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US-Fahnder dürfen europäischen Zahlungsverkehr kontrollieren.

Matthias von Hellfeld30. November 2009

Die EU-Staaten haben einem umstrittenen Abkommen mit den USA zugestimmt. US-Terrorfahnder dürfen auch weiterhin auf Bankdaten von europäischen Bürgern und Unternehmen zugreifen. Das Abkommen gilt neun Monate.

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Person mit CIA-Ausweis betrachtet den Inhalt eines Bankschließfachs (Montage: DW)
US-Fahnder durchleuchten europäischen ZahlungsverkehrBild: DW-Montage/picture-alliance/dpa

Die EU-Innenminister setzten sich am Montag (30.11.2009) über die Bedenken von Datenschützern und EU-Parlamentariern hinweg. Deutschland, Ungarn, Griechenland und Österreich enthielten sich lediglich, so dass dem Abkommen nichts mehr im Weg steht.

Zugriffsrecht auf Überweisungsdaten

Mit der Vereinbarung haben die USA auch weiterhin das Recht, sämtliche Überweisungsdaten von EU-Bürgern und Unternehmen einzusehen. Diese Daten werden vom belgischen Finanzdienstleister SWIFT verwaltet und dort schon seit 2002 im Zuge des Kampfs gegen den internationalen Terrorismus durch US-Fahnder systematisch ausgewertet. Mit dem Abkommen wird dieser Praxis nun eine rechtliche Grundlage gegeben.

Das Abkommen ist ein "Übergangsabkommen". Es gilt ab dem 1. Februar 2010 für neun Monate. Die Laufzeit ist kürzer als geplant. Den US-Fahndern ist es nicht erlaubt, Daten an Dritte weiterzugeben. Hintergrund der Kontrolle von europäischen Geldströmen ist der Kampf gegen den internationalen Terrorismus, dem auf diese Weise der Geldhahn abgedreht werden soll.

SWIFT-Zentrale in Brüssel (Foto: AP)
Zentrale des europäischen Zahlungsverkehrs: SWIFT in BrüsselBild: AP

Kritik von Banken und EU-Parlament

In der Bundesrepublik ist umstritten, ob mit diesem Abkommen noch genügend Datenschutz für Bankkunden gewährleistet ist. Banken bemängeln, dass sich Kunden nicht gegen das unerwünschte Auskundschaften wehren können. Kritisch sehen sie die Möglichkeit der Weitergabe von Daten an Dritte, auch wenn das im neuen Abkommen ausdrücklich untersagt ist.

Auch im Europaparlament regt sich Unmut, weil die Innenminister das Abkommen in aller Eile auf den Weg gebracht haben. Die Parlamentarier verwiesen auf den Lissabon-Vertrag, der am Dienstag (01.12.2009) in Kraft tritt und dem Parlament wesentlich mehr Mitspracherechte einräumt.