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KriminalitätDeutschland

Weitere sieben Jahre Haft für Halle-Attentäter

27. Februar 2024

Wegen des antisemitischen Anschlags nahe der Synagoge in Halle sitzt er ohnehin lebenslang hinter Gittern. Weil er Gefängnismitarbeiter als Geiseln nahm, wurde Stephan B. jetzt zu einer weiteren Strafe verurteilt.

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Prozess gegen Halle-Attentäter wegen Geiselnahme in Haft
Prozess gegen Halle-Attentäter wegen Geiselnahme in HaftBild: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa/picture alliance

Der Attentäter von Halle ist wegen Geiselnahme im Gefängnis Burg in der Nähe von Magdeburg zu einer weiteren Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Laut dem Urteil des Landgerichts Stendal muss er zudem zwei Justizbeamten 8000 und 15.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Einem der Beamten steht darüber hinaus ein Verdienstausfall von rund 2300 Euro zu.

Wegen des rassistischen und antisemitischen Anschlags nahe der Synagoge in Halle war der 32-jährige Stephan B. bereits 2020 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Praktische Auswirkungen wird die nun verhängte Strafe daher zunächst nicht haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann dagegen Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

Stephan B. hatte zum Prozessauftakt gestanden, im Dezember 2022 mit einer selbst gebastelten Waffe Gefängnisbedienstete als Geiseln genommen zu haben, um in die Freiheit zu gelangen. Der Plan scheiterte. 

Psychisch gestört, aber schuldfähig

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte in dem Prozess eine neunjährige Haftstrafe sowie eine anschließende Sicherungsverwahrung verlangt. Der Verteidiger verzichtete in seinem Plädoyer darauf, ein Strafmaß zu fordern. 

Synagoge in Halle
Nahe der Synagoge in Halle ermordete der Attentäter 2019 zwei Menschen (Archivbild)Bild: Hans Pfeifer/DW

Die Vorsitzende Richterin verwies in der Urteilsbegründung auf ein Gutachten, das zu dem Schluss kam, dass Stephan B. ein psychisch schwer gestörter Mensch sei. Er habe sich im Prozess empathielos gezeigt und lediglich größeres Interesse an den Kameramitschnitten der Justizvollzugsanstalt gehabt. Trotzdem hielt die Richterin den Angeklagten für voll schuldfähig. Die beiden Vollzugsbeamten, die er als Geiseln genommen hatte, seien psychisch durch die Ereignisse schwer belastet, betonte sie.

Am 9. Oktober 2019, dem höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, hatte Stephan B. versucht, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als ihm dies nicht gelang, ermordete er nahe der Synagoge zwei Menschen.

gri/jj/mge (dpa, epd, afp)