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Rechte Terrorzelle: Anklage gegen acht Verdächtige

18. Dezember 2025

Der Generalbundesanwalt listet auf, welche schweren Straftaten den Beschuldigten vorgeworfen werden - die Rechtsextremisten sollen damals zwischen 14 und 21 Jahre alt gewesen sein.

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Deutschland | Maskierte und bewaffnete Polizisten gehen neben einem Polizeifahrzeug auf ein Wohnhaus zu
Polizisten bei einer Durchsuchung im Mai im brandenburgischen Altdöbern, die mit dem Tatkomplex in Verbindung standBild: Frank Hammerschmidt/dpa/picture alliance

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer einer rechtsextremen Terrorgruppe erhoben. Die Karlsruher Behörde wirft den zum Teil sehr jungen Beschuldigten unterschiedliche Delikte vor: Mehrere von ihnen sind - neben der Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung oder deren Unterstützung - des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung verdächtig, einer von ihnen soll eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet haben.

Die Behörden waren im Mai mit Festnahmen und Durchsuchungen gegen die Gruppe vorgegangen, die sich selbst "Letzte Verteidigungswelle" nennt. Sie versteht sich laut Bundesanwaltschaft als "letzte Instanz zur Verteidigung der 'Deutschen Nation'". Ihr Ziel sei es, "durch Gewalttaten vornehmlich gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems in der Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen". Geplant und teilweise ausgeführt worden seien Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und Einrichtungen des linken politischen Spektrums.

Brand in Kulturzentrum entfacht

So legten einige der Beschuldigten nach Überzeugung der Ankläger im Oktober 2024 Feuer in einem Kulturzentrum im brandenburgischen Altdöbern und setzten dabei auch Brandbeschleuniger ein. In dem Gebäude wohnten demnach mehrere Personen, die "lediglich durch Zufall" nicht verletzt wurden. Weitere Angeklagte sollen im Januar 2025 versucht haben, Feuerwerkskörper in eine Flüchtlingsunterkunft im thüringischen Schmölln zu schießen; hier brach jedoch kein Brand aus.

Ein maskierter Polizist steht mit dem Rücken zur Kamera vor einem schwarzen Polizeifahrzeug
Auch in Neubukow in Mecklenburg-Vorpommern wurden im Mai Räumlichkeiten durchsucht - insgesamt waren 13 Objekte in mehreren Bundesländern betroffenBild: Bernd Wüsteck/dpa/picture alliance

Mehrere Beschuldigte sollen zudem Überfälle auf Menschen verübt haben, die sie als pädophil einstuften. Diese wurden durch Täuschung zu Treffen gelotst, bei denen sie geschlagen und getreten wurden. Die Opfer hätten "nicht unerhebliche Verletzungen" davongetragen, erklärte die Bundesanwaltschaft.

Besorgnis vor zunehmender Radikalisierung junger Menschen

Fünf der Verdächtigen waren im Mai in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen gefasst worden, drei weitere saßen damals schon in Untersuchungshaft. Mit einer Ausnahme befinden sich alle Angeklagten bis heute in U-Haft. Die Festnahmen lösten Besorgnis vor einer zunehmenden Radikalisierung junger gewaltbereiter Menschen aus. Als wesentlicher Beschleunigungsfaktor wurde dabei auch die Vernetzung im Internet genannt.

Deutschland Karlsruhe | Behördenschild am Hauptsitz des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof
Dem Generalbundesanwalt zufolge versteht sich die "Letzte Generation" als "letzte Instanz zur Verteidigung der 'Deutschen Nation'"Bild: Arnulf Hettrich/IMAGO

Der Karlsruher Behörde zufolge haben die Beschuldigten einige der ihnen vorgeworfenen Taten als Jugendliche oder als Heranwachsende begangen. Zum Zeitpunkt der Razzia im Frühjahr lag ihr Alter zwischen 14 und 21 Jahren. Einige mussten daher zusammen mit ihren Eltern zur Haftvorführung vor dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof erscheinen.

Strafmündig ab 14 Jahren bei "Verantwortungsreife"

Die gesetzliche Strafmündigkeit liegt in Deutschland bei 14 Jahren. Auch danach sind Jugendliche nicht per se strafbar. Das Jugendgerichtsgesetz verlangt zusätzlich eine "Verantwortungsreife". Der Täter muss also "nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung" reif genug sein, "das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln". Davon geht die Bundesanwaltschaft im Falle der minderjährigen Beschuldigten aus. Die über 18-Jährigen gelten strafrechtlich als Heranwachsende.

Das Oberlandesgericht Hamburg muss nun die Anklage prüfen und über die Eröffnung einer Hauptverhandlung entscheiden. Bis wann dies geschehen wird, ist noch unklar.

jj/se (dpa, afp, epd)

Redaktionsschluss: 17.00 Uhr (MEZ) - dieser Artikel wird nicht weiter aktualisiert.