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Gesetze gegen Rassendiskriminierung

Helle Jeppesen
2. Dezember 2016

Angesichts der gegenwärtigen populistischen und fremdenfeindlichen Strömungen in vielen Ländern ist die UN-Konvention von 1965 erschreckend aktuell.

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Berlin Blockupy Demonstration
Bild: picture-alliance/dpa/K.-D. Gabbert

Die mittlerweile 177 Unterzeichnerstaaten der Anti-Rassismus-Konvention der Vereinten Nationen verpflichten sich "jede Verbreitung von Ideen, die sich auf die Überlegenheit einer Rasse oder den Rassenhass gründen, jedes Aufreizen zur Rassendiskriminierung und jede Gewalttätigkeit oder Aufreizung dazu gegen eine Rasse oder eine Personengruppe anderer Hautfarbe oder Volkszugehörigkeit sowie jede Unterstützung rassenkämpferischer Betätigung einschließlich ihrer Finanzierung zu einer nach dem Gesetz strafbaren Handlung zu erklären".

Das Abkommen verpflichtet zudem die Vertragsstaaten, jegliche Form der Rassendiskriminierung zu bekämpfen und durch die nationale Gesetzgebung entgegenzuwirken.

Die Umsetzung wird von unabhängigen Sachverständigen im UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung überwacht. Der Ausschuss nimmt die alle zwei Jahre fälligen Länderberichte entgegen und spricht Empfehlungen aus. Sanktionen kann der Ausschuss nicht verhängen.