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Stichwort: Bundesverfassungsgericht

Märte Burmeister22. Juli 2005

Wenn Abgeordnete gegen vorgezogene Neuwahlen nach der Vertrauensfrage klagen, liegt die Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht. Welche Aufgaben, welche Kompetenzen haben die Richter in Karlsruhe? Ein Überblick.

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Grundgesetz eingehalten oder nicht? Nur das interessiert die roten RichterBild: AP

Die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts besteht darin, über die Einhaltung des Grundgesetzes zu wachen: Ist eine Bestimmung nach Auffassung der Richter nicht mit diesem alleinigen Maßstab vereinbar, wird sie entsprechend verändert oder komplett abgeschafft. Das ist in der Vergangenheit zum Beispiel mit dem Volkszählungsgesetz, den Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch, mit dem Wahlrecht und erst vor kurzem mit der Abschaffung des Verbots von Studiengebühren geschehen.

Auch in Sachen Vertrauensfragen-Klagen hat das Gericht schon Erfahrung: Nachdem der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl im Dezember 1982 die Vertrauensfrage gestellt hatte, gingen mehrere Klagen beim Bundesverfassungsgericht ein. Es wies sie Anfang 1983 zurück. Über Schröders Chancen, mit seiner Vertrauensfrage in Karlsruhe durchzukommen, sind sich die Rechtswissenschaftler nicht ganz einig: Die einen verweisen auf den Fall Kohl, die anderen argumentieren, dass Schröders Regierung noch handlungsfähig sei, da sie noch Gesetze beschließe. Die Vertrauensfrage könne daher nicht ausreichend begründet werden.

Die Hüter des Grundgesetzes

Bundesverfassungsgericht
Der Neubau des Bundesverfassungsgerichts am westlichen Schlossplatz wurde 1969 eingeweiht. Das höchste Gericht der Bundesrepublik Deutschland hat seit September 1951 seinen Sitz in Karlsruhe, der „Residenz des Rechts"

Das Bundesverfassungsgericht mit Sitz in Karlsruhe wurde 1951 gegründet und besteht aus 16 Richterinnen und Richter, die je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt werden. Dafür müssen sie die für das Richteramt entsprechende Ausbildung vorweisen können und mindestens 40 Jahre alt sein. Nach ihrer Ernennung durch den Bundespräsidenten hüten sie dann zwölf Jahre lang und maximal bis zum Alter von 68 Jahren das Grundgesetz. Eine Wiederwahl ist nicht möglich.

Die Bundesverfassungsrichter teilen sich zur Hälfte in zwei Senate mit je drei Kammern auf: Der erste Senat kümmert sich um die Grundrechte der Bürger, die acht Richter des zweiten Senats beschäftigen sich mit Fragen des Staatsrechts – also auch mit der umstrittenen Vertrauensfrage, sofern tatsächlich jemand dagegen klagt.

Hassemer und Papier, Bundesverfassungsrichter
Winfried Hassemer (l), Vorsitzender des Zweiten Senats und Hans-Jürgen Papier (r), Vorsitzender des Ersten SenatsBild: AP

Denn das Bundesverfassungsgericht tritt erst auf Antrag in Aktion. Wann und wie ein solcher gestellt werden kann, steht in einem Katalog von Verfahrensarten, im Grundgesetz und im "Gesetz über das Bundesverfassungsgericht". Die wichtigsten Verfahrensarten sind die Verfassungsbeschwerde, das Normenkontrollverfahren und der Verfassungsstreit.

Dauerbrenner Verfassungsbeschwerden

Verfassungsbeschwerde kann jeder erheben, der sich von einer öffentlichen Gewalt in seinen Grundrechten verletzt fühlt. Das Gericht bearbeitet aber nur Beschwerden, die zum Beispiel verfassungsrechtlich sehr bedeutsam sind, oder bei denen es um eine gewichtige Grundrechtsverletzung geht. Außerdem muss der Antragssteller in der Regel schon in allen anderen Instanzen erfolglos gewesen sein und seine Beschwerde schriftlich begründen.

Nimmt das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde an, prüft es nur die Einhaltung der Grundrechte. Von den 136.622 eingegangenen Anträgen in der Zeit von 1951 bis 2001 waren 131.445 Verfassungsbeschwerden. Davon waren nur 3.268, also 2,5 Prozent erfolgreich und wurden bearbeitet.

Für ungewollte Gesetze: Normenkontrollverfahren

Das Normenkontrollverfahren wird eingeleitet, wenn ein Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig hält und nicht anwenden will, oder wenn die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Drittel der Bundestags-Mitglieder die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm überprüfen lassen möchte. Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollverfahren werden von beiden Senaten bearbeitet.

Verfahren mit mündlichen Verhandlungen, an denen der ganze Senat beteiligt ist, bilden allerdings eher die Ausnahme, denn die meisten Entscheidungen sind Beschlüsse der Kammern: In der Zeit von 1951 bis 2001 sind 6.119 Senatsentscheidungen und 109.366 Kammerbeschlüsse ergangen. Die Kammern dienen somit als Entlastung der Senate.

Der Verfassungsstreit und sein Vorsitzender

Streiten sich Verfassungsorgane oder Bund und Länder um ihre Rechte und Pflichen, fällt das in den Aufgabenbereich des Zweiten Senats. Mögliche Streitpunkte sind Parteien-, Wahl- oder Parlamentsrecht, Wahlprüfungsbeschwerden, Parteiverbote oder Verfassungsbeschwerden von Gemeinden – oder eben umstrittene Vertrauensfragen.

Bundesverfassungsgericht
Winfried Hassemer (l), Jutta Limbach (m) und Bertold Sommer (r) bei einer Verhandlung über die Zeugen Jehovas am 20. September 2000.Bild: AP

Vorsitzender des Zweiten Senats und zugleich Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts ist Prof. Dr. Winfried Hassemer. Als Vorsitzender hat Hassemer nicht mehr Entscheidungsgewalt als seine Mit-Richter – er "moderiert" lediglich die Verhandlungen. Kommt es zu Klagen gegen die Neuwahlen, muss das Gericht ohnehin zunächst entscheiden, ob es diese überhaupt annimmt, eine Entscheidung Köhlers für Neuwahlen zunächst per Eilentscheidung blockiert oder nach einem längeren Verfahren dann rückwirkend darüber entscheidet, ob sein Vorgehen rechtmäßig war.