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Haftstrafen wegen IS-Mitgliedschaft

31. Mai 2022

Vor drei Jahren hatte sich in Deutschland eine Terrorzelle des "Islamischen Staats" zum bewaffneten Kampf entschlossen. Doch die Sicherheitsbehörden hatten die Männer bereits im Visier. Nun wurden sie verurteilt.

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Angeklagte im IS-Prozess in Düsseldorf
Angeklagte im IS-Prozess in Düsseldorf: "Angetrieben von radikalislamischer Gesinnung"Bild: Federico Gambarini/picture alliance/dpa

Sie kamen als Flüchtlinge nach Deutschland, gerieten in Verdacht, wurden Überwacht und festgenommen. Nun hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht die fünf Männer aus Tadschikistan als IS-Terroristen zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Nach Überzeugung der Richter gehörten die 25 bis 34 Jahre alten Islamisten einer Terrorzelle des sogenannten "Islamischen Staats" (IS) an, die auf Weisung führender IS-Kader Anschläge in Deutschland verüben sollte.

Die Vorwürfe der Anklage hätten sich "in vollem Umfang bestätigt", sagte der Vorsitzende Richter Jan van Lessen. Zahlreiche Beweisanträge der Verteidiger hätten dagegen "nicht zur Aufklärung beigetragen, sondern das Verfahren nur verzögert". Einer der Verurteilten habe ein Attentat auf einen Islamkritiker in Neuss geplant, ein anderer sich an der Vorbereitung eines Auftragsmords in Albanien beteiligt, erklärte das Gericht.

"Angetrieben von ihrer radikalislamischen Gesinnung" hätten die Angeklagten das Ziel verfolgt, den Dschihad mit Mitteln des bewaffneten Kampfs aufseiten des IS aufzunehmen, teilte das Gericht weiter mit. Dazu hätten sie ab 2019 in Kontakt mit einem führenden IS-Mitglied in Afghanistan gestanden und seien ideologisch geschult worden. Die Männer erhielten Strafen zwischen drei Jahren und acht Monaten sowie neuneinhalb Jahren.

Auftragsmord offenbar im letzten Moment gescheitert

Das Gericht konnte sich auch auf die Aussagen des bereits zu sieben Jahren Haft verurteilten Mitgründers der Terrorzelle stützen. Der 31-Jährige hatte seine Komplizen schwer belastet. So hatte er gestanden, dass die Gruppe 40.000 US-Dollar für einen Auftragsmord in Albanien kassieren und dazu einen Geschäftsmann in der Hauptstadt Tirana erschießen wollte. Der Mord sei im letzten Moment gescheitert, weil die Männer Zweifel an der Identität ihrer Zielperson bekamen.

Dann sei ein Islamkritiker in Neuss durch seinen Youtube-Kanal "Ex-Muslime klären auf" in den Fokus der Terroristen geraten. Die Gruppe habe aus Afghanistan die Anweisung erhalten, "ein Exempel zu statuieren" und "den unreinen Bastard zu töten". Die Leiche des Islamkritikers sollte laut Weisung gefilmt oder fotografiert werden, um sie in einem IS-Propagandavideo im Internet zu zeigen. Die Angeklagten hatten den zum Christentum konvertierten Kritiker bereits ausgespäht.

Weil einige von ihnen von der Polizei schon länger als potenzielle Gefährder überwacht worden waren, konnten Spezialkräfte den Anschlag verhindern. Drei von ihnen galten nach Behördenangaben bereits als Gefährder, zwei als "relevante Personen". Die fünf Männer wurden überwacht, ihre Gespräche im Auto belauscht, ihre Telefone abgehört, Mails und Online-Chats mitgelesen.

Mehrjährige Haftstrafen

Sunatullokh K. aus Neuss bekam die höchste Strafe. Er sei es gewesen, der das Schusswaffenattentat plante und dazu eine Pistole kaufte, urteilte das Gericht. Eine weitere Pistole und Munition habe er für dschihadistische Anschläge in seiner Wohnung gelagert. Das Attentat sei "dank der guten Ermittlungsarbeit des Polizeipräsidiums Mönchengladbach und der zuständigen Ermittlungskommission" verhindert worden.

Sunatullokh K. wurde nun wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland, der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, des Kaufs einer halbautomatischen Kurzwaffe und eines weiteren Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt. Er muss für neuneinhalb Jahre ins Gefängnis.

Achteinhalb Jahre bekam Farhodshoh K. aus Siegen, der den Auftragsmord in Albanien mit vorbereitet habe. Farhodshoh K. habe sich zudem an einem Geldtransfer an ein führendes IS-Mitglied in Syrien und an dem Einwerben und Transfer von Geld für inhaftierte Angehörige getöteter und gefangener IS-Kämpfer in nordsyrischen Lagern beteiligt.

Der Prozess in Düsseldorf dauerte ein knappes Jahr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sowohl die Angeklagten als auch der Generalbundesanwalt können noch Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

AR/qu (dpa, afp, ap)