Das Schengener Abkommen regelt die Vorschriften für die Einreise und den kurzfristigen Aufenthalt von Ausländern in den Mitgliedsstaaten, dem sogenannten "Schengen-Raum"
Im Kern besagt das Abkommen, dass die Binnengrenzen des Schengen-Raums an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden dürften. Inzwischen sind die meisten europäischen Staaten Mitglied des Abkommens.