Verurteilungen nach Cybermobbing gegen Brigitte Macron
5. Januar 2026
Wegen Cybermobbings gegen Frankreichs First Lady Brigitte Macron hat ein Gericht in Paris acht Männer und zwei Frauen verurteilt. Acht der Angeklagten erhielten Bewährungsstrafen zwischen vier und acht Monaten, ein Mann wurde zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Ein weiterer Angeklagter muss einen Kurs gegen die Verbreitung von Hass im Internet besuchen. Einige erhielten eine befristete Onlinesperre für die Nutzung der sozialen Medien, die sie für das Cybermobbing genutzt haben.
Den Angeklagten wurden zahlreiche böswillige Äußerungen über das Geschlecht der Präsidentengattin sowie über den Altersunterschied zu Frankreichs Präsident Emmanuel Macron vorgeworfen. Dabei war teilweise selbst von Pädophilie die Rede. Die Angeklagten hätten die Präsidenten-Ehefrau mit "böswilligen und herabwürdigenden Formulierungen angegriffen", betonte der Vorsitzende Richter Thierry Donnard.
Verschwörungserzählungen zu Brigitte Macron
Hintergrund ist die seit der Wahl Macrons zum Präsidenten 2017 in den sozialen Medien kursierende Verschwörungserzählung, wonach Brigitte Macron eine Transfrau und als Mann geboren worden sein soll. Die Macrons gingen dagegen schon früher gerichtlich vor.
Zu den Angeklagten im Alter von 41 bis 60 Jahren gehören ein in Frankreich bekannter Verschwörungstheoretiker sowie eine Frau, die sich als Medium und Werbefachfrau ausgibt und deren X-Konto inzwischen gesperrt wurde. Sie wird als maßgeblich an der Verbreitung des Gerüchts beteiligt angesehen.
Brigitte Macron ist nicht die einzige Präsidentengattin, die Zielscheibe sexistischer Verschwörungstheorien ist. Auch über Michelle Obama, die Ehefrau von Ex-US-Präsident Barack Obama, werden immer wieder sexistische und rassistische Beiträge und die Behauptung verbreitet, sie sei ein Mann.
as/pgr (dpa, afp, ap, rtr)