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AfD ist nicht "gesichert rechtsextremistisch" - vorerst

26. Februar 2026

Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss seine Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" zurücknehmen. Aber die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln wird nicht das letzte Wort gewesen sein.

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AfD ist die Abkürzung des Parteinamens Alternative für Deutschland. Sie steht in Form riesiger weißer Buchstaben, die etwa so hoch sind wie Zimmertüren, auf der Bühne einer Halle in Essen, wo die AfD im Jahr 2024 ihren Parteitag veranstaltete.
Die gesamte AfD darf vorerst nicht als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft werden, im Zwielicht bleibt die Partei trotzdemBild: Christoph Hardt/Panama Pictures/picture alliance

Ein rechtsextremer Verdachtsfall war die Alternative für Deutschland (AfD) offiziell schon seit März 2022. Drei Jahre später, im Mai 2025, stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die ganze Partei als "gesichert rechtsextremistisch" ein. Mehr ist auf der Skala des Inlandsgeheimdienstes nicht möglich. Nun aber muss das BfV einen Rückschlag hinnehmen.

Der AfD-Etappensieg könnte noch in eine Niederlage münden

Das Verwaltungsgericht Köln entschied am Donnerstag in einem Eilverfahren zugunsten der AfD, die schon wenige Tage nach der Höherstufung eine Klage eingereicht hatte. Der jetzt errungene Erfolg ist allerdings nur ein Etappensieg. Zwar darf der Verfassungsschutz die größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag nicht mehr als "gesichert rechtsextremistisch" einstufen, aber das könnte sich am Ende des noch laufenden sogenannten Hauptsacheverfahrens auch wieder ändern.

Auf einer Glasscheibe im Reichstagsgebäude ist das Logo der Alternative für Deutschland in den Farben Blau, Rot und Weiß angebracht. Links daneben ist die stilisierte gläserne Reichstagskuppel abgebildet. Darunter der Schriftzug "Fraktion im Deutschen Bundestag".
Die AfD ist seit der Bundestagswahl 2025 mit 151 Abgeordneten die größte Oppositionsfraktion im Deutschen BundestagBild: Omer Messinger/Getty Images

Vage Anhaltspunkte dafür finden sich in der Begründung des Gerichts zu seinem jetzt ergangenen Beschluss. Demnach ist es davon überzeugt, dass weiterhin der starke Verdacht gegen die AfD bestehe, "verfassungsfeindliche Bestrebungen zu entfalten". Das Gericht hält es für möglich, dass die Partei gegen die Garantie der Menschenwürde verstoßen könnte.

Hält die AfD Muslime für minderwertig?

Es lägen konkretere Belege dafür vor, dass die AfD deutschen Staatsangehörigen islamischen Glaubens nur einen rechtlich abgewerteten Status zuerkennen wolle. Diese Einschätzung basiert auf einem Gutachten des Verfassungsschutzes. Allerdings reicht das vorgelegte Material nach Ansicht des Gerichts bislang nicht, um die AfD im Moment als "gesichert rechtsextremistisch" bezeichnen und entsprechend überwachen zu können.

Ein Wahlplakat der AfD in Bayern: Zu sehen sind komplett verschleierte Frauen. Darüber steht: "Jedes Jahr eine muslimische Großstadt mehr!" Darunter der Appell: "Wer das nicht will, wählt eine Alternative für Deutschland".
Solche Plakate sind aus Sicht des Verfassungsschutzes ein Beleg für die Islam-Feindlichkeit der AfD Bild: Thomas Lohnes/Getty Images

Begründung: Bislang fänden sich keine eindeutigen Forderungen im Sinne einer allgemeinen rechtlichen Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund, welche die Gesamtpartei prägen. Weder im Parteiprogramm noch in sonstigen Veröffentlichungen oder Äußerungen der AfD und ihrer Anhänger.

Ein AfD-Verbotsverfahren wird unwahrscheinlicher

Ob dem Bundesamt für Verfassungsschutz die angestrebte Höherstufung der AfD noch rechtlich einwandfrei gelingt, ist im Moment schwer einzuschätzen. Für die Befürworter eines Verbotsverfahrens gegen die Partei wäre die Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch" von entscheidender Bedeutung. Sonst fehlten ihnen überzeugende Argumente, um die behauptete Gefährlichkeit der AfD zu begründen.

Gauck: AfD-Verbot würde zu Solidarisierung führen

Den Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht könnte das Parlament (Deutscher Bundestag) stellen, die Länderkammer (Bundesrat) und die Bundesregierung. Aber nirgends zeichnet sich eine Mehrheit ab, diesen Schritt zu wagen.

Alexander Dobrindt fühlt sich bestätigt

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sieht sich in seiner Skepsis bestätigt: Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln zeige, wie herausfordernd schon die Einstufung einer Partei sei. "Dass ein Verbotsverfahren nochmal deutlich darüberhinausgehende Hürden hat, dürfte jedem klar sein", betonte der Unionspolitiker.

Derweil freut sich die AfD über ihren vorläufigen Sieg. Die Parteivorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel bezeichneten die Entscheidung als bedeutenden Erfolg für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. "In der Gesamtbetrachtung sind die beständig erhobenen Vorwürfe, die Alternative für Deutschland sei gesichert rechtsextrem, damit widerlegt." 

Die AfD hat schon oft vor Gericht verloren

Diese Einschätzung ist tatsächlich nur eine Momentaufnahme, denn das abschließende Urteil steht noch aus. Und der AfD ist es schon mehrfach passiert, dass sie am Ende doch verloren hat. Die ebenfalls vom Verwaltungsgericht Köln im Jahr 2021 zunächst als unzulässig bewertete Einstufung als Verdachtsfall wurde ein Jahr später als rechtmäßig beurteilt.

Die AfD legte daraufhin Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster ein und musste auch in dieser Instanz 2024 eine Niederlage einstecken. Nun bleibt der Partei nur die Hoffnung, mit ihrer 2025 eingereichten Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich zu sein.

In fünf Bundesländern gilt die AfD als "gesichert rechtsextremistisch"

Von größerer Bedeutung ist aber die Frage, ob die AfD das laufende Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtsgericht Köln gewinnt oder verliert. Dürfte sie am Ende vom Bundesamt für Verfassungsschutz doch zurecht als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft werden, wäre das eine völlig neue Dimension.

Zurzeit ist sie in fünf von 16 Bundesländern so klassifiziert. Den Anfang machte Thüringen 2021, Sachsen und Sachsen-Anhalt folgten 2023, Brandenburg 2025 und Niedersachsen 2026. Auch dagegen klagt die AfD.

Deutsche Welle Marcel Fürstenau Kommentarbild ohne Mikrofon
Marcel Fürstenau Autor und Reporter für Politik & Zeitgeschichte - Schwerpunkt: Deutschland