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Italiens Küstenwache setzt deutsche Seenotretter fest

3. Juni 2023

Die Rettungsschiffe "Mare*Go" und "Sea-Eye 4" dürfen die nächsten 20 Tage nicht zu Einsätzen im Mittelmeer auslaufen. Italiens Justiz begründet die Festsetzung der Schiffe mit Gesetzesverstößen der Crews.

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Seenotrettungsschiff "Sea-Eye 4"
Der private Seenotretter "Sea-Eye 4" (Archiv) Bild: Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/picture alliance

Die italienischen Behörden haben die beiden deutschen Seenotrettungsschiffe "Mare*Go" und "Sea-Eye 4" für jeweils 20 Tage festgesetzt. Die Crews der beiden Hilfsorganisationen hatten am Freitag Bootsmigranten und -flüchtlinge in italienische Häfen gebracht. Bei ihren Einsätzen verstießen die Besatzungen laut Küstenwache jedoch gegen die seit Jahresanfang in Italien geltenden Gesetze zur Rettung von Menschen aus dem Mittelmeer. 

"Mare*Go" hatte nach eigenen Angaben 37 Migranten aus Seenot im Mittelmeer gerettet. Die Crew steuerte mit ihrem Schiff einen Hafen auf der italienischen Insel Lampedusa an, obwohl die italienischen Behörden ihr den Hafen von Trapani im Westen Siziliens zugewiesen hatten. Die Helfer begründeten ihre Entscheidung mit der um 32 Stunden längeren Fahrt nach Trapani. Man wäre dann nicht in der Lage gewesen, die Geretteten zu versorgen. "Deshalb haben wir beschlossen, Lampedusa anzusteuern", schrieb die Organisation bei Twitter.

Die "Sea-Eye 4" der gleichnamigen Hilfsorganisation brachte am Freitagvormittag 49 Menschen nach Ortona in der süditalienischen Region Abruzzen. Die Crew hatte nach eigenen Angaben am vergangenen Sonntag 17 Personen und am Mittwoch 32 Personen aus seeuntauglichen Holzbooten gerettet - und damit mehr als einen Einsatz unternommen. Nach der ersten Rettung hätte die "Sea-Eye 4" umgehend Ortona ansteuern müssen, hieß es von der Küstenwache.

In einer Mitteilung von Sea-Eye am Freitagabend hieß es, das Schiff habe die Anfahrt auf Ortona abgebrochen, weil es einen Notruf von einem Boot mit mehr als 400 Menschen in der maltesischen Such- und Rettungszone gegeben habe. Der zusätzliche Rettungseinsatz sei für Sea-Eye alternativlos gewesen, da kein staatlicher Akteur die Koordinierung des Seenotfalls bestätigt habe und Malta seit vielen Monaten keine Seenotfälle von schutzsuchenden Personen in der maltesischen Such- und Rettungszone koordiniere.

Beide Hilfsorganisationen verstießen laut Küstenwache gegen jenes Gesetz, das bei Verstößen die Festsetzung eines Schiffes sowie hohe Geldstrafen vorsieht.

Die italienische Regierung unter der ultrarechten Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hatte die Aktivitäten von privaten Seenotrettern Anfang des Jahres eingeschränkt. Seither müssen die Crews der Rettungsschiffe die Behörden informieren, sobald die Insassen eines Bootes geborgen wurden - und einen von den Behörden zugewiesenen Hafen ansteuern. Dieser liegt häufig weit vom Ort der Rettungsaktion entfernt. Die Hilfsorganisationen beklagen, mit diesen Vorschriften würden die Crews viel Zeit verlieren und außerdem daran gehindert, weitere Menschen in Seenot aufzunehmen. 

Nach offiziellen Zahlen des Innenministeriums in Rom erreichten seit Jahresbeginn mehr als 50.000 Migranten via Mittelmeer Italien. Im entsprechenden Vorjahreszeitraum waren es etwa 19.600 Menschen gewesen.

se/mak (dpa, afp, twitter)