zukunft des Iran?

Auch bei den Angriffen der USA und Israels auf Ziele im Iran sollen schwer überprüfbaren Meldungen zufolge bereits Unschuldige ums Leben gekommen sein. Von mehreren hundert Opfern ist inzwischen die Rede. Wobei unabhängig vom Wahrheitsgehalt im Falle künftiger Klagen gegen Deutschland in jedem Einzelfall nachgewiesen werden müsste, dass ein Angriff via Ramstein erfolgt ist.   

Ein Ramstein-Gutachten als Fingerzeig für die Bundesregierung 

Dass der größte US-Luftwaffenstützpunkt in Europa im Iran-Krieg eine wichtige Rolle spielt, steht außer Frage. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete darüber ausführlich: "Von dort werden Einsätze im Nahen Osten geplant, Aufklärungsdaten analysiert oder Steuerbefehle von Drohnenpiloten ins Einsatzgebiet weitergeleitet."

Vor diesem Hintergrund ist ein bereits 2016 erstelltes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ein Fingerzeig für die Bundesregierung: "Sollte der – bisher nicht erbrachte – Nachweis gelingen, dass vom Militärflughafen Ramstein völkerrechtswidrige Militäroperationen ausgingen, dürfte die Bundesrepublik diese nicht dulden."

 

Deutsche Welle Marcel Fürstenau Kommentarbild ohne Mikrofon
Marcel Fürstenau Autor und Reporter für Politik & Zeitgeschichte - Schwerpunkt: Deutschland
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