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Justiz: Teilerfolg für Kasparow

24. August 2012

In Moskau hat Ex-Schachweltmeister Kasparow im Zusammenhang mit einer Protestaktion für "Pussy Riot" einen juristischen Teilerfolg errungen. Allerdings droht dem Regimekritiker wegen anderer Vorwürfe eine Haftstrafe.

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Kasparow vor Beginn der gerichtlichen Anhörung (Foto: Reuters)
Bild: Reuters

Ein russisches Gericht hat den Kremlkritiker Garri Kasparow vom Vorwurf freigesprochen, während des Prozesses gegen die Frauen-Punkband "Pussy Riot" einen illegalen Protest organisiert zu haben. Nach der Entscheidung gab es nicht genügend Beweise für einen Verstoß gegen das Demonstrationsrecht. Die Entscheidung fiel nach Anhörung der Beteiligten. Der ehemalige Schachweltmeister bezeichnete das Urteil als "historisch", da das Gericht der Darstellung der Polizei widersprochen habe.

Haftstrafe möglich

Allerdings droht Kasparow immer noch eine Haftstrafe von möglicherweise bis zu fünf Jahren. Der Vorwurf: Er habe bei seiner Festnahme einen Polizisten in die Hand gebissen - außerhalb der Sichtweite von Kameras. Der 49-Jährige bestreitet dies. Die Moskauer Polizei übergab den Fall an das einflussreiche Ermittlungskomitee. Dieses ermittelt bereits gegen den Oppositionsführer Alexander Nawalny und andere prominente Kritiker von Präsident Wladimir Putin.

Der Oppositionspolitiker dankte nach seinem Teilerfolg den Journalisten, die ihm Foto- und Videomaterial von seiner Festnahme am vergangenen Freitag zur Verfügung gestellt hatten. Video-Bilder von der Demonstration am Tag des "Pussy-Riot"-Urteils zeigen, wie ein Polizist Kasparow anscheinend auf den Kopf schlägt. Er wird danach in einen Bus der Sicherheitskräfte gebracht. Kasparow erstattete Anfang der Woche Anzeige gegen die Polizei wegen Beleidigung und illegaler Verhaftung.

Kasparow wird auf der Straße festgenommen (Foto: Reuters)
Garry Kasparow: Festnahme bei Protest gegen 'Pussy Riot'-ProzessBild: REUTERS

Am Freitag vergangener Woche waren drei "Pussy-Riot"-Musikerinnen wegen "Rowdytums" und "Anstiftung zu religiösem Hass" zu jeweils zwei Jahren Lagerhaft verurteilt worden. Sie hatten im Februar in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale ein sogenanntes "Punk-Gebet" gegen Putin aufgeführt. Das Urteil rief weltweit Kritik hervor.

hp/re (afp, dpa, dapd)