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Auch Trump steht nicht über der Verfassung

30. Juli 2020

US-Präsident Donald Trump bringt auf Twitter eine mögliche Verschiebung der Präsidentschaftswahl im November ins Spiel. Aber hat er die Macht, den Wahltag zu verlegen? Washington-Korrespondentin Carla Bleiker klärt auf.

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US-Präsident Donald Trump vor einer PK im Rosengarten
Bild: Reuters/J. Ernst

Kann Donald Trump die Wahlen vom 3. November 2020 auf ein späteres Datum verlegen?

Nein. Der US-Kongress legte bereits 1845 fest, dass der Präsident alle vier Jahre am Dienstag nach dem ersten Montag im November gewählt wird. (Frei nach dem Motto: Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?) Um das Wahlgesetz zu ändern, bräuchte Trump die Unterstützung beider Kammern des Kongresses. Dass die Republikaner, die im Senat die Mehrheit haben, für eine solche Verschiebung stimmen würden, gilt als höchst unwahrscheinlich - und dass die Demokraten, die die Mehrheit im Repräsentantenhaus halten, das Gleiche tun, ist auszuschließen. "Da wir eine Gewaltenteilung in unserer Regierung haben und keine Diktatur sind, kann der Präsident nicht einfach das Gesetz ändern", sagt James Gardner, Juraprofessor an der State University of New York in Buffalo.

Und was ist, wenn Präsident Trump einen nationalen Notstand ausruft?

In einem "State of Emergency" gelten zwar besondere Regeln, aber auch dann könnte Trump nicht im Alleingang das Wahlgesetz ändern. Die meisten der Notstandsregelungen befassen sich damit, wie der Präsident Gelder verteilen kann - für eine Verschiebung des Wahltags bräuchte er auch unter extremsten Bedingungen die Zustimmung des Kongresses.

Wurde in der US-Geschichte schon jemals eine bundesweite Wahl verschoben?

Nein. Ob Kriege, Wirtschaftskrisen oder Grippe-Ausbrüche - die US-Amerikaner lassen sich durch nichts von den Wahlurnen fernhalten. 2004 soll die Regierung von George W. Bush eine Gesetzesänderung erwogen haben, wonach ein Terroranschlag Grund für eine Wahlverschiebung sein könnte. Aber die Idee wurde schnell wieder verworfen. die nationale Sicherheitsberaterin Condoleezza Rice sagte damals, die Vereinigten Staaten hätten Wahlen abgehalten, "während sich das Land im Krieg befand, sogar im Bürgerkrieg. Unsere Wahlen sollten zum festgesetzten Zeitpunkt stattfinden." 

US-Präsident George W. Bush vor einer US-Flagge bei seiner Rede zur Lage der Nation am 29. Januar 2002
Die Bush-Regierung hatte überlegt, ob eine Wahlverschiebung im Falle eines Terroranschlags möglich sein könnteBild: Getty Images/AFP/L. Frazza

Aber was würde passieren, wenn am 3. November nicht gewählt wird? Könnte Trump dann unbegrenzt im Amt bleiben?

Nein. Das Ende der präsidialen Amtszeit ist in der US-Verfassung festgelegt. Die Zeit von Trump und seinem Vizepräsidenten Mike Pence im Weißen Haus läuft am 20. Januar 2021 um 12 Uhr mittags ab. Sollte es aus irgendwelchen Gründen bis dahin niemanden geben, der in einer Abstimmung mehr als die erforderlichen 270 Wahlmänner für sich gewinnen konnte (zum Beispiel, weil in einigen Bundesstaaten nicht gewählt wurde), greift die Nachfolgeregelung, die für das unvorhergesehene Ausscheiden eines Präsidenten aus dem Amt gilt. Die nach Präsident und Vizepräsident nächste in der Reihe ist die Mehrheitsführerin im Repräsentantenhaus: die von Trump verhasste Demokratin Nancy Pelosi. 

Wie begründet ist die Sorge, Trump könnte eine Niederlage nicht akzeptieren und sich an seinem Stuhl festhalten?

Wahlbeobachter gehen davon aus, dass Trumps andauernde Kritik am Briefwahlsystem darauf abzielt, das Wahlergebnis schon im Vorfeld zu diskreditieren. So könnte er eine Niederlage dann als Wahlbetrug abtun. "Ich würde Trump das schon zutrauen", sagt J. Miles Coleman vom Center for Politics an der University of Virginia. Ein deutlicher Sieg Joe Bidens könne das verhindern. Und wenn Trump sich auch dann noch weigern würde, das Weiße Haus zu räumen? "Ich hoffe, dass andere Autoritätspersonen aus Militär, Polizei und Staatsdienst sich dem Gesetz so verpflichtet fühlen, dass sie ihn nicht mehr als Präsidenten anerkennen würden", sagt Gardner. "Damit wäre Trump dann ein unbefugter Eindringling, der entfernt werden würde."

Carla Bleiker
Carla Bleiker Redakteurin, Channel Managerin und Reporterin mit Blick auf Wissenschaft und US-Politik.@cbleiker