Ist die AfD verfassungswidrig?
25. Juni 2026
Sollte man die Alternative für Deutschland (AfD) verbieten? An dieser Frage scheiden sich schon lange die Geister. Nun könnte neuer Schwung in die Diskussion über ein AfD-Verbot kommen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat am Donnerstag in Berlin ein juristisches Gutachten vorgestellt. Das Ergebnis der durch Spenden finanzierten Expertise ist aus Sicht der gemeinnützigen Nichtregierungsorganisation (NGO) eindeutig: Die AfD ist verfassungswidrig.
Der Bundestag debattierte 2025 über ein AfD-Verbotsverfahren
Möglich wäre ein Verbot aber nur nach einem erfolgreichen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Zunächst müsste allerdings jemand einen Antrag stellen. Und das dürfen ausschließlich drei sogenannte Verfassungsorgane: Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat.
Bislang gibt es jedoch auf allen drei Ebenen keine politische Mehrheit. Der Bundestag beschäftigte sich zuletzt im Januar 2025 mit dem Thema. Damals forderten parteiübergreifend 124 von 733 Abgeordneten, ein AfD-Verbotsverfahren zu beantragen. Der Debatte folgte allerdings keine Abstimmung mehr, weil kurz danach ein neues Parlament gewählt wurde. Seitdem ist nichts mehr passiert.
"Die AfD richtet sich gegen das Demokratie-Prinzip"
Dem Befund des Gutachtens der Gesellschaft für Freiheitsrechte liegen nach Angaben des Projektleiters Bijan Moini mehr als 2500 Belege zugrunde. Dazu gehören neben dem AfD-Parteiprogramm Reden von AfD-Abgeordneten, Äußerungen auf Wahlkampf- und anderen Veranstaltungen, Pressemitteilungen, Interviews oder Posts in den sozialen Medien.
Die GFF stütze das Ergebnis ihres in 13 Monaten von acht Fachleuten erstellten Gutachtens auf zwei Säulen, erläutert Moini: "Die AfD richtet sich gegen das Demokratie-Prinzip, indem sie ihre politischen Gegnerinnen unterdrücken will. Und sie richtet sich gegen die Menschenwürde, weil ihr rassistisch geprägtes politisches Konzept, ganz ähnlich wie das der NPD, unterschiedliche Klassen an Menschen etabliert."
Die neonazistische NPD wurde nicht verboten
NPD ist die Abkürzung für Nationaldemokratische Partei Deutschlands, die sich inzwischen in Die Heimat umbenannt hat. Zwei Versuche, die neonazistische NPD zu verbieten, waren erfolglos - zuletzt 2017. Trotzdem ist die GFF zuversichtlich, dass ein AfD-Verbotsverfahren auf der Basis ihres Gutachtens erfolgreich sein könnte.
Projektleiter Moini verweist auf die drei Wesensmerkmale der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO): Menschenwürde, Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. "Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt: Richtet sich eine Partei gegen eines dieser Merkmale, richtet sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung insgesamt."
Feindbilder: Angela Merkel und Olaf Scholz
Das trifft nach Moinis Überzeugung zu. So wolle die AfD Politikerinnen und Politiker anderer Parteien strafrechtlich verfolgen: "Sie ruft nach Haftbefehlen, nach der Anklagebank, nach Gefängnisstrafen für Entscheidungen, die ihr politisch nicht passen. Der Nährboden für diese Forderungen ist eine Ideologie, wonach politische Gegnerinnen nicht als gleichberechtigte Akteurinnen im demokratischen Wettbewerb, sondern als Volksverräter angesehen werden."
Im Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte gibt es dafür zahlreiche Belege. Moini erwähnt beispielhaft, wie sich AfD-Chefin Alice Weidel und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Bundestag Stephan Brandner während der Amtszeit über Bundeskanzlerin Angela Merkel äußerten und später über ihren Nachfolger Olaf Scholz:
"Alice Weidel sagte 2019, sie werde persönlich dafür sorgen, dass Angela Merkel letztendlich vor einem Gericht lande. Stephan Brandner sagte 2022 in Bezug auf Merkel und Olaf Scholz: Irgendwann habe man mal einen schneidigen Justizminister und einen schneidigen Staatsanwalt, die sich das Ganze mal vornehmen."
Hält die AfD demokratische Entscheidungen für Straftaten?
Der Jurist Moini begründet, warum er Aussagen wie diese für geeignet hält, die mutmaßliche Verfassungswidrigkeit der AfD belegen zu können: "Den Anlass für diese Forderungen bieten nicht potenzielle Straftaten, sondern demokratisch legitimierte Entscheidungen zur Migrationspolitik, zur Corona-Pandemie, zur Verwahrlosung der Infrastruktur, zum Atom-Ausstieg und zur Ukraine-Politik."
Auch das ethnisch-kulturelle Volksverständnis der AfD ist laut Gutachten verfassungswidrig. Während das Grundgesetz nur ein Staatsvolk kenne, das Bürgerinnen nicht nach ihrer Herkunft klassifiziere, könne man der AfD auf der Grundlage von mehreren hundert Belegen nachweisen, ein davon abweichendes Volksverständnis zu vertreten.
Wie die AfD das deutsche Volk definiert
Deutsche in ihrem Sinne seien nicht alle, die einen deutschen Pass besäßen, sondern nur die mit entsprechenden Vorfahren. "Entscheidend ist aber nicht, dass die AfD von einem solchen Volksverständnis geprägt ist, sondern dass sie es realisieren will", betont Moini. Man weise der Partei nach, bestimmte Deutsche mit Migrationsgeschichte ausbürgern und ausweisen zu wollen - zum Beispiel Straffällige mit einer zweiten Staatsangehörigkeit und wohl auch Eingebürgerte mit nur einer Staatsbürgerschaft.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte will mit ihrem Gutachten nach eigenen Angaben einen Beitrag zur politisch-gesellschaftliche Debatte über ein AfD-Verbotsverfahren leisten. Man erteile keine Empfehlungen, sondern habe versucht, Erkenntnislücken zu füllen. Das Angebot der GFF liege auf dem Tisch, sagt Projektleiter Moini: "Die Parteien können damit machen, was sie für richtig halten."
Unterstützung aus der Zivilgesellschaft
Die im Juni 2024 gestartete Kampagne "AfD-Verbot jetzt" betrachtet das Gutachten als Rückenwind für ihr Anliegen. Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, versammelte sich eine kleine Gruppe am Donnerstag vor dem Haus der Bundespressekonferenz (BPK) im Berliner Regierungsviertel. Dort präsentierte die GFF ihr Gutachten.
"Damit haben wir es schwarz auf weiß: Die AfD muss verboten werden, weil sie - juristisch begründet - verfassungswidrig ist", antwortet Kampagnen-Pressesprecher Felix Jochim auf DW-Anfrage. "Die Politik hat keine Ausreden mehr. Es geht nicht um politische Meinungsverschiedenheiten, sondern um den Schutz grundlegender Menschenrechte und unserer Demokratie." Deshalb müssten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung unverzüglich ein Verbotsverfahren gegen die AfD einleiten, fordert Jochim.
"Die AfD ist die größte Gefahr für unser demokratisches Zusammenleben"
Die nach einem Mordopfer von Neonazis benannte Amadeu Antonio Stiftung verlangt das Gleiche: "Die AfD ist die größte Gefahr für unser demokratisches Zusammenleben", sagt der Vorsitzende Timo Reinfrank. "Das tödliche Gift des Rechtsextremismus durchzieht bereits weite Teile unserer Gesellschaft, bedroht unser Zusammenleben und ist in einigen Bundesländern kurz vor der Regierungsübernahme."
Damit spielt Reinfrank auf die Möglichkeit an, dass die AfD bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern im September gewinnen könnte. In beiden Bundesländern liegt die Partei in Umfragen seit Monaten an der Spitze.
Cem Özdemir: "Die AfD ist eine gefährliche Partei"
Auch aus der Politik gibt es schon zahlreiche Kommentare. Baden-Württembergs Regierungschef Cem Özdemir meldet sich auf der Plattform "X" zu Wort: "Das Gutachten der GFF bestätigt eindrücklich: Die AfD ist eine gefährliche Partei."
Die Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge (SPD) hofft ebenfalls auf einen neuen Anlauf für einen Verbotsantrag aus der Mitte des Parlaments: "Ich bin der GFF sehr dankbar für dieses Gutachten. Nun müssen die demokratischen Kräfte in unserem Land daraus die richtigen Schlüsse ziehen", schreibt sie auf ihrer Homepage.
Die Sozialdemokratin gehört zu der fraktionsübergreifenden Gruppe, die 2025 erfolglos für den Versuch eines AfD-Verbots geworben hat. Ihr gehören außerdem Abgeordnete der CDU, Linken und Grünen sowie des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW) an.