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Politik

Zimmer frei auf der Krim

Eugen Theise mo
19. Juli 2018

Seit vier Jahren dürfen EU-Firmen keine touristischen Dienstleistungen auf der Krim mehr anbieten. Das Portal Booking.com hat aber "für Geschäftsreisende" weiterhin freie Zimmer im Angebot. Werden EU-Sanktionen umgangen?

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Hotelreservierungsportal Booking.com
Bild: picture-alliance/ANP/L. van Lieshout

Mittlerweile hat das Unternehmen reagiert: Bei Booking.com werden bei der Suche nach einer Unterkunft auf der Krim keine Ergebnisse mehr angezeigt. Auf der Webseite heißt es: "Leider ist es zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, auf unserer Webseite Urlaubsbuchungen für die Krim zu tätigen." Berichte, dass das internationale Online-Portal seit dem 16. Juli keine touristischen Dienstleistungen auf der Krim mehr anbiete, haben in Russland hohe Wellen geschlagen. Viele Abgeordnete der russischen Staatsduma nutzten dies, um erneut die Sanktionen der EU zu verurteilen.

Die Strafmaßnahmen waren nach der völkerrechtswidrigen Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim durch Russland vor vier Jahren verhängt worden. Sie verbieten europäischen Unternehmen, touristische Dienstleistungen auf der Krim anzubieten. Formal bot Booking.com seit 2014 seine Leistungen "ausschließlich für Geschäftsreisen" an. Doch die ganze Zeit über funktionierte die Suche nach einer Unterkunft. Sie wurde nur dann blockiert, wenn der Nutzer bewusst angab, als Privatperson zu reisen. Nun hat das Management der niederländischen Firma Booking.com B.V. dies offenbar geändert.

"Reisen nur zu geschäftlichen Zwecken"

"Als globales Unternehmen arbeitet Booking.com gewissenhaft daran, stets den geltenden Gesetzen zu entsprechen", teilte die Pressestelle von Booking.com auf Anfrage der DW mit. Da das Unternehmen seinen Service und seine Webseite von den Niederlanden aus anbiete, habe Booking.com daher seine Webseite und den Reservierungsprozess angepasst. Weiter erklärt das Unternehmen: "Damit wollen wir sicherstellen, dass Reisende eine Reservierung in einer Unterkunft auf der Krim durchführen können, aber nur, wenn sie zu geschäftlichen Zwecken reisen."

Dies bedeutet, dass die Niederländer im Gegensatz zu den meisten anderen internationalen Buchungsdiensten daran festhalten, Dienstleistungen auf der Krim anzubieten. Wenn man in der Suchmaske das Feld "Geschäftsreise" markiert, kann man tatsächlich weiterhin aus mehr als 1.000 Unterkunftsmöglichkeiten wählen: vom einfachen Zimmer bis hin zum Luxushotel. Überprüft wird die Angabe "Geschäftsreise" nicht: Man kann Booking.com also mit einem zusätzlich gesetzten Häkchen einfach "täuschen" und so auch weiterhin eine Unterkunft auf der Krim auch für eine Urlaubsreise buchen.

Screenshot Booking.com Russisch - Hotelbuchung auf der Krim
Angebote aus Jalta auf Booking.comBild: booking.com

Doch inwiefern steht dies im Einklang mit den Sanktionen? Thomas Heidemann von der Anwaltssozietät CMS berät in Düsseldorf und Moskau Mandanten im Russland- und Osteuropageschäft. Er meint, solange ein Unternehmen eindeutig keine Reiseleistungen anbietet, sondern nur Dienstleistungen für Geschäftsreisende, ist es auf der sicheren Seite. Jedoch dürften keine Möglichkeiten geschaffen werden, Sanktionen zu umgehen. "Wenn ein Portal so gestaltet ist, dass seine Dienste systematisch von Touristen statt von Geschäftsreisenden genutzt werden, dann grenzt das an eine bewusste Umgehung von Sanktionen", sagte er der DW.

Kommentar-Funktion abgeschaltet

Interessanterweise bezogen sich Tausende Bewertungen von Hotels auf der Krim bei Booking.com meist nur auf Urlaubsreisen von Touristen. Jetzt haben die Administratoren des Online-Portals alle Bewertungen der Hotels auf der Krim gelöscht und generell die Kommentarfunktion abgeschaltet.

Vielleicht wollen sich die Niederländer auf diese Weise schützen, denn die Bewertungen haben ganz klar gezeigt, dass die Kunden das Portal meist für die Buchung touristischer Reisen genutzt haben. Schwer vorstellbar, dass das Management von Booking.com davon jahrelang nichts gewusst haben soll. Der Pressedienst des Unternehmens versicherte bereits vor einem Jahr auf Anfrage der DW, Booking.com halte sich streng an die Sanktionen. Doch erst jetzt rang sich das Portal dazu durch, Urlaubsbuchungen und Geschäftsreisen noch klarer voneinander abzugrenzen. Doch faktisch sind Buchungen zu privaten Zwecken weiterhin möglich.

Hohe Strafen möglich

Im Gegensatz zu Booking.com lehnen alle großen Konkurrenten des niederländischen Buchungsportals bereits seit 2014 ab, mit der Krim zusammenzuarbeiten. HRS, deutscher Marktführer für Hotelbuchungen, erklärte gegenüber der DW: "In der Tat ist es so, dass wir wegen der politischen Unsicherheiten grundsätzlich keine Hotelzimmer mehr auf der Krim anbieten. Da wir bei unseren Kunden - hauptsächlich Geschäftsreisende - für diese Region keine Nachfrage beobachteten, haben wir uns für diesen Schritt entschieden."

Die Vorsicht der meisten Unternehmen dieser Branche kommt nicht von ungefähr. Verstöße gegen die Sanktionen können in den EU-Staaten mit hohen Strafen geahndet werden. Wie die DW vom niederländischen Außenministerium erfuhr, drohen in den Niederlanden, wo sich der Hauptsitz von Booking.com B.V. befindet, Geldstrafen von bis zu 870.000 Euro und sogar Haftstrafen von bis zu sechs Jahren.