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Berlin an Brüssel: Dosenpfand verstößt nicht gegen Europarecht

23. Dezember 2003
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Die Bundesregierung hält die Bedenken der Europäischen Kommission gegen das Dosenpfand für unbegründet. In einem am Dienstag veröffentlichten Antwortschreiben an Binnenmarkt- Kommissar Frits Bolkestein stellt Umweltminister Jürgen Trittin fest: «Das Dosenpfand verstößt nach unserer Überzeugung nicht gegen europäisches Recht.» Insbesondere gebe es keine Benachteiligung ausländischer Anbieter. Gleichzeitig signalisierte Trittin der EU- Kommission aber Gesprächsbereitschaft. Die Kommission hatte Ende Oktober gegen Berlin ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, da sie ausländische Anbieter durch das Pfand benachteiligt sieht. Die Bundesregierung hatte zwei Monate Zeit, die Zweifel auszuräumen. Die Kommission wird nun die 40 Seiten umfassende Antwort zur Kenntnis nehmen und entscheiden, ob sie vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland klagt. Eine Klage hätte jedoch keine aussetzende Wirkung.