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Pressestimmen von Mittwoch, 12. September 2007

Stephan Stickelmann11. September 2007

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Rundfunkgebühren

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Im Mittelpunkt der Zeitungskommentare an diesem Mittwoch steht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Rundfunkgebühren.

Die STUTTGARTER ZEITUNG meint:

'ARD und ZDF haben in Karlsruhe an Unabhängigkeit gewonnen. Aber ihnen wurde erneut ins Stammbuch geschrieben, wie hoch eigentlich die Latte für die Qualität ihrer Programme liegt. Hoffentlich kommt die Botschaft nicht nur in der Politik an, sondern endlich auch bei den Sendern. Sonst wäre für den Zuschauer nichts gewonnen.'

Weitaus kritischer ist die Einschätzung des HANDELSBLATTS aus Düsseldorf - Zitat:

'Für den Medienmarkt ist das Karlsruher Urteil ein Faustschlag ins Gesicht. Denn mit dieser Entscheidung haben ARD und ZDF einen Freibrief für ihre weitere ungehemmte Expansion in der digitalen Medienwelt bekommen. Anders als die private Konkurrenz müssen die Anstalten ihre Unterhaltungsportale nicht über Leihgebühren oder Werbung finanzieren. Sie schaffen ein Angebot und fordern anschließend das Geld vom Gebührenzahler.'

In der FRANKFURTER RUNDSCHAU heißt es:

'Ein Hauch von Nostalgie weht aus Karlsruhe. Das Verfassungsgericht hat noch einmal die Unabhängigkeit eines Rundfunksystems betont, das sich fundamental wandelt. Längst sind die öffentlich-rechtlichen Anstalten zu Multimedia-Konzernen geworden die nicht auf eigene Rechnung arbeiten müssen. Ihre Existenzberechtigung gründet heute eher in der Vielfalt des Angebots als in unterschiedlicher Qualität. Die Warnung der Juristen vor Kommerzialisierung hat etwas Rührendes, wenn man weiß, wie Werbung nach 20 Uhr als Sponsoring etikettiert wird.'

Die in Dortmund erscheinende WESTFÄLISCHE RUNDSCHAU schließlich resümiert:

'Die Öffentlich-Rechtlichen müssen um ihr Publikum kämpfen. Erstens lässt die schwindende Gesamtbevölkerung auch die Zahl der Zuschauer schrumpfen. Zweitens sehen sich ARD und ZDF doppelt in die Zange genommen - von immer mehr Konkurrenz auf dem deutschen Markt und überdies vom Internet. Vor allem junge Leute nutzen das Netz. Diesem Trend wollen die Öffentlich-Rechtlichen mit mehr Online-Angeboten entgegenwirken. Das ist in Ordnung, so lange dort programmbegleitende Angebote zu finden sind. Übers Ziel hinaus schießen jedoch öffentlich-rechtliche Online-Redaktionen, die mit ihren Textangeboten als Konkurrenz zu privaten Internet-Portalen auftreten. Jetzt ist der Gesetzgeber gefragt. Er muss den Auftrag von ARD und ZDF im digitalen Zeitalter neu definieren - und seine Grenzen.'