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Glaube

"Spaghettimonster" ziehen vor Verfassungsgericht

4. September 2017

Ein Brandenburger Gericht hatte zuletzt entschieden: Die "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" ist keine Weltanschauungsgemeinschaft. Das wollen die Religionssatiriker nicht akzeptieren.

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Anhänger der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V.
Bild: pastafari.eu

Ursprünglich ging es in der gerichtlichen Auseinandersetzung um ein Straßenschild in der brandenburgischen Kleinstadt Tempin. Genau wie anerkannte Religionsgemeinschaften wollten die Anhänger der "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" darauf für die "Nudelmesse" werben - ihrer Alternative zu den sonntäglichen Gottesdiensten. Eine entsprechende Klage wiesen jedoch erst das Landgericht Frankfurt an der Oder, später auch das Oberlandesgericht Brandenburg ab.

Existentielle Frage

Nun soll sich die oberste juristische Instanz Deutschlands mit dem Fall befassen. Die Beschwerde sei fristgerecht beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt worden, teilte der Vereinsvorsitzende der Spaghettimonster, Rüdiger Weida, mit. Dabei steht inzwischen mehr auf dem Spiel als ein einzelnes Straßenschild. Vielmehr geht es um die Frage: Steht hinter der "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" eine Weltanschauung?

Kirche der fliegenden Spaghettimonster Schild Nudelmesse Templin Deutschland
So hatten sich die Pastafaris das vorgestellt: Das Schild mit der Ankündigung zur "Nudelmesse" durfte allerdings nicht hängen bleibenBild: picture-alliance/dpa/pastafari.eu

Das Oberlandesgericht hatte dem Verein Anfang August "kein umfassend auf die Welt bezogenes Gedankensystem im Sinne einer Weltanschauung" attestiert. Die "Spaghettimonster"-Kirche habe deshalb auch kein Recht, Hinweisschilder für wöchentliche "Nudelmessen" am Ortseingang von Templin aufzustellen. Weiter hieß es im Urteil, der Verein verfremde Texte und Symbole, die christlicher Religion entlehnt seien - darunter das "Monsterunser" und ein auf das "Fliegende Spaghettimonster" bezogenes Glaubensbekenntnis. Es sollte also bei der bestehenden Rechtslage bleiben: Die Spaghetti-Anhänger dürfen sich Verein nennen, nicht aber Weltanschauungsgemeinschaft.

Mehr als Satire?

Das wollen die Pastafaris, wie sich die Kirchenanhänger angelehnt an die Rastafaris selbst bezeichnen, nicht hinnehmen. Der von ihnen praktizierte evolutionäre Humanismus sei nicht bloße Satire, sagte Weida. "Wir sehen die satirisch-kritische Religion als völlig gleichberechtigt mit anderen Religionen." Das solle das Bundesverfassungsgericht nun überprüfen.

Die "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" ist nach einem fliegenden Wesen aus Spaghetti und Fleischbällchen benannt. Entstanden ist sie vor zwölf Jahren in den USA - aus Protest gegen die gleichwertige Behandlung von Evolutionstheorie und der biblischen Schöpfungslehre im Schulunterricht. In Deutschland hat die Kirche nach eigenen Angaben mehrere tausend Anhänger.

nin/rb (dpa, epd, kna)