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IStGH-Chefankläger will Haftbefehl gegen Myanmars Junta-Chef

27. November 2024

Verfolgung und Vertreibung: Die Militärjunta in Myanmar geht seit Jahren brutal gegen die Rohingya vor. Der Internationale Strafgerichtshof sieht darin ein klares Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

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Min Aung Hlaing steht in Generalsuniform auf einem offenen Fahrzeug und nimmt eine Truppenparade in Naypyitaw ab (27.03.2024)
Myanmars Juntachef Hlaing (im März bei einer Militärparade in Naypyitaw)Bild: Aung Shine Oo/AP Photo/picture alliance

Nach Haftbefehlen gegen Russlands Präsidenten Wladimir Putin und Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu geht die Anklagebehörde beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) auch gegen den Militärmachthaber von Myanmar vor. Chefankläger Karim Khan kündigte an, Haftbefehl gegen den General und Putschisten-Chef Min Aung Hlaing zu beantragen.

Nach gründlichen und unparteiischen Ermittlungen gebe es hinreichende Gründe für den Verdacht, dass Myanmars Juntachef die Verantwortung für Verbrechen gegen die Menschlichkeit trage, erklärte Khan in Den Haag. Dabei gehe es um die Vertreibung und Verfolgung von Angehörigen der muslimischen Minderheit der Rohingya in den Jahren 2016 und 2017. Der Chefankläger ergänzte, es sei das erste Mal, dass ein Strafbefehl gegen ein ranghohes Regierungsmitglied Myanmars beantragt werde. Weitere würden folgen.

Chefankläger Karim Khan (Bild vom 12.02.2024)
Chefankläger Khan (Archivbild): "Rohingya sind nicht vergessen"Bild: Piroschka van de Wouw/REUTERS

Hunderttausende Rohingya waren vor sieben Jahren aus ihrer mehrheitlich buddhistischen Heimat Myanmar geflohen, als das Militär eine Offensive gegen die muslimische Minderheit startete. Mittlerweile leben rund eine Million Rohingya in der weltweit größten Ansammlung von Flüchtlingscamps im Bezirk Cox's Bazar im Südosten von Bangladesch.

UN sprechen von Völkermord

Die Minderheit wurde Opfer von Massenvergewaltigungen und Morden, oftmals wurden ganze Dörfer abgebrannt. Die Vereinten Nationen bezeichnen ihre Verfolgung als Völkermord. Durch ein 1982 erlassenes Gesetz wurde den Rohingya die Staatsbürgerschaft verwehrt. Dies machte sie nach UN-Angaben zur größten staatenlosen Gruppe weltweit, obwohl die Rohingya seit Generationen in Myanmar (früher: Birma) lebten.

Das Militär in Myanmar hatte im Februar 2021 geputscht und Regierungschefin Aung San Suu Kyi entmachtet. Seither regiert die Junta unter Min Aung Hlaing mit brutaler Gewalt. Friedensnobelpreisträgerin Suu Kyi sitzt in Haft.

Rohingya-Flüchtlinge: Entführt und zu Kriegsdienst gezwungen

Dem Antrag auf Haftbefehl gegen den Juntachef müssen nun noch die Richter am IStGH zustimmen. Der Anklage liegt nach eigenen Angaben eine Fülle von Beweisen vor wie Zeugenaussagen, Dokumente, Fotos und Videos. "Damit werden wir gemeinsam mit all unseren Partnern zeigen, dass die Rohingya nicht vergessen sind", sagte Khan. "Dass sie, wie alle Menschen auf der Welt, Anspruch auf den Schutz durch das Gesetz haben."

Menschenrechtler begrüßten den Antrag. Dieser sei "ein wichtiger Schritt, um den Kreislauf von Missbrauch und Straflosigkeit zu durchbrechen", teilte Human Rights Watch (HRW) mit. Die Mitgliedsländer des Internationalen Strafgerichtshof sollten den Vorstoß als Erinnerung an die Bedeutung des Gerichts betrachten, wenn andere Türen zur Gerechtigkeit geschlossen seien.

Der IStGH ist eine Institution neben den Vereinten Nationen und basiert auf einem besonderen internationalen Vertrag von 124 Staaten. Zur Unterstützung des Gerichts sind deswegen nur Vertragsstaaten verpflichtet. Myanmar zählt nicht dazu, aber das Nachbarland Bangladesch. Der IStGH bejahte deswegen in 2018 und 2019 eine Zuständigkeit aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters der mutmaßlichen Verbrechen. Das Gericht soll gegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord vorgehen.

AR/kle (afp, kna, dpa, rtr, epd)