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Völkermord

Völkermord oder Genozid ist ein Verbrechen, das auf der Absicht beruht, "eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören".

Diese Formulierung stammt aus der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948. Danach ist Genozid ein Straftatbestand im Völkerstrafrecht, der nicht verjährt. Ob allerdings die Massaker etwa an den Armeniern oder Herero als Völkermord einzustufen sind, darüber gehen die Ansichten oft auseinander.

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