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Iran-Krieg: Ist die rote Linie der UN überschritten?

Brenda Haas
5. März 2026

Der jüngste Angriff der USA und Israels auf den Iran rückt die nach dem Zweiten Weltkrieg entworfene UN-Charta in den Fokus. Artikel 2 Absatz 4 verbietet jede Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen andere Staaten.

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Menschen, die Plakate mit Kritik an den Angriffen gegen den Iran hochhalten
Ist der Angriff auf den Iran vom Völkerrecht gedeckt? Bild: Gent Shkullaku/Matrix Images/picture alliance

Er mag nur einen Satz lang sein, aber Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta wird als "Eckpfeiler des modernen Völkerrechts" bezeichnet - und als seine rote Linie. Er verpflichtet alle UN-Mitgliedsstaaten, in ihren internationalen Beziehungen jede Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Integrität oder die politische Unabhängigkeit eines Staates zu unterlassen. Verfasst nach dem Zweiten Weltkrieg hatte er zum Ziel, den Frieden zu wahren und statt bewaffneter Konflikte auf Verhandlungen zu setzen - als Standardverfahren zur Beilegung von Streitigkeiten. 

Seitdem wurde Artikel 2 Absatz 4 bei großen geopolitischen Krisen - von der Ukraine bis zum Nahen Osten - herangezogen, wobei die Akteure der gegnerischen Seiten ihn nach ihrer jeweiligen Perspektive auslegten.

Ein Mann mit einer Mütze hält ein Schild mit der Aufschrift "No US, hands off Venezuela" (Keine USA, Hände weg von Venezuela) hoch.
Anhänger des venezolanischen Präsidenten Nicolas Maduro protestierten gegen seine Entführung durch die USABild: Humberto Matheus/Sipa USA/picture alliance

Zu den Gründen, die die Vereinigten Staaten und Israel für ihre jüngsten "Präventivschläge" gegen den Iran am 28. Februar angeführt haben, gehören die Notwendigkeit, "sein Raketenprogramm einzuschränken" und "seine Unterstützung für terroristische Gruppen zu beenden". Kritiker halten dem entgegen, dass diese Gründe nicht unter die Ausnahmen der UN-Charta fallen, und weisen darauf hin, dass nur bestimmte UN-Organe - vor allem der Sicherheitsrat - verbindlich entscheiden können, wann Gewaltanwendung rechtmäßig ist.

Im Januar 2026 verurteilten Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen die Intervention der USA in Venezuela, bei der US-Truppen den venezolanischen Präsidenten Nicolas Maduro gefangennahmen, als "klaren und schwerwiegenden Verstoß" gegen die Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen.

Dies veranlasste auch den Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres, zu der Warnung, dass die regelbasierte Ordnung weltweit zunehmend durch "das Gesetz des Dschungels" ersetzt werde.

Der Satz, der Kriege verbieten sollte

Vor 1945 gab es keine allgemeine Regel, die Staaten den Einsatz von Gewalt untersagte. Immer wieder gab es Kriege - und nur wenige Institutionen, die Konflikte verhindern konnten.

Wiederholtes Scheitern bei der Eindämmung von Aggressionen zu Beginn des 20. Jahrhunderts - die in zwei Weltkriegen gipfelten - überzeugten die Staaten davon, dass Frieden eine verbindliche, durchsetzbare Regel gegen einseitige Gewaltanwendung erforderte.

Schwarz-Weiß-Foto von Menschen, die um einen runden Tisch stehen, einer sitzt und schreibt,  umgeben von einem Ring aus Flaggen
Die Charta der Vereinten Nationen soll helfen, Kriege zu vermeidenBild: akg-images/picture alliance

Die Charta der Vereinten Nationen wurde am 26. Juni 1945 in San Francisco unterzeichnet. Sie war zugleich der Gründungsvertrag, der die Vereinten Nationen ins Leben rief und ihre Mitglieder an einen neuen Rechtsrahmen zur Wahrung des Weltfriedens band.

Im Mittelpunkt stand Artikel 2 Absatz 4: "Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt."

Es gibt nur zwei Ausnahmen: Selbstverteidigung als Reaktion auf einen bewaffneten Angriff (Artikel 51) und vom UN-Sicherheitsrat genehmigte Anwendung von Gewalt. Dieses Prinzip wurde zum zentralen Mechanismus der Charta, um mächtige Staaten daran zu hindern, nach eigenem Ermessen Gewalt anzuwenden.

Allerdings definierte die Charta Präventivschläge, humanitäre Interventionen oder Regimewechsel nicht ausdrücklich als "Gewalt". Diese Unterlassung führte später mehrfach zu Streitigkeiten.

Drohne im Flug
Drohnenangriffe, die Schäden verursachen, die mit denen konventioneller Kriegsführung vergleichbar sind, könnten gegen Artikel 2 Absatz 4 verstoßenBild: Isa Harsin/SIPA/picture alliance

Die Grauzonen des UN-Artikels

Artikel 2 Absatz 4 verwendete weit gefasste Begriffe wie "Anwendung von Gewalt" und deren "Androhung" basierend auf der 1945 bekannten Kriegstechnologie. Heute können Cyber-Angriffe Infrastrukturen lahmlegen, und Drohnen können präzise Angriffe über Grenzen hinweg durchführen, ohne die Aggressoren in Gefahr zu bringen. Wenn diese Operationen Zerstörungen oder Störungen verursachen, die denen eines konventionellen Angriffs ähneln, fallen sie unter Artikel 2 Absatz 4. Wenn die Aktionen jedoch keine weitreichenden physischen Schäden verursachen, wie beispielsweise bei Datendiebstahl oder Spionage, greift der Passus der UN-Charta nicht.

Eine zweite Grauzone betrifft die Frage, wann ein Staat Gewalt zur Selbstverteidigung anwenden darf. Artikel 51 erlaubt dies nur nach einem "bewaffneten Angriff" - ein Begriff, den die Charta verwendet, um einen bedeutenden, "gewalttätigen Angriff" zu beschreiben, wie er mit den Kriegen der Mitte des 20. Jahrhunderts in Verbindung gebracht wird.

Die Skulptur einer Pistole mit verknotetem Lauf vor blauem Himmel
Diese Skulptur Carl Fredrik Reuterswärds zum Thema Gewaltlosigkeit steht vor dem UN-Hauptquartier in New YorkBild: Daniel Kalker/picture alliance

Viele moderne Operationen - grenzüberschreitende Überfälle, gezielte Tötungen, Cyberangriffe und Drohnenangriffe mit begrenzten physischen Auswirkungen - stellen möglicherweise keinen "bewaffneten Angriff" im Sinne der Selbstverteidigung dar.

Darüber hinaus wirft das Konzept der Selbstverteidigung auch Fragen der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit auf, wie die Reaktionen auf Israels Antwort auf die Terroranschläge der Hamas vom 7. Oktober 2023 zeigen: Israel hatte eindeutig das Recht, sich zu verteidigen, aber das Ausmaß seiner Operationen hat hitzige Debatten ausgelöst. Das Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH), in dem es um die Frage geht, ob Israel Völkermord an der palästinensischen Bevölkerung im Gazastreifen begangen hat oder begeht, ist noch anhängig.

Und schließlich ist da noch die Struktur des Sicherheitsrats. Artikel 2 Absatz 4 verspricht souveräne Gleichheit, doch der Rat verleiht den fünf ständigen Mitgliedern mit Vetorecht - den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich, Russland, China und Frankreich - außerordentliche Befugnisse, um zu entscheiden, wann Gewaltanwendung rechtmäßig ist. Wenn der Rat durch eines ihrer Vetos gelähmt ist, handeln die Staaten einfach und rechtfertigen ihre Aktionen im Nachhinein.

Menschen im UN-Sicherheitsrat sitzen im Kreis
Der UN-Sicherheitsrat wird aufgrund des Vetorechts fünf ständiger Mitglieder und seiner Unfähigkeit, Konflikte zu verhindern, oft als "zahnloser Tiger" bezeichnetBild: John Lamparski/NurPhoto/picture alliance

Artikel 2 Absatz 4 steht im Mittelpunkt vieler umstrittener militärischer Auseinandersetzungen, von denen einige im Folgenden aufgeführt sind:

Iraks Invasion in Kuwait (1990)

Die Besetzung und versuchte Annexion Kuwaits durch den Irak im August 1990 wurde innerhalb weniger Stunden vom UN-Sicherheitsrat verurteilt, der den Rückzug des Irak forderte. Der Rat genehmigte auch die Anwendung von Gewalt, um die Invasion zu bekämpfen-, ohne sich dabei ausdrücklich auf Artikel 2 Absatz 4 zu berufen. Bagdad beharrte darauf, dass Kuwait historisch gesehen Teil des Irak sei, und warf dem Land wirtschaftliche Sabotage vor. Aber keines dieser Argumente lieferte eine rechtmäßige Grundlage für die Überschreitung einer internationalen Grenze mit militärischer Gewalt.

Ein Mann hält ein Schild mit der Aufschrift "Danke NATO" hoch
Dieser Kosovo-Albaner war dankbar für die NATO-Intervention 1999Bild: Oliver Soulas/dpa/picture alliance

Die Intervention der NATO im Kosovo (1999)

Obwohl sie völkerrechtlich umstritten sind, werden die Luftangriffe der NATO im Kosovo 1999 oft als humanitäre Intervention angesehen. Mit den Angriffen sollten die großangelegten Gräueltaten gegen die kosovarischen Albaner unterbunden werden. Befürworter argumentierten, dass Untätigkeit eine Fortsetzung der ethnischen Säuberungen ermöglicht hätte.

Die Operation wurde jedoch ohne UN-Mandat und ohne Berufung auf Selbstverteidigung durchgeführt und verstieß damit "technisch gesehen" gegen Artikel 2 Absatz 4. Die Unabhängige Internationale Kommission für den Kosovo bezeichnete sie später als "illegal, aber legitim" und unterstrich damit das Spannungsverhältnis zwischen humanitärer Notwendigkeit und dem strikten Verbot der Anwendung von Gewalt in der Charta.

US-geführte Invasion im Irak (2003)

Die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich und ihre Koalitionspartner marschierten im März 2003 ohne Genehmigung des Sicherheitsrats in den Irak ein. Washington und London argumentierten, dass die angeblichen Massenvernichtungswaffen (MVW) des Irak eine unmittelbare Bedrohung darstellten und dass frühere Resolutionen zum Golfkrieg implizit eine erneute Gewaltanwendung zuließen.

Ein Soldat mit Gewehr liegt auf sandigem Boden, im Vordergrund ein Teil der US-Flagge.
Der Irak besaß gar keine keine Massenvernichtungswaffen - dabei war dies die Begründung für die von den USA angeführte Invasion im Jahr 2003Bild: Laura Rauch/AP Photo/picture alliance

Diese Behauptungen fanden keine breite internationale Unterstützung, die UN-Inspektoren hatten die Existenz von MVW auch nicht bestätigt. Nach der Invasion stellte sich heraus, dass diese zentrale Prämisse für den Angriff unbegründet war, was die Rechtfertigung der Invasion weiter untergrub. Der damalige UN-Generalsekretär Kofi Annan erklärte später, dass die Intervention "nicht im Einklang mit der UN-Charta" stand.

Russlands Invasion der Ukraine (2022)

Russlands Krieg gegen die Ukraine sorgt weltweit für Kritik. Die UN-Generalversammlung forderte einen Rückzug, und der Internationale Gerichtshof befand, dass Russlands "Rechtfertigung zur Verhinderung von Völkermord" keine plausible Grundlage habe.

Jemand schiebt jemanden im Rollstuhl an verrosteten Militärpanzern vorbei
Russland führt seit 2022 Krieg gegen die UkraineBild: Marek Ladzinski/ZUMA/picture alliance

Denn Moskau behauptete ohne glaubwürdige Beweise, dass die Ukraine Völkermord an russischsprachigen Menschen in den Regionen Donezk und Luhansk begehe und Russland aus humanitären Gründen einmarschiert sei, um dies zu verhindern. Keines dieser Argumente wurde von den UN-Gremien akzeptiert, und auch die meisten Staaten folgen dieser Begründung nicht.

Adaption aus dem Englischen: Suzanne Cords