AfD ist nicht "gesichert rechtsextremistisch" - vorerst
26. Februar 2026
Ein rechtsextremer Verdachtsfall war die Alternative für Deutschland (AfD) offiziell schon seit März 2022. Drei Jahre später, im Mai 2025, stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die ganze Partei als "gesichert rechtsextremistisch" ein. Mehr ist auf der Skala des Inlandsgeheimdienstes nicht möglich. Nun aber muss das BfV einen Rückschlag hinnehmen.
Der AfD-Etappensieg könnte noch in eine Niederlage münden
Das Verwaltungsgericht Köln entschied am Donnerstag in einem Eilverfahren zugunsten der AfD, die schon wenige Tage nach der Höherstufung eine Klage eingereicht hatte. Der jetzt errungene Erfolg ist allerdings nur ein Etappensieg. Zwar darf der Verfassungsschutz die größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag nicht mehr als "gesichert rechtsextremistisch" einstufen, aber das könnte sich am Ende des noch laufenden sogenannten Hauptsacheverfahrens auch wieder ändern.
Vage Anhaltspunkte dafür finden sich in der Begründung des Gerichts zu seinem jetzt ergangenen Beschluss. Demnach ist es davon überzeugt, dass weiterhin der starke Verdacht gegen die AfD bestehe, "verfassungsfeindliche Bestrebungen zu entfalten". Das Gericht hält es für möglich, dass die Partei gegen die Garantie der Menschenwürde verstoßen könnte.
Hält die AfD Muslime für minderwertig?
Es lägen konkretere Belege dafür vor, dass die AfD deutschen Staatsangehörigen islamischen Glaubens nur einen rechtlich abgewerteten Status zuerkennen wolle. Diese Einschätzung basiert auf einem Gutachten des Verfassungsschutzes. Allerdings reicht das vorgelegte Material nach Ansicht des Gerichts bislang nicht, um die AfD im Moment als "gesichert rechtsextremistisch" bezeichnen und entsprechend überwachen zu können.
Begründung: Bislang fänden sich keine eindeutigen Forderungen im Sinne einer allgemeinen rechtlichen Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund, welche die Gesamtpartei prägen. Weder im Parteiprogramm noch in sonstigen Veröffentlichungen oder Äußerungen der AfD und ihrer Anhänger.
Ein AfD-Verbotsverfahren wird unwahrscheinlicher
Ob dem Bundesamt für Verfassungsschutz die angestrebte Höherstufung der AfD noch rechtlich einwandfrei gelingt, ist im Moment schwer einzuschätzen. Für die Befürworter eines Verbotsverfahrens gegen die Partei wäre die Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch" von entscheidender Bedeutung. Sonst fehlten ihnen überzeugende Argumente, um die behauptete Gefährlichkeit der AfD zu begründen.
Den Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht könnte das Parlament (Deutscher Bundestag) stellen, die Länderkammer (Bundesrat) und die Bundesregierung. Aber nirgends zeichnet sich eine Mehrheit ab, diesen Schritt zu wagen.
Alexander Dobrindt fühlt sich bestätigt
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sieht sich in seiner Skepsis bestätigt: Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln zeige, wie herausfordernd schon die Einstufung einer Partei sei. "Dass ein Verbotsverfahren nochmal deutlich darüberhinausgehende Hürden hat, dürfte jedem klar sein", betonte der Unionspolitiker.
Derweil freut sich die AfD über ihren vorläufigen Sieg. Die Parteivorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel bezeichneten die Entscheidung als bedeutenden Erfolg für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. "In der Gesamtbetrachtung sind die beständig erhobenen Vorwürfe, die Alternative für Deutschland sei gesichert rechtsextrem, damit widerlegt."
Die AfD hat schon oft vor Gericht verloren
Diese Einschätzung ist tatsächlich nur eine Momentaufnahme, denn das abschließende Urteil steht noch aus. Und der AfD ist es schon mehrfach passiert, dass sie am Ende doch verloren hat. Die ebenfalls vom Verwaltungsgericht Köln im Jahr 2021 zunächst als unzulässig bewertete Einstufung als Verdachtsfall wurde ein Jahr später als rechtmäßig beurteilt.
Die AfD legte daraufhin Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster ein und musste auch in dieser Instanz 2024 eine Niederlage einstecken. Nun bleibt der Partei nur die Hoffnung, mit ihrer 2025 eingereichten Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich zu sein.
In fünf Bundesländern gilt die AfD als "gesichert rechtsextremistisch"
Von größerer Bedeutung ist aber die Frage, ob die AfD das laufende Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtsgericht Köln gewinnt oder verliert. Dürfte sie am Ende vom Bundesamt für Verfassungsschutz doch zurecht als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft werden, wäre das eine völlig neue Dimension.
Zurzeit ist sie in fünf von 16 Bundesländern so klassifiziert. Den Anfang machte Thüringen 2021, Sachsen und Sachsen-Anhalt folgten 2023, Brandenburg 2025 und Niedersachsen 2026. Auch dagegen klagt die AfD.