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Einfach verschwunden

Helle Jeppesen
21. Dezember 2016

Das Verschwinden von Menschen wird häufig als Machtmittel totalitärer Staaten gegen politische Gegner eingesetzt. Vor zehn Jahren wurde die UN-Konvention gegen das Verschwindenlassen verabschiedet.

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Mexiko City Demonstranten anlässlich Jahrestag der verschwundenen Studenten
Bild: picture-alliance/AP Photo/E. Verdugo

Seit fünf Monaten weiß Dr. Suraya Talukder nicht, was mit ihrem Sohn Yasin passiert ist. Sie weiß nicht, ob der 34-jähriger Lehrer noch lebt, ob er gefoltert wird, oder wo er sich befindet.

Er wurde laut  Augenzeugen in Dhaka, der Hauptstadt von Bangladesch, von Unbekannten entführt.  Alles deutet daraufhin, dass es Mitglieder der Polizeisondereinheit Rapid Action Battalion (RAB) waren. Doch die Behörden weisen jegliche Beteiligung an das Verschwinden von Yasin Talukder von sich.

Millionen von Menschen weltweit leben in der Ungewissheit, in der sich Dr. Suraya Talukder befindet - oft über viele Jahre oder gar Jahrzehnte. Sie fragen sich: Wann werde ich endlich Gewissheit haben?

Wenn ein Staat das Verschwinden von Menschen gegen den politischen Gegner einsetzt, es duldet oder nicht aktiv als Straftat verfolgt, ist das ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Durch die Ratifizierung der UN-Konvention verpflichten sich die Vertragsstaaten das Verschwindenlassen als Straftat zu definieren und zu ahnden. Geheime Haftanstalten sind verboten. Alle Gefangenen haben das Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren. Die Angehörigen haben ein Recht auf Auskunft.

Die Einhaltung der Konvention, die Prüfung von Einzelfällen und Länderberichten wird vom UN-Ausschuss über das Verschwindenlassen kontrolliert. Der Fachausschuss kann außerdem aus begründetem Anlass ein Untersuchungsverfahren einleiten.

Allerdings haben bisher nur 54 Staaten die Konvention ratifiziert, darunter auch Länder wie Mexiko und Sri Lanka, Chile, Argentinien und Honduras.

Bangladesch, China, die Philippinen, Indonesien und Guatemala gehören nicht zu den Vertragsstaaten.