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"Dark Patterns": Wie Internet-User manipuliert werden

7. Mai 2026

Irlands Medienaufsicht ermittelt gegen Facebook und Instagram - wegen des Verdachts, dass sogenannte "Dark Pattern"-Funktionen User manipulieren könnten. Auch andere Web-Apps nutzen solche "dunklen Muster". Worum geht's?

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Ein Smartphone zeigt die Logos der Meta-Dienste Facebook, Instagram und WhatsApp.
Facebook, Instagram und Co. stehen wieder einmal in der Kritik. Nutzen sie irreführende Benutzeroberflächen?Bild: Revierfoto/IMAGO

Haben wir es als User noch selbst in der Hand, welche Inhalte wir auf Facebook oder Instagram vorgesetzt bekommen? Oder werden wir gezielt in Richtung personalisierter Algorithmen gedrängt, damit diese mehr Daten über uns sammeln und die Verweildauer erhöhen? Das sind die entscheidenden Fragen bei den neuesten Ermittlungen der irischen Medienaufsichtsbehörde gegen Meta, den Mutterkonzern der beiden sozialen Netzwerke.

Die Behörde prüft, ob die Empfehlungssysteme von Facebook und Instagram gegen Artikel 27 des europäischen Digital Services Act (DSA) verstoßen, eines Gesetzes, das EU-Bürger vor unlauteren Praktiken im Netz schützen soll. Demnach müssen Nutzende jederzeit die Möglichkeit haben, die Algorithmen ihrer sozialen Netzwerke nachvollziehen und modifizieren zu können. Doch nun wird untersucht, ob Meta manipulative Benutzeroberflächen einsetzt, sogenannte "Dark Patterns", um seinen Usern diese Wahlmöglichkeiten unnötig zu erschweren.

Zwei Jugendliche, deren Gesichter nicht zu sehen sind, schauen auf ihre Handys
Welchen Einfluss haben User in der Praxis darauf, welcher Feed ihnen tatsächlich angezeigt wird?Bild: Tim Wegner/epd-bild/picture alliance

Bei einem bestätigten Verstoß gegen den DSA drohen Bußgelder von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Im Fall von Meta wären das bis zu 20 Milliarden Euro.

Wie funktionieren Dark Patterns?

Dark Patterns"sind spezielle Webdesign-Tricks, die User dazu bringen sollen, etwas zu tun, das sie eigentlich nicht wollen oder das nicht in ihrem Interesse liegt. Sie setzen etwa auf die Bequemlichkeit der User, auf ihre Zeitnot oder auf ihre Angst, etwas zu verpassen. Nutzende sollen dadurch zu Käufen, Abo-Abschlüssen oder zur Preisgabe privater Daten verleitet werden.

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Im aktuellen Fall untersucht die irische Medienaufsicht etwa, ob Meta die Option, zwischen personalisiertem und rein chronologischem Feed wechseln zu können, absichtlich tief in diversen Untermenüs versteckt. Und ob der Konzern die getroffene Einstellung nach Schließen der App einfach wieder zurücksetzt, damit die User entnervt in den personalisierten Feed einwilligen, nur um ihre Ruhe zu haben.

Welche anderen Beispiele gibt es?

Meta ist beileibe nicht der einzige Internetkonzern, der im Verdacht steht, solche Praktiken zu nutzen. Derartige Benutzeroberflächen gibt es in sozialen Netzwerken und Onlineshops genauso wie in mobilen Spielen oder anderen Apps. Und so ziemlich jeder von uns dürfte dem einen oder anderen davon bereits begegnet sein.

Zu den häufigsten Dark Patterns gehören etwa:

  • Confirmshaming: Bei einer Userabfrage, beispielsweise zum Datentracking für personalisierte Werbung, stehen zwei Möglichkeiten zur Auswahl: Der Button zur Zustimmung ist groß und bunt gestaltet, der zur Ablehnung klein, grau. Und er ist oft auch manipulativ beschriftet, etwa mit "Nein, ich möchte weiterhin irrelevante Werbung sehen", als ob man sich für die Auswahl dieser Option schämen müsse, weil sie angeblich schlechter ist als die andere.
  • Versteckte "Nein"-Buttons: Oft gibt es zwar einen "Ja"-Knopf, der andere Button aber verweist auf "Weitere Optionen", so dass man sich erst mühsam durch weitere Untermenüs klicken muss, um "Nein" auszuwählen. Manchmal sind Antwortmöglichkeiten auch per Häkchen vorausgewählt ("pre-ticked boxes"), so dass dies von Usern erst aktiv rückgängig gemacht werden muss.
  • Ein Mauszeiger über dem Button "Cookies akzeptieren"
    Kein eindeutiges "Ja" oder "Nein", stattdessen "Cookies akzeptieren" oder "Einstellungen anpassen" - gängige Praxis auf zahlreichen WebseitenBild: Lino Mirgeler/dpa/picture alliance
  • Künstlicher Zeitdruck: Dieser wird oft bei Onlineshops erzeugt. So wird beispielsweise ein blinkender Countdown eingeblendet, oder Hinweise wie "Nur noch 1 Artikel auf Lager!" oder "X Personen sehen sich das gerade an". Dies soll Nutzende unter Stress setzen und zu einem schnelleren und unüberlegteren Kauf verleiten.
  • "Nagging" ("Nörgeln"): Hierbei wird wiederholt zu einer bestimmten Handlung aufgefordert, mit dem Ziel, dass diese irgendwann zustimmen, nur um den nervigen Hinweis loszuwerden. Dies kann etwa bei einer Reisebuchung der Fall sein, die über mehrere Schritte erfolgt, und bei der dann auf jeder Seite erneut der Vorschlag auftaucht, gegen Zusatzkosten eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen oder eine Sitzplatzreservierung vorzunehmen. 
  • -"Pay or Okay"-Modell: Dieses zwingt User, entweder für eine werbefreie Nutzung der Webseite zu zahlen oder in die Verarbeitung von Daten zum Zwecke personalisierter Werbung einzuwilligen. Verbraucherschützer kritisieren dieses Modell, weil es Nutzenden keine gleichberechtigte Wahl lässt und sie quasi zur Freigabe ihrer Daten drängt, da nur die andere Option kostenpflichtig ist.
  • "Kakerlakenmotel": Hierbei wird es leicht gemacht, sich per Knopfdruck für einen bestimmten Dienst anzumelden oder ein Abonnement abzuschließen. Dafür ist es aber extrem kompliziert, dies wieder zu kündigen. Oft sind die Möglichkeiten dazu tief in Untermenüs versteckt, oder es wird eine schriftliche Kündigung oder ein Telefonanruf benötigt. Der Begriff für diese Praxis ist abgeleitet von einer US-amerikanischen Kakerlakenfalle, bei der die Insekten zwar ein-, aber nie wieder auschecken können.
  • Und nicht zuletzt die kostenlosen Probe-Abos, die sich automatisch kostenpflichtig verlängern, wenn sie nicht rechtzeitig vorab gekündigt werden. Wieviel diese Abos bei Weiterführung kosten, wird dabei nur sehr subtil angezeigt.

Wie können sich Verbraucher vor Dark Patterns schützen?

Mit dem Digital Services Act (DSA) hat die EU Betreibern von Online-Plattformen den Einsatz solcher Praktiken eigentlich verboten. Nutzende dürfen durch die Gestaltung einer Webseite nicht getäuscht, manipuliert oder an freien Entscheidungen behindert werden. Jedoch bewegen sich solche Dark Patterns oft in einer rechtlichen Grauzone. Es gibt keine einheitliche, absolut scharfe rechtliche Definition, ab wann ein Design "manipulativ" ist. Viele Internetseiten nutzen psychologische Mechanismen, die zwar fragwürdig, aber nicht direkt illegal sind.

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Deshalb ist Aufklärung derzeit noch immer die beste Vorbeugung dagegen, auf derartige Tricks hereinzufallen. Es gibt unzählige Dark Patterns im Netz - so viele, dass mehrere Webseiten von Verbraucherschutzorganisationen bis zu wissenschaftlichen Forschungsprojekten viele verschiedene von ihnen gesammelt und die dahinterliegenden Mechanismen öffentlich gemacht haben.

Generell rät die deutsche Verbraucherzentrale dazu, sich stets vorsichtig im Netz zu bewegen, nicht zu schnell auf vorgegebene Buttons zu klicken und Checkboxen und Warenkörbe stets gewissenhaft zu überprüfen. Zudem sollten User sich nicht zu voreiligen Kaufentscheidungen drängen und sich von Webseiten kein schlechtes Gewissen machen lassen.

Thomas Latschan Bonn 9558
Thomas Latschan Langjähriger Autor und Redakteur für Themen internationaler Politik