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Politik

Mehr Geld für Hinterbliebene von Terroropfern

20. Juli 2018

Angehörige von Terroropfern erhalten ab sofort den dreifachen Betrag an Hinterbliebenengeld. Das hat der Bundestag mit dem Haushaltsgesetz 2018 beschlossen, wie der Opferbeauftragte der Regierung, Edgar Franke, mitteilt.

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Berlin Gedenken Breitscheidplatz Angela Merkel
Trauernde Menschen gedenken der Opfer des Terroranschlags auf dem Weihnachtsmarkt in Berlin 2016Bild: Getty Images/S. Gallup

Ehepartner, Kinder und Eltern von verstorbenen Anschlagsopfern bekommen demnach statt wie bisher 10.000 Euro nun 30.000 Euro. An Geschwister gehen statt bisher 5.000 Euro nun 15.000 Euro. Das Geld werde auch rückwirkend ausgeschüttet, sagte der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke, der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Auf die Frage, wie viele Opferfamilien davon profitieren werden, ergänzte der SPD-Politiker: "Wir schätzen die Zahl derzeit auf rund 300."

Auf diese Hilfe haben nach seinen Worten nicht nur die Angehörigen des Terroranschlags vom Berliner Breitscheidplatz 2016 Anspruch, sondern etwa auch Hinterbliebene der Todesopfer der Terrorzelle NSU. Das gleiche gelte für Angehörige der Opfer von Terroranschlägen im Ausland, etwa im tunesischen Djerba 2002, und Hinterbliebene von Opfern extremistischer Anschläge. In Zukunft erhalten zudem Kinder, die durch Terror ihren Vater oder ihre Mutter verloren haben, über diese 30.000 Euro hinaus bis zu 45.000 Euro Unterhalt.

Deutschland Opferbeauftragter Franke will Hilfen für Terroropfer vereinfachen
Der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke, sieht erhebliche Verbesserungen für HinterbliebeneBild: imago/epd/J. Blume

6,6 Millionen Euro mehr

Der Opferbeauftragte sagte: "Das Gesetz ist verkündet und jetzt rechtswirksam, was eine erhebliche Verbesserung für die Hinterbliebenen bedeutet. Das gibt es nicht so häufig in Europa." Im Haushalt 2018 seien acht Millionen Euro - und damit 6,6 Millionen Euro mehr als im Vorjahr - für Opfer terroristischer Gewalt und extremistischer Übergriffe eingestellt.

Der Schritt sei dringend notwendig gewesen, sagte Franke: "In Deutschland gab es zwar Leistungen für Hinterbliebene, aber diese passten nicht auf Terrorakte und waren im internationalen Maßstab vergleichsweise niedrig, deshalb mussten wir nachsteuern." Deutschland habe vor dem Berliner Anschlag keine großen Terroranschläge gekannt, ganz im Gegensatz zu anderen Ländern wie Frankreich, Großbritannien oder Spanien: "Deshalb waren wir nicht so gut vorbereitet."

Erst vor wenigen Tagen hatte Franke angemahnt, auch Opfern anderer Gewalttaten höhere Hilfszahlungen zu gewähren. "Bei Tötungsdelikten ohne terroristischen Hintergrund erhalten die Hinterbliebenen deutlich geringere finanzielle Leistungen", sagte Franke dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Nach einem Amoklauf sei das Angehörigen schwer zu vermitteln. Er fügte hinzu: "Auch bei mutmaßlichen Sexualmorden wie zuletzt in Wiesbaden trägt der Staat eine Verantwortung, weil es ihm nicht gelungen ist, seine Bürger beziehungsweise Bürgerinnen zu schützen." Der Opferbeauftragte forderte ein Nachdenken darüber, "auch in all diesen Fällen ein Hinterbliebenengeld einzuführen".

kle/sti (kna, dpa)