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Politik

BGH setzt Hürden für lange Abschiebehaft

14. April 2020

Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Abschiebehäftlingen - und erlegt der Justiz Pflichten auf. Die müsse nun auch Flugpläne genauer studieren, wenn eine Haftanordnung Bestand haben soll.

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Büren Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige
Das Abschiebegefängnis im nordrhein-westfälischen Büren (Archivbild)Bild: picture-alliance/dpa/F. Gentsch

Wer abgeschoben werden soll, darf nicht für mehrere Wochen in Sicherungshaft kommen, wenn dies pauschal damit begründet wird, die Buchung des Abschiebeflugs dauere so lange. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Fall aus Nordrhein-Westfalen.

Es brauche genauere Angaben - etwa zu Terminen, zur Frequenz nutzbarer Flugverbindungen und zur Buchungslage, so die obersten Zivilrichter. Beschwerde eingelegt hatte ein Mann aus Bosnien-Herzegowina, der in Deutschland wegen mehrerer Straftaten im Gefängnis gesessen hatte und danach in seine Heimat abgeschoben wurde.

Haft nach Weihnachtsamnestie

Er war im Rahmen einer Weihnachtsamnestie im November 2017 aus dem Gefängnis freigekommen. Noch am selben Tag ordnete das Amtsgericht Düsseldorf auf Antrag der Behörden eine knapp vierwöchige Abschiebehaft an. Begründet wurde das damit, dass die Vorlaufzeit für die Flugbuchung nach Auskunft der Zentralstelle für Flugabschiebungen (ZFA) bei drei Wochen liege.

Karlsruhe Außenaufnahme Bundesgerichtshof BGH
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Archivbild)Bild: picture-alliance/dpa/U. Deck

Das reichte dem BGH nicht. Die beantragte Haftdauer sei mit mehr als drei Wochen "nicht so kurz, als dass sich ihre Notwendigkeit von selbst verstünde, zumal die Flugabschiebung in ein europäisches Land erfolgen sollte", heißt es in dem Beschluss. Die Haft hätte unter diesen Voraussetzungen nicht angeordnet werden dürfen. Stattdessen hätte es einer genaueren Begründung bedurft, warum es nicht schneller ging, so die Karlsruher Richter.

Amnesty: "Absurde Maßnahmen"

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hatte Einzelabschiebungen während der Corona-Krise grundsätzlich kritisiert. Anfang April forderte sie das Bundesinnenministerium auf, "von diesen absurden und unverantwortlichen Maßnahmen Abstand zu nehmen". Amnesty verlangt für die Dauer der Pandemie einen generellen Abschiebestopp.

Nach Recherchen der Deutschen Welle zeichnet sich tatsächlich ein Moratorium ab. So dürfte es während der Corona-Krise wohl keine Sammelabschiebungen mehr geben. Offiziell bestätigt wurde dies von den deutschen Behörden bislang jedoch nicht.

jj/ww (dpa, bgh)