Wie Deutschland Drohnen besser abwehren will
19. Dezember 2025
Es war ein dringlicher Appell der Nürnberger Polizei: Wir möchten "noch einmal explizit darauf hinweisen, dass es verboten ist, Drohnen über dem Nürnberger Christkindlesmarkt fliegen zu lassen", mahnte die Behörde am 1. Dezember. Zuvor war über dem beliebten Weihnachtsmarkt in der Nürnberger Innenstadt überraschend eine Drohne aufgetaucht - trotz des strikten Flugverbots. Sie gehörte einem Blogger, der "schöne Bilder" aus der Luft machen wollte. Die geltenden Vorschriften hatte er dabei schlicht ignoriert.
Drohnen gefährden den Flugverkehr
Dieser Fall ging glimpflich aus, andere weniger: Anfang Oktober legten Drohnen den Flugverkehr in München für viele Stunden lahm, zahlreiche Passagiere strandeten. Immer wieder tauchen Drohnen über Seehäfen, Bahnstrecken und Industrieanlagen auf. Auch vor militärischen Liegenschaften machen sie nicht halt. Spionage für Russland ist ein häufig vermutetes Motiv. Diese Drohnen seien "auch von feindlichen Mächten gesteuert", vermutet Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Sie abzuwehren, ist kompliziert: Sie sind in hohem Tempo unterwegs und oft schnell wieder verschwunden. Wer sie steuert, bleibt meistens ungeklärt.
Gegen den Eindruck der Hilflosigkeit, den die Behörden streckenweise im Umgang mit dieser hybriden Bedrohung erweckten, geht die Bundesregierung nun Schritt für Schritt vor. Anfang Dezember bekam die Bundespolizei eine neue Spezialeinheit zur Drohnenabwehr, die mit moderner Abwehrtechnik ausgerüstet wird. Auch Gesetze, in denen Drohnen bisher nicht vorkamen, werden überarbeitet.
Mehr Befugnisse bekommt in diesem Zusammenhang die Bundeswehr: Sie darf künftig gegen Drohnen auch mit Waffengewalt vorgehen, sie also auch außerhalb von militärischen Liegenschaften abschießen. Dafür gab es bisher keine gesetzliche Grundlage. Das soll mit einer Neufassung des Luftsicherheitsgesetzes geändert werden, über das der Bundestag derzeit berät.
Enge Grenzen für Bundeswehr-Einsätze im Inland
In der Praxis dürften es allerdings nur wenige Fälle sein, in denen die Polizei auf die Fähigkeiten der Bundeswehr zurückgreifen kann. Denn grundsätzlich sind die Aufgaben von Polizei und Armee in Deutschland strikt getrennt. Im Fall eines militärischen Angriffs mit bewaffneten Drohnen wäre die Bundeswehr zuständig. Tauchen Drohnen über einem Flughafen, einem Kraftwerk oder dem Münchner Oktoberfest auf, fällt das in den Bereich der Polizei.
Sie kann die Bundeswehr zwar um "Amtshilfe" bitten, jedoch nur, wenn damit ein besonders schwerer Unglücksfall verhindert werden kann. Einsätze der Bundeswehr im Inneren seien aus guten Gründen nur in sehr engen Grenzen zulässig, betonte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) - und dabei müsse es bleiben.
Ein Drohnenabwehrzentrum von Bund und Ländern
Die Drohnenabwehr ist also in erster Linie Sache der Polizei - der Polizeibehörden der 16 Bundesländer sowie der Bundespolizei, die für die Sicherheit an Flughäfen, Bahnhöfen und den Grenzen zuständig ist. Die Zuständigkeiten sind also verteilt, ein hohes Maß an Abstimmung nötig.
Hier kommt das neue "Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum" (GDAZ) ins Spiel, das Bundesinnenminister Dobrindt am 17.12.2025 in Berlin eröffnet hat. Dort sollen ab Anfang 2026 Informationen der Bundespolizei, der Landespolizeien, der Geheimdienste und der Bundeswehr rund um die Uhr in einem Lagebild zusammenlaufen. "So erhöhen wir Tempo und Treffsicherheit im Kampf gegen hybride Bedrohungen, Sabotage und gezielte Provokationen", erklärte der Innenminister.
Doch reicht eine bessere Koordination im neuen Drohnenabwehrzentrum aus? Die Grünen, im Bundestag in der Opposition, haben Zweifel. Sie halten konkret festgelegte Zuständigkeiten für unverzichtbar, wenn es um die Abwehr von Drohnen geht. "Die Länder sollen ein bisschen was machen, der Bund soll irgendetwas machen", beschreibt die Grünen-Politikerin Irene Mihalic den aktuellen Zustand gegenüber der DW. Verantwortung werde hin- und hergeschoben.
Mihalic, selbst ausgebildete Polizistin, verweist auf den aus ihrer Sicht großen Unterschied zwischen einer abstrakten und einer konkreten Gefahr: "In dem einen Fall hat man noch Zeit, Informationen zu sammeln und zu bewerten. In dem anderen muss innerhalb von Minuten geklärt werden, was man gegen eine womöglich hochgefährliche Drohne tut", sagt die Sicherheitspolitikerin. "Am Ende passiert etwas, dann wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt und keiner will die Verantwortung übernehmen."
Auf den Ernstfall nicht gut vorbereitet
Ist Deutschland mit all diesen Neuerungen gut aufgestellt bei der Drohnenabwehr? Auch Drohnen-Experte Gerald Wissel bezweifelt das. "Wir sind noch weit entfernt von einer wirklich sinnvollen Detektion und Abwehr", sagte der Vorsitzende des UAV DACH, eines großen europäischen Fachverbands für die Unbemannte Luftfahrt.
Sicherheit entsteht seiner Meinung nach nur dann, wenn auch der untere Luftraum flächendeckend in einem Lagebild überwacht wird. Das ist bisher nicht der Fall. "Wenn wir kein Luftlagebild haben, und zwar ein einheitliches, dann kann ich nicht unterscheiden zwischen Gut und Böse. Das ist unsere große Sorge", sagte Wissel der DW. Gemeint ist der Luftraum in einer Höhe von bis zu etwa 250 Metern, in dem Drohnen unterwegs sind. Analog zum oberen Luftraum brauche es auch dort "ein flächendeckendes Radarsystem".
Zudem müsse es eine verpflichtende elektronische Kennung für alle Drohnen geben, technisch ADS-L genannt. So könnten alle Drohnen identifiziert werden, die wie aus dem Nichts über Menschenmengen, Industrieanlagen oder Flughäfen auftauchen.
Hunderttausende private Drohnen in Deutschland
Nicht immer geht es dabei um Spionage oder Sabotage. Im Internet oder im Elektromarkt eine Drohne zu kaufen und damit herumzufliegen, ist in Deutschland ein beliebtes Hobby. Mehr als 350.000 Dohnen im privaten Gebrauch zählte das Portal "Statista" im Jahr 2023. In kaum einen anderen europäischen Land sind es mehr.
Zwar gelten für die Nutzer zahlreiche Vorschriften. Dass diese allzu oft ignoriert werden, zeigt der Fall vom Nürnberger Christkindlesmarkt. Der UAV DACH fordert deshalb, den Nutzungsbereich von Hobby-Drohnen stark zu beschränken, unter anderem auf Modellflugplätze und private Grundstücke in einer maximalen Höhe von 50 Metern.
Zwar sei es verboten, Hobbydrohnen kilometerweit außerhalb des eigenen Sichtfeldes zu fliegen, sagt Gerald Wissel, doch das sei leicht möglich. "Und glauben Sie mir: Wo derjenige ist, der die Drohne mit einem Display und seinem Handy steuert, das können Sie nur mit hohem technischem Aufwand erkennen."