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EU wirft Meta unzureichenden Kinderschutz vor

29. April 2026

Die EU-Kommission erhöht den Druck auf Meta: Facebook und Instagram sollen Kinder unter 13 Jahren nicht wirksam schützen. Brüssel droht mit hohen Strafen und fordert strengere Alterskontrollen.

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Jugendliche schauen in ihre Handys
Viele Kinder und Jugendliche unter 13 Jahren nutzen Facebook und Instagram - dagegen soll Mutterkonzern Meta besser vorgehen, so die EU (Symbolbild)Bild: Tim Wegner/epd-bild/picture alliance

Nach vorläufigen Ergebnissen einer mehr als zweijährigen Untersuchung verstößt der US-Technologiekonzern Meta gegen europäisches Recht, insbesondere gegen den Digital Services Act (DSA). Das erklärte die EU-Kommission in Brüssel.

Zwar legen die Nutzungsbedingungen von Instagram und Facebook ein Mindestalter von 13 Jahren fest. Doch nach Einschätzung der Brüsseler Behörden reicht die bisherige Kontrolle nicht aus, um diese Grenze durchzusetzen. Kinder könnten bei der Anmeldung problemlos ein falsches Geburtsdatum angeben, ohne dass dies wirksam überprüft werde.

Schild mit dem Logo des Meta-Konzerns
Die Einfahrt zum Hauptquartier des Meta-Konzerns in KalifornienBild: JOSH EDELSON/AFP/Getty Images

EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen kritisierte: "Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen nicht bloß eine schriftliche Erklärung sein, sondern müssen die Grundlage für konkrete Maßnahmen zum Schutz der Nutzer bilden - einschließlich von Kindern."

Nach Angaben der Kommission nutzen rund zehn bis zwölf Prozent der unter 13-Jährigen in der EU die Plattformen.

Vorwurf: Fehlende Kontrollen und langsames Eingreifen

Die Kommission bemängelt zudem, dass Meta Kinderkonten nicht konsequent identifiziere und entferne. Selbst wenn Minderjährige gemeldet würden, sei der Prozess umständlich und oft wirkungslos. Teilweise seien mehrere Klicks nötig, um überhaupt eine Meldung abzugeben, und anschließend erfolge keine ausreichende Prüfung.

Ein Smartphone mit den Logos von Social Media-Apps
Zu Meta gehören die Social Media-Plattformen Facebook, Instagram und WhatsAppBild: Revierfoto/IMAGO

Darüber hinaus wirft Brüssel dem Konzern vor, Risiken für Minderjährige nicht sorgfältig genug zu bewerten. Verfügbare wissenschaftliche Erkenntnisse über die besondere Anfälligkeit jüngerer Kinder für Online-Gefahren seien nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Milliardenstrafe droht

Meta hat nun Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und nachzubessern. Sollte die EU-Kommission ihre Einschätzung bestätigen, drohen empfindliche Konsequenzen: Möglich ist eine Geldstrafe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Zusätzlich könnten tägliche Strafzahlungen verhängt werden, bis der Konzern die Vorgaben erfüllt.

In einer ersten Reaktion widersprach eine Sprecherin von Meta den Vorwürfen. Instagram und Facebook hätten Maßnahmen getroffen, um Konten von Personen unter 13 Jahren zu erkennen und zu löschen, teilte sie auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Meta kündigte zugleich "Neuigkeiten über zusätzliche Maßnahmen" an. Alterskontrollen seien "eine branchenweite Herausforderung, die eine branchenweite Lösung erfordert", erklärte das Unternehmen und sagte Kooperation mit den Behörden zu.

EU setzt auf Altersverifikation per App

Als mögliche Lösung treibt die EU-Kommission die Entwicklung einer eigenen App zur Altersverifikation voran. Diese soll etwa Personalausweise oder Reisepässe auslesen, das Alter bestätigen und gleichzeitig datensparsam arbeiten. Nutzer könnten sich damit künftig bei Online-Diensten anmelden, ohne sensible Daten preiszugeben.

Die Einführung der App ist in den kommenden Monaten geplant, allerdings zögern einige Mitgliedstaaten noch bei der Umsetzung. Brüssel drängt auf eine einheitliche Lösung, um einen technischen Flickenteppich zu vermeiden.

Parallel nimmt die politische Debatte über strengere Regeln für soziale Netzwerke zu. Mehrere EU-Länder erwägen gesetzliche Verbote von Social Media für Minderjährige unter 16 Jahren.

Darunter sind Frankreich, Dänemark, Spanien, Italien und Griechenland. In Deutschland hat die Bundesregierung ein Expertengremium zu dem Thema eingerichtet. Ein solches Gremium gibt es auch auf EU-Ebene, es soll bis zum Sommer erste Ergebnisse vorlegen.

Jedes EU-Land kann theoretisch ein gesetzliches Verbot einführen. Für die Umsetzung ist aber Brüssel zuständig: Nur die EU-Kommission kann den Plattformen zusätzliche Auflagen machen und bei Verstößen Strafen verhängen.

Teil eines größeren Verfahrens

Die Vorwürfe gegen Meta sind Teil umfassender Ermittlungen im Rahmen des DSA. Neben unzureichendem Kinderschutz prüft die EU-Kommission auch, ob die Plattformen durch süchtig machende Algorithmen das Nutzungsverhalten beeinflussen und damit Minderjährigen schaden.

Ähnliche Verfahren laufen bereits gegen andere große Plattformen wie TikTok, Snapchat und YouTube. Trotz der Vielzahl an Untersuchungen hat die EU bislang erst eine Strafe verhängt - gegen die Plattform X wegen mangelnder Transparenz.

pgr/se (afp, dpa, rtr, kna)

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