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Bürger wehren sich gegen "Elena"

31. März 2010

Datenschützer laufen Sturm gegen den elektronischen Entgeltnachweis "Elena". Seit Januar 2010 hat das System 35 Millionen Arbeitnehmerdatensätze gesammelt. 22.000 Bürger unterstützen eine Verfassungsbeschwerde dagegen.

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Ein Vorhängeschluss angebracht an einer CD/DVD (DW-Montage)
Arbeitnehmer wollen, dass sensible Daten geschützt bleibenBild: Bilderbox

Seit Anfang Januar werden bundesweit massenhaft Daten von Arbeitnehmern erfasst und gespeichert: Im elektronischen Entgeltnachweis "Elena" machen Arbeitgeber Angaben zu Fehlzeiten, Gehaltshöhe oder auch zu Kündigungsgründen. Sie senden die Daten an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung. Die Bielefelder Bürgerrechts- und Datenschutzorganisation FoeBuD e.V. hat am Mittwoch (31.03.2010) in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Datenspeicherung eingereicht. 60 Ordner mit Akten von rund 22.000 Unterstützern der Beschwerde haben die Datenschützer in Karlsruhe übergeben.

"Unserer Ansicht nach verstößt 'Elena' gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Religionsfreiheit", erklärte der Dortmunder Anwalt Meinhard Starostik, der die Verfassungsbeschwerde mit vorbereitet hat. Das Ziel der Bürgerrechtler ist die Löschung der Datenbank. Unterstützung erhalten sie unter anderem von der Linken und den Grünen, von den Arbeitskreisen Zensur und Vorratsdatenspeicherung, von der Gewerkschaft Verdi und vom Zentralrat der Juden in Deutschland. Insbesondere Gewerkschaftler befürchten, dass durch "Elena" Informationen missbraucht werden, denn ursprünglich sollten auch Informationen über die Teilnahme an Streiks erfasst werden.

Übersichtsgrafik: So funktioniert "Elena" (Grafik: Globus)

Weniger Einsparungen durch "Elena" als behauptet?

Die Bundesregierung sprach im vergangenen Herbst von 85 Millionen Euro, die mit "Elena" jährlich eingespart werden könnten. Bisher wurden pro Jahr etwa 60 Millionen Bescheinigungen von Arbeitgebern ausgestellt, die dann in den Ämtern ausgedruckt und zur Bewilligung von Sozialleistungen später wieder per Hand eingegeben werden mussten. Die Datenspeicherung soll die erneute Eingabe überflüssig machen.

Doch Datenschützer widersprechen, was die Einsparungen betrifft. Weil neue Software für die Umsetzung von "Elena" benötigt werde, zahlten insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen drauf. Sie zweifeln zudem an der Sicherheit der Übertragungstechnik und bei der Speicherung der Daten. "Die Risiken und Gefahren fehlerhaft verarbeiteter oder manipulierter Daten in der Elena-Datenbank sind unübersehbar", heißt es in einem Info-Flyer des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

35 Millionen Daten, die bis 2012 nicht einsehbar sind

Nach den Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums sollen Behörden ab 2012 bei Anträgen auf Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Elterngeld auf diese Daten zurückgreifen können. Da die Angaben erst dann abrufbar sind, können die Bürger sie bisher nicht einsehen. Bisher sind in der zentralen Speicherstelle 35 Millionen Datensätze erfasst.

Die Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungerichts, von links, Johannes Masing, Hans-Juergen Papier, Christine Hohmann-Dennhardt , Reinhard Gaier und Wilhelm Schluckebier bei der Verkündung ihres Urteils zur Vorratsdatenspeicherung Anfang März (Foto: AFP)
Die Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungerichts erklärten die Vorratsdatenspeicherung Anfang März für verfassungswidrig: Johannes Masing (l.) ist bei der "Elena"-Klage zuständiger RichterBild: AP

Die Koalitionsspitzen hatten angesichts der Kritik vereinbart, den Umfang der Speicherung zumindest zu überprüfen. Dabei sollen auch die jüngsten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung berücksichtigt werden. Daten dürfen demnach nicht ohne Anlass erhoben werden, und nur unter schärferen Sicherheits- und Transparenzvorkehrungen sollen Speicherung und Abruf durch Sicherheitsbehörden möglich sein. Das oberste deutsche Gericht hatte deshalb die Vorratsdatenspeicherung Anfang März für verfassungswidrig erklärt. Zuständig ist beim "Elena"-Verfahren Richter Johannes Masing, der bereits das Urteil des Ersten Senates zur Vorratsdatenspeicherung vorbereitet hatte.

Autor: Stefanie Zießnitz (ap, dpa, epd)

Redaktion: Dirk Eckert