Wehrpflichtige Ukrainer könnten den Schutz der EU verlieren
4. Juni 2026
Grundsätzlich solle der Schutzstatus für die Ukrainer erhalten bleiben, sagte Innenkommissar Magnus Brunner nach einem Treffen der EU-Innenminister in Luxemburg. Allerdings könnten neue Bedingungen daran geknüpft werden. Seit März 2022 genießen Ukrainer und Ukrainerinnen, die wegen des russischen Angriffskrieges ihr Land verlassen müssen, in der EU einen vorübergehenden Schutz. Dieser relativ unbürokratische Schutzstatus gilt bis Anfang März 2027 und soll rechtzeitig verlängert werden. Der Unterschied zu einem Asylverfahren besteht darin, dass es hier zu keiner individuellen Prüfung des Einzelfalles kommt und der Schutz vorübergehend ist.
Den Vorschlag für eine Verlängerung muss die EU-Kommission erarbeiten. Darüber hinaus diskutierten die 27 Innenminister auch die Frage, ob ukrainische Männer im wehrpflichtigen Alter von 23 bis 60 Jahren vom temporären Schutzstatus künftig ausgenommen werden. Laut Agenturen würde dies nur für neu einreisende Männer gelten. Das würde sich auch die Ukraine wünschen, sagte Innenkommissar Brunner.
Die EU-Statistikbehörde Eurostat zählte zum Stichtag 31. März insgesamt 4,33 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer mit diesem speziellen Schutzstatus in der EU. Davon hielten sich fast 1,3 Millionen Menschen (29,4 Prozent des EU-Gesamtwertes) in Deutschland auf, gefolgt von Polen mit etwas über 950.000 (22,2 Prozent) und Tschechien mit knapp 380.000 Menschen (8,8 Prozent). Bei etwas mehr als einem Viertel handele es sich um erwachsene ukrainische Männer, so die EU-Behörde.
Mehrere Vorschläge auf dem Tisch
Dem EU-Innenkommissar liegen mehrere Vorschläge auf dem Tisch. Dazu zähle auch die Variante, nur Ukrainer aus bestimmten Regionen auszuschließen, sagte Brunner. Man wolle insbesondere den Ländern zuhören, die besonders betroffen seien, wie etwa Polen, Tschechien, Deutschland, Österreich und die Baltischen Staaten.
Konkret festlegen wollte sich Brunner nach dem Treffen nicht, welchen Ansatz die Kommission verfolgen werde. Außerdem wolle man sich auch mit der Ukraine dazu austauschen, betonte der Österreicher in der Pressekonferenz.
Deutschland und Österreich wollen eine Änderung
Die Präferenzen der Mitgliedstaaten zeichneten sich bereits vor dem Treffen ab. Der deutsche Innenminister Alexander Dobrindt sprach sich dafür aus, wehrpflichtige Männer vom Schutzstatus auszunehmen. Allerdings, so der CSU-Politiker, könnten die Betroffenen noch einen Asylantrag stellen. Auch Österreichs Innenminister Gerhard Karner sagte, er sei "sehr stark" für eine Ende eines automatischen Schutzes für wehrfähige Männer.
Skeptisch äußerte sich der estnische Innenminister Igor Taro. Er bezeichnete es als die beste Lösung, die Richtline für den temporären Schutz in ihrer jetzigen Form und ohne Ausnahmen zu verlängern und sprach sich für Gespräche mit der Ukraine aus.
Warum debattiert die EU das Thema jetzt?
Einerseits stehe ohnehin die Verlängerung an, betonte Dobrindt, andererseits sei "in den vergangenen Monaten auch der Zuzug von Personen im wehrpflichtigen Alter gestiegen". Grundsätzlich gilt für ukrainische Männer zwischen 23 und 60 Jahren ein Ausreiseverbot. Zwar werden sie bereits ab 18 Jahren wehrpflichtig, können jedoch erst mit 25 Jahren zum Kriegsdienst eingezogen werden, berichtet die dpa. Die Ausreise von Männern zwischen 18 und 23 Jahren ist seit vergangenem Sommer erlaubt, was zeitweilig zu einem Anstieg ausreisender Männer führte.
Zudem ist die Diskussion auch nicht ganz neu. Bundeskanzler Friedrich Merz hat die Ukraine bereits mehrfach aufgefordert, junge wehrfähige Männer nicht ausreisen zu lassen, damit sie in der Ukraine dienen könnten. Noch im April betonte der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj bei seinem Besuch in Berlin, dass eine Rückkehr wehrpflichtiger Männer auch im Interesse der ukrainischen Streitkräfte liege. Schließlich handele es sich dabei um eine "Frage der Fairness".
Ob die Europäische Union nun mit Blick auf die Rechte ukrainischer Männer neue Bedingungen schafft, wird sich in wenigen Monaten entscheiden. Die EU-Kommission will in den kommenden Wochen ihren Vorschlag vorlegen. Dieser muss von einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten bestätigt werden.