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Ein Parteiverbot ist das Verbot einer politischen Partei sowie deren mögliche Nachfolgeorganisationen. Es geht einher mit der Einziehung des Parteivermögens und dem Mandatsverlust von Abgeordneten.
In der Bundesrepublik Deutschland wurden erst zwei Parteien verboten: Die rechtsextremistische SRP und die kommunistische KPD. In weniger demokratischen Staaten gibt es immer wieder Versuche der Staatsführung, oppositionelle Parteien zu verbieten.