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Pferdetaxis vor dem Finanzgericht

9. Januar 2020

Eines der höchsten Gerichte Deutschlands hat sich jetzt mit Pferdewagen beschäftigt. Nicht mit irgendwelchen, sondern denen auf der Nordseeinsel Juist. Dort gibt’s keine Autos. Und worum geht es? Um die Mehrwertsteuer …

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Insel Juist
Thema vor dem Bundesfinanzhof: Pferdetaxi auf der Nordseeinsel JuistBild: picture-alliance/dpa/S. Lubenow

Die Pferdekutschen von Juist sind bis vor dem Bundesfinanzhof (BFH) in München gelandet, und die hohen Richter sprangen dabei den Kutschern auf den autofreien Nordseeinseln bei. Das oberste deutsche Finanzgericht gab einem Inselkutscher Recht, der Gleichbehandlung mit Taxis fordert und deshalb auch nur den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent zahlen will. Das darf er nun, wie aus dem am Donnerstag bekannt gegebenen Urteil hervorgeht.

Das oberste Finanzgericht setzte sich dabei über die niedersächsischen Finanzbehörden hinweg. Das örtliche Finanzamt und auch das zuständige Finanzgericht in Hannover wollten den verringerten Steuersatz nicht anerkennen. Dagegen entschieden die Münchner Richter, die Personenbeförderung mit Pferdekutschen auf einer autofreien Nordseeinsel darf "umsatzsteuerrechtlich als Taxiverkehr begünstigt" werden.

BdT mit Deutschlandbezug
Taxigast auf JuistBild: picture-alliance/dpa/M. Assanimoghaddam

Voraussetzung ist, dass normale Taxen in der betreffenden Gemeinde nicht fahren dürfen und deshalb das Angebot mit Kutschen besteht. Nun also: sieben Prozent statt der sonst üblichen 19 Prozent Mehrwertseteuer.

Esel, Maultier und Pferd

Die Unterscheidung zwischen ermäßigter und voller Mehrwertsteuer führt in Deutschland immer wieder zu interessanten Debatten. Unlängst tauchte die Forderung auf, Tampons und Menstruationsbinden vom vollen Steuersatz zu befreien, was denn auch gelang. Und wenn zum Beispiel das "Pferdetaxi" von Juist durch ein Maultier gezogen werden sollte, sind auch für das Tier nur sieben Prozent fällig. Ein Pferd aber oder ein Esel werden mit 19 Prozent besteuert. 

Der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt seit 1968. Dient ein Gut dem Gemeinwohl oder ist es für das Existenzminimum nötig, kann die Mehrwertsteuer reduziert werden. Dabei geht es etwa um Lebensmittel, Bücher oder Zeitungen, aber eben auch den Nahverkehr - egal ob mit Bus oder Pferdetaxi.

ar/hb (afp, dpa)