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Djindjic verlangt von EU und UN Unterstützung beim Schutz der territorialen Integrität Serbiens

14. Januar 2003

– Serbischer Premier: Forderung nach neuem Dayton soll nur dem Erhalt der bestehenden Grenzen dienen

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Belgrad, 13.1.2003, TANJUG, engl.

Der serbische Premierminister Zoran Djindjic hat erklärt, er habe nicht die Grenzen, die Souveränität oder die Rechte irgendeines Staates bedrohen wollen, als er von einem "neuen Dayton" gesprochen habe. Er habe betonen wollen, dass die Grenzen Serbiens ebenfalls unverletzlich sein müssten. Die Regeln, die auf alle anderen angewandt würden, müssten auch für Serbien gelten. Es dürfe keine Lage wie die jetzige geben, in der für Serbien gar keine Regeln gälten.

"Mit der Erwähnung eines ‚neuen Dayton‘ habe ich keine Änderung von Grenzen befürwortet, sondern vielmehr das Gegenteil, ihre Achtung und ihren Schutz. Damit habe ich für Serbien das gefordert, was andere mit Hilfe der internationalen Gemeinschaft bereits erhalten haben. Das ist der Grund, warum ich wünsche, dass sich die Europäische Union und die Vereinten Nationen zu Kosovo erklären und dass sie Serbien, von dem gefordert wird, dass es sich bei der Achtung der Grenzen anderer kooperativ verhält, Unterstützung und den Schutz seiner territorialen Integrität zuteil werden lassen", sagte Djindjic in einem am Montag (13.1.) veröffentlichten Interview mit der Zeitung NOVOSTI.

Djindjic unterstrich, er habe reagiert und gewarnt, dass Belgrad ein "neues Dayton" fordern werde, wenn Serien Kosovo-Metohija im Namen der ethnischen Rechte der Albaner und der Selbstbestimmung entrissen werde und wenn die Grenzen und die Souveränität Jugoslawiens und Serbiens weiterhin ignoriert würden.

Der Premier stellte klar, dass er diese Erklärung abgegeben habe, da es einige Ankündigungen gegeben habe, dass die südliche Provinz Serbiens unabhängig von Serbien in die europäischen Integrationsprozesse aufgenommen werden solle und dass geplant werde, in Kürze eine Geberkonferenz für Kosovo-Metohija als unabhängiges Territorium in abzuhalten. (MK)