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Bundesregierung beschließt Speicherpflicht für IP-Adressen

22. April 2026

Nach jahrelangem Streit um die Vorratsdatenspeicherung legt die Regierung einen neuen Kompromiss vor: Ermittler sollen künftig leichter digitale Spuren verfolgen können, bei zugleich eingeschränkter Datenspeicherung.

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Zahlreiche Internetkabel
IP-Adressen, die eine Rückverfolgung eines Computernutzers möglich machen, sollen drei Monate lang gespeichert werden (Symbolbild)Bild: Julian Stratenschulte/dpa/picture alliance

Die Bundesregierung unternimmt einen neuen Versuch, die umstrittene Speicherung von Internetdaten, die sogenannte Vorratsdatenspeicherung, gesetzlich zu regeln. Das Bundeskabinett beschloss einen Gesetzentwurf, der Internetanbieter verpflichtet dazu, IP-Adressen und zugehörige Port-Nummern ihrer Kunden für drei Monate zu speichern. Ziel ist es, Ermittlern die Aufklärung von Straftaten im Netz deutlich zu erleichtern.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) begründete das Vorhaben mit bestehenden Defiziten bei der Strafverfolgung: "Täter im Netz kommen zu oft ungestraft davon - vor allem bei Kinderpornographie". Die Regierung wolle dies ändern und die Aufklärungsquote insbesondere bei schweren Delikten wie Cyberbetrug, digitaler Gewalt und der Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen erhöhen.

Auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte die Bedeutung der geplanten Regelung. "Der digitale Raum darf kein Paradies für Straftäter sein", erklärte sie. Zu viele Straftaten blieben bislang ungeklärt, weil entscheidende Spuren fehlten. IP-Adressen seien dabei "oft der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen".

Justizministerin Stefanie Hubig
Justizministerin Stefanie Hubig: Zu viele Straftaten bleiben bislang ungeklärt, weil entscheidende Spuren fehlenBild: Christian Marquardt/NurPhoto/picture alliance

Die IP-Adresse ist so etwas wie die Anschrift eines Computers im Internet, mit der dieser identifiziert werden kann. Die Adressen werden immer wieder neu vom Anbieter vergeben, weshalb es ohne eine Speicherpflicht im Nachhinein schwierig ist, nachzuvollziehen, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte IP-Adresse verwendet hat.

Eine Port-Nummer ist eine numerische Adresse, die verwendet wird, um verschiedene Dienste oder Anwendungen auf einem Gerät zu identifizieren. Jeder Netzwerkdienst nutzt eine bestimmte Port-Nummer, um Datenpakete korrekt zuzuordnen.

Abgespeckte Form der Vorratsdatenspeicherung

Der Gesetzentwurf gilt als Kompromiss in einem seit rund 20 Jahren andauernden Streit um die Vorratsdatenspeicherung. Anders als frühere Regelungen sieht der aktuelle Vorschlag keine umfassende Speicherung von Verkehrs- oder Standortdaten vor. Es sollen ausschließlich IP-Adressen und Port-Nummern erfasst werden.

Die Regierung betont, dass damit keine Bewegungsprofile von Nutzern erstellt werden können. Auch Inhalte von Kommunikation oder Informationen über besuchte Webseiten sollen ausdrücklich nicht gespeichert werden. Zugriff auf die Daten erhalten Strafverfolgungsbehörden nur bei konkretem Anfangsverdacht, und wenn die Abfrage zur Aufklärung erforderlich ist.

Innenminister Alexander Dobrindt
Innenminister Alexander Dobrindt: Licht ins Dunkel bringenBild: dts Nachrichtenagentur GmbH/dts-Agentur/picture alliance

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sieht darin einen wichtigen Schritt für die Sicherheitsbehörden. "Mit der IP-Adressspeicherung bringen wir Licht ins digitale Dunkel", sagte er. Die Maßnahme schließe eine gefährliche Lücke - auch im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität.

Zusätzliche Ermittlungsinstrumente vorgesehen

Neben der anlasslosen Speicherung von IP-Adressen enthält der Entwurf weitere Instrumente. So sollen Anbieter in konkreten Verdachtsfällen per sogenannter Sicherungsanordnung verpflichtet werden können, zusätzliche Verkehrsdaten zu speichern. Diese geben Auskunft darüber, wer wann mit wem und von wo aus kommuniziert hat. Die Speicherung ist zunächst auf drei Monate begrenzt und kann mit richterlicher Zustimmung verlängert werden.

Auch die Funkzellenabfrage soll ausgeweitet werden. Dabei fragen Ermittler bei Mobilfunkanbietern die Daten aller Geräte ab, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Funkzelle, also im Bereich eines Mobilfunkmastes, aufgehalten haben, um mögliche Verdächtige zu identifizieren. Bislang ist dieses Instrument nur bei besonders schweren Straftaten wie Mord zulässig. Künftig könnte es auch bei Delikten wie gewerbsmäßigem Betrug eingesetzt werden.

Hintergrund: Rechtliche Hürden und europäische Vorgaben

Frühere Versuche einer Vorratsdatenspeicherung waren mehrfach vor Gerichten gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht stoppte 2010 eine erste Regelung, später erklärte auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) die deutsche Praxis für unvereinbar mit EU-Recht.

Allerdings ließ der EuGH zuletzt Spielraum für eine eingeschränkte Speicherung von IP-Adressen. Unter bestimmten Bedingungen, etwa einer strikten Trennung von Daten und begrenztem Zugriff, könne diese zur Bekämpfung schwerer Kriminalität zulässig sein. Darauf stützt sich nun der neue Gesetzentwurf.

Die jetzt vorgelegte Regelung ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen zwischen Justiz- und Innenministerium. Justizministerin Hubig sieht im aktuellen Entwurf einen ausgewogenen Ansatz: "Grundrechte werden gewahrt, gleichzeitig stärken wir die Strafverfolgung im Netz." Ob dieser Kompromiss Bestand hat, wird sich im parlamentarischen Verfahren zeigen. Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen.

pgr/se (dpa, afp, epd, kna)

Redaktionsschuss: 17.30 Uhr (MESZ) - dieser Artikel wird nicht weiter aktualisiert.

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