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Gesellschaft

Ärger um das Spaghettimonster

Konstantin Klein
2. August 2017

Ein Schild, auf dem für eine "Nudelmesse" geworben wird wie für einen Gottesdienst? Das gibt es im brandenburgischen Templin seit Jahren - und seit Jahren gibt es Streit darum. Nun hat ein Gericht entschieden.

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Kirche der fliegenden Spaghettimonster Schild Nudelmesse Templin Deutschland
Bild: picture-alliance/dpa/pastafari.eu

Es geht um vier Blechtafeln, einfache Hinweisschilder an brandenburgischen Landstraßen. Mit diesen vier Schildern, je einem an jeder der vier Ortseinfahrten der Kleinstadt Templin in der Uckermark, will die "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" auf Tag und Stunde ihrer allwöchentlichen Nudelmesse (Freitag, 10 Uhr) hinweisen - genauso, wie es die katholische, die evangelische und die evangelisch-freikirchliche Gemeinde in Templin mit ihren Gottesdiensten tun.

Moment mal: Spaghettimonster? Nudelmesse? Hinweisschilder?

Der Reihe nach: Es gibt tatsächlich eine Kirche, die sich "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" nennt, nach einem natürlich fliegenden Wesen aus Spaghetti und Fleischbällchen. Diese Kirche gibt es unter dieser Bezeichnung seit zwölf Jahren. Ihre Entstehung: Im Jahr 2005 schrieb der US-amerikanische Physiker Bobby Henderson einen offenen Brief, in dem er gegen die Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde des US-Bundesstaates Kansas protestierte, "Intelligent Design" und Kreationismus als gleichberechtigte Alternativen zur Evolutionstheorie im Schulunterricht zuzulassen. Wenn Kreationismus an den Schulen gelehrt werden dürfe, so Henderson, dann müsse auch für die Lehren des Pastafarianismus, eben der Kirche des fliegenden Spaghettimonsters (Spaghetti-Monster, Pasta-fari... ja, wir haben verstanden), Zeit im Lehrplan freigeräumt werden. Gleichberechtigung aller Überzeugungen und so.

Neuseeland Erste Trauung der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters
Getraut im Namen des Spaghettimonsters: Marianna Young und Toby RickettsBild: picture-alliance/dpa/privat

Zwölf Jahre später: In Neuseeland dürfen tatsächlich Pastafaris Trauungen vollziehen, die auch vom Staat anerkannt werden; im Stammland USA lassen Pastafari-gläubige Soldaten immerhin "Atheist/FSM" (für "Flying Spaghetti Monster") auf ihre Hundemarke prägen. Und in Brandenburg an der Havel muss sich das Oberlandesgericht vordergründig damit auseinandersetzen, ob die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters - in Deutschland als eingetragener Verein geführt - ein Recht darauf hat, die Blechtafeln aus dem ersten Absatz aufzustellen.

Beim Vereinsrecht hört der Spaß auf - spätestens

Die Kirche des fliegenden Spaghettimonsters - ein e.V.? Kenner des bundesdeutschen Vereinsrechts wissen, dass hier der Spaß aufhört. Um juristisch anerkannt zu werden, muss ein Verein seine Gemeinnützigkeit nachweisen, und das geht mit hehren Zielen leichter als mit einer kohlehydratbasierten Religionsparodie. Der Vereinsvorsitzende Rüdiger Weida, auf pastafarisch "Bruder Spaghettus", erklärt im DW-Gespräch: "Unser Anliegen ist, auch laut Vereinssatzung, die Förderung wissenschaftlicher Weltanschauung. Früher war die Ergänzung 'mit sachlichen und satirischen Mitteln', das mussten wir auf Druck des Finanzamtes ein bisschen ändern, weil das für die Gemeinnützigkeit zu wenig war. Uns geht es nicht in erster Linie um Parodie, uns geht es um die Förderung wissenschaftlicher Weltanschauungen."

Anhänger der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V.
Pastafaris bei der Förderung wissenschaftlicher Weltanschauungen (rechts: "Bruder Spaghettus" Rüdiger Weida)Bild: pastafari.eu

Auf der Webseite des Vereins liest sich das so: "Wir vertreten und verbreiten einen konsequenten Naturalismus. Das heißt, auf der Welt geht alles natürlich zu, da sind keine Feen, Elfen, Götter, Wichtelmänner, Trolle oder ähnliche Märchenfiguren. Die Welt wurde nicht erschaffen, sondern entstand, und lässt sich wissenschaftlich erklären." Noch einen Absatz vorher wird die Nicht-Existenz eines fliegenden Spaghettimonsters jedoch als "überaus unwahrscheinlich, aber nicht völlig auszuschließen" bezeichnet. Gleichzeitig - und das macht die Sache kompliziert - kritisiert Weida die amerikanische Ur-Kirche des FSM als "relativ veralbert, da geht es nur um Partymachen und Nudelrezepte; ein ernsthaftes gesellschaftliches Anliegen gibt es dort nur noch in ganz geringem Umfang."

Ein ernsthaftes Anliegen

Die Journalistin Daniela Wakonigg, studierte Theologin und Autorin eines Buches über die Kirche des FSM, erklärt die Sache so: "Spaßreligionen sind Vereinigungen, die das Ziel haben, den eigenen Lifestyle oder das eigene Fandom auszuleben. Religionsparodien haben dagegen ein ernstes Anliegen - nämlich Religionen als solche und die ihnen in der Gesellschaft gewährte Sonderstellung zu kritisieren", sagt sie im Interview mit der DW. Eine Gemeinschaft wie die FSM-Anhänger wolle "etablierten Religionen einen Spiegel vorhalten - hinsichtlich der Nicht-Beweisbarkeit ihrer Gottheiten, der Inkonsistenz religiöser Argumentationsmuster und der Sonderstellung, die sie innerhalb der Gesellschaft aufgrund unbeweisbarer Glaubensgrundsätze einfordern". Notfalls muss das dann auch mit lustigen Hinweistafeln an der Straße gehen.

So, wie es im Artikelbild zu sehen ist, hängen die Schilder allerdings schon länger nicht mehr. Im Lauf der Auseinandersetzungen mit den Behörden hat der Verein hinter der Kirche erfahren, dass die Pfosten mit den Hinweisen auf die Gottesdienste nicht öffentliches Eigentum sind, sondern von den Kirchen bezahlt werden, die deshalb auch "völlig selbstverständlich", so Rüdiger Weida, das Recht haben, zu bestimmen, welche Schilder daran befestigt werden - und welche nicht. Seitdem hängen die Pasta-Schilder mit Genehmigung des Templiner Bürgermeisters an von der Stadt bezahlten Pfosten. Aber: "Wir wollen unsere eigenen Masten, so wie die Kirchen ihre eigenen Masten hat", sagt Weida.

Kirche der fliegenden Spaghettimonster Schild Nudelmesse Templin Deutschland
Hinweisschild am falschen PfostenBild: picture-alliance/dpa/P.Pleul

Dass der Verein aus Templin dazu das Recht hat, hat das Landgericht in Frankfurt/Oder in erster Instanz verneint.  Dabei entschied die Richterin - zum Bedauern der Teigwarengläubigen - allerdings nicht, ob die Pastafaris tatsächlich eine Weltanschauungsgemeinschaft darstellen; sie bezog sich nur auf den rechtlichen Gehalt einer Vereinbarung zwischen dem Verein und der Straßenbaubehörde.

Mit der Entscheidung wollten sich die Pastafaris nicht zufriedengeben; ihr Templiner Oberhaupt Rüdiger Weida zog mit dem Münsteraner Anwalt Winfried Rath vor das Oberlandesgericht (OLG). Von der Verhandlung am 7. Juli berichtete Weida in seinem Blog: "Die Kammer in Brandenburg kam zu dem Schluss, im Endergebnis liefe alles darauf hinaus, ob wir eine Weltanschauungsgemeinschaft sind oder nicht."

Immerhin waren die vorgebrachten Argumente stichhaltig genug, um das OLG vom 7. Juli bis Anfang August über ein Urteil beraten zu lassen. Damit soll es noch nicht vorbei sein. Weida hofft auf die Einsicht des Gerichtes: "Wenn es feststellt, dass wir eine Weltanschauungsgemeinschaft sind, dann wird sicherlich Beweis erhoben werden, ob damals ein rechtskräftiger Vertrag mit dem Landesbetrieb Straßenwesen zustande gekommen ist." 

Die Hoffnung war vergebens - das OLG hat entschieden, dass die Kirche des FSM keine Weltanschauungsgemeinschaft ist und deshalb kein Recht auf eigene Pfosten hat. Bruder Spaghettus gibt aber nicht auf: Notfalls zieht er bis zum Europäischen Gerichtshof, sagte er nach dem Urteil.