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EILMELDUNG: Arbeitsgericht verbietet Flughafenstreik

29. Februar 2012

Das Arbeitsgericht hat den laufenden Streil des Vorfeld-Personals auf dem am Frankfurter Flughafen untersagt. Das Gericht gab einem entsprechenden Eilantrag des Flughafenbetreibers Fraport und der Lufthansa statt.

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Annullierte Flüge auf Anzeigetafel am Flughafen Frankfurt (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Damit muss die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) den Ausstand am größten deutschen Flughafen kurzfristig abbrechen. Der Streik der rund 200 Beschäftigten des Vorfeldes sollte nach den Plänen der GDF noch bis Donnerstagmorgen dauern.

Die in der GdForganisierten Vorfeldlotsen, Flugzeugeinweiser und Verkehrsdisponenten streiken seit fast einer Woche für deutliche Lohnerhöhungen und kürzere Arbeitszeiten. Täglich fallen deshalb Flüge aus, an diesem Mittwoch werden wieder 250 Annullierungen erwartet. Rund tausend Flüge würden aber planmäßig abgewickelt, teilte der Flughafenbetreiber Fraport mit. Es gebe auf dem Flughafen insgesamt einen "geregelten und ruhigen Ablauf".

Vorfeld # 28.02.2012 # Journal Deutsch

Am Dienstag hatte derselbe Frankfurtet Arbeitsrichter einen von der Gewerkschaft angekündigten Solidaritätsstreik der Fluglotsen für die Vorfeldleute als unverhältnismäßig eingeschätzt und ebenfalls untersagt. Fraport hat seine Schäden aus dem Streik seit Donnerstag vorvergangener Woche auf 3,5 Millionen Euro beziffert. Die Lufthansa spricht bislang von hohen zweistelligen Millionenverlusten.

Debatte um Macht von Kleingewerkschaften

Vor der Gerichtsentscheidung hatte der Streik die Debatte um die Macht kleiner Spartengewerkschaften neuen Auftrieb gegeben.Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen forderte im ARD-Fernsehen einen Rahmen zur Einschränkung der Macht kleiner Gewerkschaften: "Wir hatten bisher das ungeschriebene Gesetz: ein Betrieb, ein Tarifvertrag. Das zerbricht im Augenblick", sagte die CDU-Politikerin." Wenn das Frankfurter Beispiel Schule mache, dass eine ganz kleine Gewerkschaft nicht nur einen Betrieb lahmlegen könne, sondern dies auch massive volkswirtschaftliche, auch gesamtgesellschaftliche Auswirkungen habe, dann müsse die Politik "Regeln aufstellen", erklärte von der Leyen.

Gericht hebt Tarifeinheit auf

Das Bundesarbeitsgericht hatte den Grundsatz der Tarifeinheit - "ein Betrieb, ein Tarifvertrag" - im Sommer 2010 aufgehoben. Seitdem haben es kleine Gewerkschaften bedeutend einfacher, Sonderregelungen für einzelne Berufsgruppen durchzusetzen. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt und der Vorsitzende der Deutschen Gewertkschaftsbundes (DGB), Michael Sommer, hatten daraufhin gemeinsam die Initiative für eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit ergriffen. Die schwarz-gelbe Koalition hat sich aber bislang nicht auf einen Gesetzesentwurf verständigen können.

wl/kle (dpa,afp,rtr,dapd)