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Frankfurt: Prozess gegen IS-Leichenschänder

22. August 2016

Die Szene eines Handyvideos zeigt, wie einem Gefallenen in Syrien Nase und Ohren abgeschnitten werden. Abdelkarim El B. soll den Film aufgenommen haben. Die Bundesanwaltschaft legt ihm noch weitere Straftaten zur Last.

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Beginn des Prozesses gegen Abdelkarim El B. vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Foto: picture-alliance/dpa/A. Arnold)
Beginn des Prozesses gegen Abdelkarim El B. (re.) vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am MainBild: picture-alliance/dpa/A. Arnold

Als mutmaßlicher IS-Kämpfer und Leichenschänder im syrischen Bürgerkrieg muss sich seit Montag ein 30 Jahre alter Mann vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main verantworten. Die Bundesanwaltschaft legt Abdelkarim El B. die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zur Last. Hinzu kommen waffenrechtliche Verstöße.

Der Anklage zufolge soll er aus "vermeintlich religiöser Verpflichtung" zwischen September 2013 und Februar 2014 in Syrien an dem bewaffneten Kampf der Terrormiliz "Islamischer Staat" gegen die Truppen von Präsident Baschar al-Assad teilgenommen haben. Am ersten Verhandlungstag kündigte der Angeklagte über seine Verteidiger an, sich in der kommenden Woche zu seiner Person äußern zu wollen. Laut Gericht handelt es sich um einen Deutschen mit marokkanischen Wurzeln.

Islamisches Glaubensbekenntnis nach der Schändung

Schwerster Anklagepunkt ist die Schändung der Leiche eines Gefallenen am 7. November 2013 in der Nähe der Stadt Aleppo. Dort soll der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft mit einem Mobiltelefon gefilmt haben, wie ein anderer IS-Kämpfer dem Toten Ohren und Nase abschneidet. Nach einem Tritt in das Gesicht der Leiche soll El B. das islamische Glaubensbekenntnis ausgerufen haben. Das Video steht der Bundesanwaltschaft ebenso zur Verfügung wie ein Foto, das den Angeklagten mit einem IS-Aufnäher an seinem Hemd zeigt. Zunächst sind 14 Verhandlungstage anberaumt

Der Mann war im Februar 2014 in Ankara festgenommen worden. Zuvor hatte er versucht, seiner Freundin eine Rohrbombe mit nach Deutschland zu geben, was jedoch aufgrund der türkischen Sicherheitskontrollen misslang. Die Frau wird sich deshalb in einem getrennten Verfahren vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts verantworten müssen.

sti/stu (dpa, epd)