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Vorsitz der Europäischen Union

28. November 2002
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Logo der dänischen Ratspräsidentschaft

Jeweils für ein halbes Jahr hat ein Mitgliedsstaat die Ratspräsidentschaft inne (Rotationsprinzip). Das ist im Artikel 146 im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft festgeschrieben. Welcher Mitgliedsstaat wann den Vorsitz ausübt, wird vom Rat festgelegt. Termin für den Vorsitz ist jeweils der 1. Januar und der 1. Juli. Zurzeit ist Dänemark an der Reihe, 2003 folgt zunächst Griechenland und danach Italien. Deutschland übernahm zuletzt 1999 den Vorsitz und ist erst 2007 wieder dran. Beim derzeitigen Rhythmus hat ein Mitgliedsstaat alle siebeneinhalb Jahre den Vorsitz im Rat.

Der Ratsvorsitz hat wichtige organisatorische Pflichten. Er muss die Termine für alle Ratstreffen festlegen und für deren reibungslosen Ablauf sorgen. Ihm kommt auch ein wichtige Vermittlerrolle zu. Dabei ist vor allem das Verhandlungsgeschick derer gefragt, die bei den Ratstreffen den Vorsitz führen, also dem Ständigen Vertreter, dem Minister oder dem Regierungschef.

Bei den Beratungen muss sich der Vorsitz neutral verhalten, darf sich also weder für seine eigenen Präferenzen noch für die eines anderen Mitgliedsstaates einsetzen. Bei unterschiedlichen Interessen muss er Kompromissvorschläge unterbreiten. Der Vorsitz ist auch für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zuständig. Er vertritt die EU nach außen und ist Ansprechpartner für Drittstaaten.