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EP will einheitliche Definition von Vergewaltigung in Europa

28. April 2026

Von "Nur Ja heißt Ja" bis "Nur Nein heißt Nein": Die Definitionen darüber, was strafrechtlich als Vergewaltigung gilt, gingen in der EU teils deutlich auseinander. Nun will das Europaparlament diesen Missstand ändern.

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Deutschland München 2026 | Demo der Grünen Jugend gegen sexualisierte Gewalt auf dem Königsplatz
Demonstranten in München fordern auch in Deutschland die Einführung des "Nur Ja heißt Ja"-Prinzips bei sexualisierter Gewalt, April 2026Bild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/picture alliance

Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine der häufigsten Menschenrechtsverletzungen weltweit. Rund die Hälfte aller Frauen in der Europäischen Union, schreibt der Europäische Rat auf seiner Internetseite, sind seit ihrem 15. Geburtstag mindestens einmal sexuell belästigt worden. Die EU hat daher schon mehrere Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Frauen und Mädchen besser vor sexuellen Übergriffen zu schützen. So trat sie am 1. Oktober 2023 der Istanbul-Konvention bei, dem weltweit umfassendsten Regelwerk zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. 2024 erließ die EU eine Richtlinie, die etwa sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz, Cyber-Stalking und die Verbreitung intimer Bilder ohne Zustimmung EU-weit unter Strafe stellt. Die neue EU-Gleichstellungsstrategie nimmt insbesondere Cybergewalt, Deepfakes und digitale Gewalt gegen Frauen ins Visier. Und die europäischen Staaten investieren jährlich hunderte Millionen Euro in Projekte zu Gewaltprävention und Opferschutz.

Parteiübergreifende Initiative im EP

Wenn es aber darum geht, überhaupt zu definieren, was eigentlich strafrechtlich als Vergewaltigung zu gelten hat, konnten die 27 Mitgliedstaaten der EU jahrzehntelang keinen Konsens herstellen. Das will eine parteiübergreifende Initiative im Europaparlament nun ändern. Sie will die EU-Kommission dazu bringen, den rechtlichen Rahmen hierfür neu zu stecken. "Die Gesetzesinitiative zielt darauf ab, eine EU-weit einheitliche Regelung zu schaffen, die sicherstellt, dass in sexuellen Beziehungen nur ein 'Ja' wirklich 'Ja' bedeutet und dass alle Vergewaltigungsgesetze in der EU auf dem Prinzip der Einwilligung basieren", erläutert die sozialdemokratische EP-Abgeordnete Evin Incir aus Schweden, eine der Initiatorinnen des neuen Vorstoßes, im DW-Interview. Entscheidend solle in Zukunft "das Fehlen von Einwilligung" sein "und nicht die Tatsache, dass man sich wehren muss, dass man blaue Flecken vorweisen muss, um zu beweisen, dass man 'Nein!' gesagt hat".

Flaggen und das EU-Parlament in Straßburg
Im Europäischen Parlament wurde die Gesetzesinitiative mit großer Mehrheit gebilligtBild: Panama Pictures/IMAGO

Der Text plädiert außerdem für eine Angleichung an internationale Standards und eine stärkere Unterstützung der Opfer in allen Mitgliedstaaten, einschließlich des Zugangs zu Justiz, spezialisierten Dienstleistungen und Gesundheitsversorgung. An diesem Dienstag (28.04.2026) wurde er mit einer großen Mehrheit von 447 zu 160 Stimmen im Europaparlament gebilligt.

Strafrechtlicher Flickenteppich in Europa

Bislang gingen die strafrechtlichen Definitionen darüber, was vor Gericht als Vergewaltigung gilt, in Europa teils beträchtlich auseinander. Grob lassen sich die derzeitigen Rechtsmodelle in drei Kategorien einteilen:

In mehreren EU-Staaten gilt eine Tat nur als Vergewaltigung, wenn der Täter physische Gewalt anwendet oder damit droht. In einigen weiteren Staaten, darunter Deutschland, Österreich und Polen, gilt das sogenannte "Nein heißt Nein"-Modell: Eine Vergewaltigung liegt strafrechtlich dann vor, wenn die Tat gegen den erkennbaren Willen des Opfers geschieht, diese also aktiv ihre Zustimmung verweigert.

Das "Nur Ja heißt Ja"-Modell hingegen bedeutet, dass jeder Sex ohne ausdrückliche, freiwillige Zustimmung als Vergewaltigung definiert wird. Dieses Modell wurde zuerst in Schweden eingeführt, gilt aber auch in zahlreichen anderen EU-Staaten wie Belgien, Dänemark, Kroatien oder Griechenland.

Frankreich Nimes | Prozess Vergewaltigungen von Mazan
Der Vergewaltigungsfall der Französin Gisele Pelicot erschütterte das ganze LandBild: Coust Laurent/abaca/picture alliance

In den vergangenen Jahren sind mehrere weitere große europäische Länder zu dieser Regelung übergegangen, so etwa Spanien oder die Niederlande, zuletzt aber auch Frankreich im November 2025 unter dem Eindruck des Falls Gisele Pelicot, der das gesamte Land erschütterte. Auch in Tschechien wird derzeit über die Einführung dieser Regelung diskutiert.

Pionierland Schweden

Dabei sind die Aufklärungsquoten in Vergewaltigungsfällen ohnehin extrem niedrig. Zum einen wird nur ein Bruchteil der Taten überhaupt zur Anzeige gebracht, zum anderen steht in den Prozessen oft Aussage gegen Aussage, während eindeutige Beweise für eine Vergewaltigung nur schwer zu erbringen sind. Einige Schätzungen gehen daher davon aus, dass europaweit nur ein niedriger einstelliger Prozentbereich der tatsächlichen Vergewaltiger auch verurteilt wird.

In Schweden, dem EU-Land, das die "Nur Ja heißt Ja!"-Regelung 2018 als erstes eingeführt hat, ist die Zahl verurteilter Vergewaltiger seitdem deutlich angestiegen. Dies dürfte auch daran liegen, dass die Regierung in Stockholm gleichzeitig auch den Straftatbestand der "(grob) fahrlässigen Vergewaltigung" eingeführt hatte: Demnach können Täter nun auch dann verurteilt werden, wenn sie nicht zuvor sichergestellt haben, dass ihr Gegenüber freiwillig am Sex teilnimmt.

Der Schattenriss einer traurig aussehenden Frau im Profil, die mit angezogenen Knien auf dem Boden sitzt
Rund jede zweite Frau über 15 Jahren in der EU hat bereits sexualisierte Gewalt erleben müssen Bild: Suvee Subyen/COLOURBOX

Dennoch bleibt die Beweisführung vor Gericht weiter schwierig und die Quote der Verurteilungen insgesamt auf niedrigem Niveau. Nichtsdestotrotz würdigen Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International den Übergang zur "Nur Ja heißt Ja!"-Regelung als wichtigen Schritt auch im Sinne eines gesellschaftlichen Wandels.

Früherer Vorstoß scheiterte an Frankreich und Deutschland

Es ist bereits der zweite Vorstoß, die "Nur-Ja-heißt-Ja!"-Regelung europaweit zu verankern. Eine frühere Initiative war im Jahre 2024 gescheitert – unter anderem an der Blockadehaltung Frankreichs und Deutschlands im Europäischen Rat. Dabei ging es weniger um eine inhaltliche Ablehnung des Konsensprinzips als vielmehr um formaljuristische Bedenken. Weil Vergewaltigung in den EU-Verträgen nicht explizit als Straftatbestand mit grenzüberschreitender Dimension aufgeführt wird, argumentierten die Länder bislang, dass die EU nicht die Befugnis dazu besitze, eine europaweite Definition festzulegen. Das Strafrecht gilt als einer der Kernbereiche nationaler Souveränität; beide Staaten verkündeten ihre Befürchtung, dass die EU-Kommission ihre Kompetenzen überschreiten würde und eine entsprechende Richtlinie daher vom Europäischen Gerichtshof wieder einkassiert werden könnte.

"Seit 2024, als wir erstmals eine Gesetzgebung zur dauerhaften Vergewaltigung forderten, hat sich viel getan", zeigt sich die schwedische EU-Parlamentarierin Evin Incir hoffnungsvoll, dass ihre Initiative diesmal erfolgreich verlaufen wird. "Nachdem Frankreich seine Position auf nationaler Ebene geändert hat, sehen wir, dass auch Italien derzeit an einem entsprechenden Gesetz arbeitet. Wir sehen, dass wir dieses Mal möglicherweise eine große Mehrheit im EU-Rat haben und es möglicherweise keine blockierende Minderheit mehr geben wird."

Thomas Latschan Bonn 9558
Thomas Latschan Langjähriger Autor und Redakteur für Themen internationaler Politik