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Polen liefert Regisseur Polanski nicht aus

Silke Wünsch
6. Dezember 2016

Seit Jahren versucht die US-amerikanische Justiz eine Auslieferung des Filmemachers Roman Polanski zu erreichen. Jetzt hat das Oberste Gericht in Polen das Tauziehen beendet.

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Polen Roman Polanski bei Gericht in Krakau
Bild: Reuters/Kacper Pempel

1977 soll Filmemacher Roman Polanski (83) in Kalifornien ein 13-jähriges Mädchen vergewaltigt haben. Damals gestand er, tatsächlich Sex mit der Minderjährigen gehabt zu haben, allerdings sei dies nicht gegen ihren Willen passiert. Nach einem Deal mit der Staatsanwaltschaft kam er für 42 Tage in Haft, alle Anklagepunkte waren fallen gelassen worden. Kaum war er auf freiem Fuß, sollte der Prozess doch nochmal aufgerollt werden. Aus Angst vor einer erneuten Verurteilung floh er nach Europa und kehrte nicht mehr in die USA zurück. Mehrfach hat die US-Justiz in der Vergangenheit versucht, Polanski vor Gericht zu bringen. Alle Auslieferungsanträge waren gescheitert.

Urteil ist endgültig

Ein Krakauer Gericht hatte im Oktober 2015 einen erneuten Auslieferungsantrag seitens der USA abgeschmettert. Dagegen hatte jedoch die polnische Regierung unter Federführung des polnischen Justizministers und Generalstaatsanwalts Zbigniew Ziobro Einspruch erhoben. Der Nationalkonservative hatte kritisiert, dass Polanski wegen seiner Prominenz bevorzugt behandelt worden sei.

Das Oberste Gericht in Warschau bestätigte nun das Urteil des Krakauer Gerichts, wonach die Auslieferung des polnisch-französischen Filmemachers unzulässig sei. Die Entscheidung des Obersten Gerichts ist endgültig. Polanski hat einen Wohnsitz in Krakau.

sw/kk  (dpa/afp)