1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Russland muss Eiskunstlauf-Olympia-Gold zurückgeben

29. Januar 2024

Wegen Dopings sperrt der Internationale Sportgerichtshof die 17-jährige russische Eiskunstläuferin Kamila Walijewa rückwirkend für vier Jahre. Russland verliert damit auch einen Olympiasieg von Peking.

https://p.dw.com/p/4bnZ8
Kamila Walijewa beim Training während der Spiele in Peking
Die russische Eiskunstläuferin Kamila Walijewa stand in Peking einen Vierfachsprung und holte TeamgoldBild: EVGENIA NOVOZHENINA/REUTERS

Knapp zwei Jahre nach dem Olympia-Skandal um Kamila Walijewa hat der Internationale Sportgerichtshof (CAS) die russische Eiskunstläuferin wegen Dopings für vier Jahre gesperrt. Die Strafe beginnt rückwirkend mit dem 25. Dezember 2021. Damit verliert Russland die bei Olympischen Winterspielen in Peking 2022 gewonnene Goldmedaille im Team-Wettbewerb, weil Walijewa damals zur siegreichen Mannschaft gehört hatte.

Auf den Gold-Rang rutscht der nun damalige Silbermedaillen-Gewinner USA auf. Silber erhält Japan. Die russische Mannschaft, bei der das Ergebnis Walijewas gestrichen wird, erhält statt der goldenen die Bronzemedaille.

Verbotene Substanz bei der 15-Jährigen nachgewiesen

Der Fall der heute 17 Jahre alten Walijewa beschäftigt die Sportjuristen seit den Spielen in Peking. Nach dem Team-Wettbewerb, bei dem Walijewa als erste Frau in einem olympischen Wettkampf einen Vierfachsprung gestanden hatte, war eine positive Dopingprobe der Eiskunstläuferin bekannt geworden. Walijewa war im Dezember 2021, etwa drei Monate vor den Spielen, bei den nationalen russischen Meisterschaften positiv auf die im Sport verbotene Substanz Trimetazidin getestet worden.

Das Mittel begünstigt den Muskelaufbau und hilft dabei, Energiereserven besser zu nutzen. Die Mutter der Eiskunstläuferin erklärte, Walijewa habe wohl ein Trinkglas ihres Großvaters benutzt, der wegen seiner Herzprobleme Trimetazidin zu sich nehme. Da Walijewa zum Zeitpunkt der Dopingkontrolle erst 15 Jahre alt war, galt sie gemäß Welt-Anti-Doping-Code als "geschützte Person", deren Identität nicht genannt hätte werden dürfen. Doch die Geheimhaltung misslang.

Nach den Olympischen Spielen setzte die Eislauf-Weltverband ISU das Mindestalter für einen Start bei internationalen Wettkämpfen von 15 auf 17 Jahre hoch.

Zweiter Olympia-Auftritt trotz Dopingvorwurfs

Walijewas Anwälte hatten in Peking per CAS-Eilentscheidungerreicht, dass die junge Sportlerin trotz des Dopingvorwurfs auch im Einzelwettbewerb starten durfte. Walijewa, die im Vorfeld zu den Favoritinnen gezählt worden war, kam mit dem öffentlichen Druck aber nicht zurecht. Sie stolperte bei ihrer Kür viermal und landete unter Tränen auf Platz vier. 

Kamila Walijewa sitzt während ihrer olympischen Einzelkür nach einem Sturz auf dem Eis.
Der Druck war zu groß: Walijewa patzte bei ihrer olympischen Einzel-Kür viermalBild: Kyodo/picture alliance

Die russische Anti-Doping-Agentur (RUSADA) hatte Walijewa bislang nur den nationalen Meistertitel aberkannt, aber keine weiteren Sanktionen verhängt. Es habe "keine Schuld oder Fahrlässigkeit" nachgewiesen werden können, befand die RUSADA. Gegen diese Entscheidung hatte die Welt-Anti-Doping Agentur (WADA) und der Eislauf-Weltverband ISU vor dem CAS geklagt.

Für die zum Zeitpunkt des Vergehens 15-Jährige habe es keinen Spielraum für eine mildere Behandlung gegeben als für eine erwachsene Dopingsünderin, urteilten die CAS-Richter. Deshalb werde Walijewa für vier Jahre gesperrt.

sn/asz (dpa, afp, rtr)