Verfahren gegen Putin-nahen Oligarchen Usmanow eingestellt
30. Dezember 2025
Die Staatsanwaltschaft München hat ein Ermittlungsverfahren gegen den russisch-usbekischen Milliardär Alischer Usmanow gegen Zahlung einer Geldauflage von zehn Millionen Euro vorläufig eingestellt. Das teilte die Behörde in der Landeshauptstadt von Bayern im Süden Deutschlands mit.
Sowohl das zuständige Landgericht München II als auch Usmanow hätten dem Vorgehen zugestimmt. Sobald die Zahlung eingegangen ist, werde das Verfahren endgültig beendet.
Das ist ein im Rechtsstaat übliches Verfahren. Von der Geldauflage sollen 8,5 Millionen Euro der Staatskasse zufließen, weitere 1,5 Millionen Euro der Stiftung Opferhilfe Bayern und dem Landesverband für Gefangenenfürsorge und Bewährungshilfe.
Usmanow auf der Sanktionsliste der EU
Ermittelt worden war wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz sowie möglicher Sanktionsverstöße. Denn Usmanow steht seit Februar 2022 auf der Sanktionsliste der Europäischen Union. Sie stuft den Milliardär als Unterstützer des Angriffskriegs des russischen Präsidenten Wladimir Putin auf die Ukraine ein. Die EU hatte die Sanktionen wenige Tage nach dem Beginn von Russlands Angriffs am 28. Februar 2022 verhängt.
"Sämtliche Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die im Geltungsbereich der Verordnung in seinem Eigentum oder Besitz stehen oder von ihm gehalten oder kontrolliert wurden, gelten seither als eingefroren. Er durfte daher nicht mehr darüber verfügen", heißt es in der aktuellen Mitteilung der Staatsanwaltschaft.
Usmanow gilt weiterhin als unschuldig
Eingefrorene Geld könnten aber dennoch geflossen sein, so der Verdacht der Ermittler, der zu dem Münchener Verfahren führte: Denn Usmanow soll zwischen April und September 2022 trotz Sanktionen Zahlungen geleistet haben. Dabei ging es nach Angaben der Ermittler um 1,5 Millionen Euro.
Die Zahlungen liefen demnach über im Ausland ansässige Unternehmen. Zweck sei die Bewachung zweier Immobilien in Rottach-Egern am Tegernsee in Bayern gewesen. Zudem soll er Wertgegenstände wie Schmuck, Gemälde und Weine nicht wie vorgeschrieben den Behörden gemeldet haben.
Die Verteidigung wies die Vorwürfe zurück und bestritt sowohl eine Verbindung Usmanows zu den beteiligten Unternehmen als auch die Anwendbarkeit der EU-Sanktionsvorschriften auf den konkreten Fall. Als rechtswidrig bezeichneten Usmanows Anwälte sowohl seine Aufnahme auf die Sanktionsliste als auch die daraus resultierenden Verpflichtungen, etwa die Meldepflicht für Vermögenswerte.
Im September 2022 hatten Ermittler drei Anwesen am Tegernsee und in Hessen durchsucht sowie die damals in Bremen liegende Jacht "Dilbar", die die Staatsanwaltschaft Usmanow zurechnete. Auch dabei ging es um mutmaßliche Verstöße gegen Sanktionen. Das Landgericht in Frankfurt am Main erklärte die Durchsuchungen der Wohnungen und der Jacht später für rechtswidrig.
Die Einstellung des Verfahrens in München begründete die Staatsanwaltschaft nun mit den "Besonderheiten des vorliegenden Einzelfalls". "Neben einer Vielzahl höchstrichterlich ungeklärter Rechtsfragen war insbesondere zu berücksichtigen, dass es sich teilweise um Formalverstöße gehandelt haben soll", heißt es in der Mitteilung. Zugleich betonte die Behörde, dass die Einstellung keine Verurteilung oder ein Schuldeingeständnis darstelle. Die Unschuldsvermutung gelte weiterhin.
Wenn die Geldauflage gezahlt und das Verfahren endgültig eingestellt ist, kann Usmanow außerdem wegen dieser Vorwürfe nicht mehr verfolgt werden. "Die Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen ihn aufgrund desselben Tatverdachts ist dann ausgeschlossen", hieß es in der Mitteilung.
Auch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte ein Verfahren gegen einen Russen geführt, bei dem es sich laut Medienberichten um Usmanow handelte. Dieses Verfahren wurde 2024 ebenfalls gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Usmanows Vermögen wird laut Bloomberg Billionaires Index auf 18,8 Milliarden US-Dollar (etwa 16 Milliarden Euro) geschätzt.
pgr/AR (rtr, dpa, afp)