Australien will Nazi-Symbole in der Öffentlichkeit verbieten
8. Juni 2023Die australische Regierung will die öffentliche Zurschaustellung von Nazi-Symbolen verbieten lassen. Die Regierung in Canberra wird laut Generalstaatsanwalt Mark Dreyfus in der kommenden Woche einen Gesetzentwurf vorlegen, der das Zeigen und den Verkauf von nationalsozialistischen Insignien wie Hakenkreuz und SS-Runen unter Strafe stellt. In Australien sei kein Platz für Symbole, die die Schrecken des Holocausts verherrlichten, betonte Dreyfus. "Wir werden ein Zeichen setzen, dass die Verbreitung von Hass, Gewalt und Antisemitismus keinen Platz hat".
Bundesstaaten sollen über Nazi-Gruß entscheiden
Der Nazi-Gruß würde nicht unter das Verbot fallen, sagte Dreyfus weiter. Stattdessen wäre es Sache der einzelnen australischen Bundesstaaten, hier eine Entscheidung zu treffen. Im vergangenen Jahr hatte Victoria als erster Bundesstaat die öffentliche Zurschaustellung des Nazi-Hakenkreuzes verboten. Im März wurde dort dieses Verbot auf den Nazi-Gruß ausgeweitet, nachdem es in der Metropole Melbourne zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Neonazis gekommen war. Auch der ebenfalls bevölkerungsreiche Bundesstaat New South Wales hat entsprechende Bestimmungen verschärft.
Nach Einschätzung der Geheimdienste fühlen sich immer mehr Australier zu neonazistischen Ideologien hingezogen. Bei den Anti-Terror-Maßnahmen im Land gehe es mittlerweile in 30 Prozent der Fälle um Rechtsextremismus.
Der australische Rat für jüdische Angelegenheiten lobte das vorgesehene Verbot von Nazi-Symbolen und bezeichnete es als willkommen in einer Zeit, in der der Antisemitismus weltweit zunehme. "Solange es keine Konsequenzen für ihre Handlungen gibt, müssen wir damit rechnen, dass Neonazis immer dreister werden - mit all den zerstörerischen Folgen, die sie für die Harmonie in der Gemeinschaft und die Rechte gefährdeter Minderheiten haben", so der Rat in einer Erklärung.
Einige Ausnahmen vom Verbot
Die Darstellung und Verwendung des Hakenkreuzes - eines religiösen Symbols etwa in Hinduismus und Buddhismus - ist den weiteren Angaben von Dreyfus zufolge von dem Verbot ausgenommen. Auch die öffentliche Darstellung zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder journalistischen Zwecken wäre von dem Verbot nicht betroffen.
sti/AR (afp, dpa, rtr)