Recht auf Corona-Impfung in der Arbeitszeit
21. August 2021"Wir müssen weiter dafür sorgen, dass der Arbeitsplatz nicht zum Ansteckungsort wird. Deshalb passen wir die Corona-Arbeitsschutzverordnung an", sagte der SPD-Politiker der "Augsburger Allgemeinen". Heil fügte hinzu: "Es wird bei den Hygieneregeln und der Testangebotspflicht bleiben. Aber wir werden die Arbeitgeber anhalten, dass sie stärker an der Impfaufklärung mitwirken und Impfungen im Zweifelsfall auch während der Arbeitszeit ermöglichen."
Bislang haben Arbeitnehmer keinen allgemeinen Anspruch darauf, sich während der Arbeitszeit bei einem Arzt oder im Impfzentrum eine Spritze gegen den Erreger geben zu lassen.
Für den Fall, dass die Pandemie wieder schwer um sich greift, denkt Heil über eine neuerliche Homeoffice-Pflicht nach. "Für mich ist klar, dass wir eher wieder verpflichtendes Homeoffice einführen, als Schulen und Kitas zu schließen" erklärte er.
haz/gri (dpa)