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Schölermann: "NPD will Öffentlichkeit"

Nils Naumann10. Juni 2014

Bundespräsident Joachim Gauck hatte die Anhänger der rechtsextremen NPD "Spinner" genannt. Die Partei zog deshalb vor das Bundesverfassungsgericht. Ein PR-Coup, meint Extremismus-Experte Stefan Schölermann.

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Stefan Schölermann Rechtsextremismus Experte NDR
Bild: NDR

Deutsche Welle: Welche Strategie verfolgt die NPD mit ihrer Klageoffensive vor dem Bundesverfassungsgericht?

Stefan Schölermann: Das ist eine ziemlich eindeutige Angelegenheit. Die NPD ringt darum, Öffentlichkeitswirkung zu erzeugen. Sie möchte in der Öffentlichkeit präsent sein. Sie ist eigentlich für viele Medien hierzulande zu Recht ein Tabuthema. Alles, was sie von sich gibt, sind in der Regel hohle Parolen ohne wirklichen politischen Inhalt, ohne Konzepte. Auch in Sachsen und in Mecklenburg-Vorpommern, wo sie in den Landesparlamenten sitzt, agitiert sie ohne ernsthafte Vorschläge zur Politik zu machen. Deswegen findet sie in den Medien sehr selten statt. Hier hat sie nun versucht Öffentlichkeit zu erzeugen, um Präsenz zu zeigen. Sie will den eigenen Anhängern klar machen, man tut etwas. Das erscheint mir die wesentliche Strategie dahinter.

Bei einer der Klagen ging es ja darum, dass Bundespräsident Gauck die NPD als "Spinner" bezeichnet hat. Wie bewerten Sie diesen Fall? Ist Gauck da eventuell doch über das Ziel hinaus geschossen?

Natürlich hat ein Bundespräsident eine Selbstbegrenzungspflicht, gerade im Bundestagswahlkampf muss er sich eine gewisse Zurückhaltung auferlegen. Aber auch diese Selbstbegrenzungspflicht muss ihre Grenzen haben und zwar dann wenn es um elementare Menschenrechte geht. Wenn man sich anschaut, was im August letzten Jahres passiert ist, als es Proteste gab vor einem Asylbewerberheim in Berlin-Hellersdorf. Was für Parolen dort zum Teil gebrüllt worden sind. Das ist schlicht und ergreifend menschenverachtend. Da darf natürlich auch ein Bundespräsident sagen, dass das Grenzen haben muss. Gauck hat wörtlich gesagt: "Wir brauchen Bürger, die auf die Straßen gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen." Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat ja schon im Vorfeld gesagt, dass sich auch ein Bundespräsident mit starken Worten an das Volk wenden dürfe, es sei schließlich sein einziges Mittel. Er dürfe dabei auch Polemik, Ironie und Humor nutzen, dass sei dem Amt wohl immanent. Insofern befinde ich mich da in bester Gesellschaft, wenn ich sage, dass der Bundespräsident das darf.

Wie sollte man denn Ihrer Meinung nach mit der NPD politisch umgehen? Die Bundesländer planen ja ein weiteres Verbotsverfahren.

Verbotsverfahren kann man so und so sehen. Es gibt viele gute Argumente dafür. Ich persönlich bin aber dagegen. Ich glaube, dass das ein Verbotsverfahren der NPD am Ende nur mehr Aufmerksamkeit verschafft.

Man muss den Leuten, die damit liebäugeln, sich auf die Parolen der NPD einzulassen, inhaltlich klarmachen, warum es ein Unding ist, diese Partei zu wählen. Warum wählen denn Leute die NPD, warum begeben sie sich in diese Kreise? Bei jungen Leuten ist das häufig die Suche nach Identität, nach Gemeinschaft. Da macht die Gesellschaft etwas falsch, wenn sie die jungen Leute dahin abgleiten lässt. Ich glaube, da muss eine Menge passieren, das hat mit Pädagogik zu tun, das hat mit Hingucken zu tun. Die Erwachsenen, die meinen, NPD wählen zu müssen, die tun das ja nicht unbedingt deshalb, weil sie sich Verbesserung von der NPD erhoffen. Es ist oft eine Protesthaltung. Man muss den Leuten deutlich machen, dass sie die Situation, in der sie sich befinden, damit nicht verbessern. Das ist Überzeugungsarbeit. Mit Verboten alleine kommt man da nicht weiter. Das schafft die braune Ideologie nicht aus den Köpfen.

Wie groß ist die Gefahr, die von der NPD für unsere Demokratie ausgeht?

Ich glaube für die Demokratie als Institution ist sie keine große Gefahr. Sie ist aber eine Gefahr für das demokratische Klima. Mit ihren Hetzreden legitimiert sie ein bestimmtes Vokabular, eine bestimmte Denkrichtung und das halte ich für gefährlich.

Die eigentliche Gefahr vom rechten Rand spielt sich aber jenseits der NPD ab. Wie alle Parteien hat die NPD Mitgliederschwund. Die gefährliche rechtsextreme Szene spielt sich im Internet und in losen Gruppierungen ab, die lange nicht mehr so fest strukturiert sind.

Das ist für die Sicherheitsbehörden erheblich schwieriger. Es ist aber auch von der Ideologie erheblich weniger eindeutig und dadurch vielleicht auch für die jungen Leute erheblich attraktiver weil sie sich nicht auf eine Partei festlegen müssen. Das halte ich für die eigentliche Gefahr.

Bei der zweiten Klage ging es ja darum, dass bei der Wahl der Bundespräsidenten Horst Köhler 2009 und Christian Wulff 2010 die Kandidaten in der Bundesversammlung nicht vorgestellt werden durften. Die NPD hatte ja damals den rechtsextremen Liedermacher Frank Rennicke ins Rennen geschickt. Das Gericht hat auch diese Klage abgewiesen. Wie bewerten sie dieses Urteil?

Da kann man nur erleichtert sein. Das war im Vorfeld ja nicht juristisch eindeutig. Insofern musste das Bundesverfassungsgericht hier rechtsschöpferisch tätig werden. Wenn man sich vorstellt, dass ein NPD-Mann wie Udo Pastörs vor der Bundesversammlung einen Menschen wie Frank Rennicke, einen Rassisten vor dem Herrn, vorstellt… das wäre ein untragbarer Zustand gewesen.

Stefan Schölermann ist Jurist und Rechtsextremismusexperte des Norddeutschen Rundfunks.