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NS-Raubkunst: Bundesrat fordert einfachere Regeln

14. März 2014

Im Streit um NS-Raubkunst hat sich der Bundesrat für eine erleichterte Rückgabe von gestohlenen Werken ausgesprochen. Die Länderkammer stimmte einem entsprechenden Hamburger Antrag zu.

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Bundesrat zu Meldegesetz - 900. Sitzung Bundesrat
Bild: dapd

Die Bundesregierung solle prüfen, wie sich die Rechte von NS-Verfolgten und ihrer Erben stärken ließen. Die Lage sei unbefriedigend, sagte Hamburgs Zweite Bürgermeisterin Dorothee Stapelfeldt. Häufig sei eine Rückgabe wegen juristischer Hürden nicht möglich.

Bayerns Justizminister Winfried Bausback betonte dagegen, ein bloßer Aufruf an die Bundesregierung reiche nicht aus. Ein einfaches Vertagen und ein Appell wären ein "Armutszeugnis" und ein verheerendes Signal an die NS-Opfer und ihre Nachkommen. Bausback verwies auf die Initiative aus Bayern, die ein Ende der Verjährungsfrist für bestimmte Fälle von NS-Raubkunst vorsieht. Den Gesetzentwurf hatte Bayern nach Entdeckung der Sammlung Gurlitt in München vorgelegt. Die bayerische Vorlage wird zur Zeit in den Ausschüssen diskutiert und soll vermutlich am 11. April wieder Thema im Bundesrat sein.

5 Millionen für "Deutsches Zentrum Kulturgutverluste"

Die Bundesregierung hatte zuvor angekündigt, ihre Bemühungen bei der Suche nach von den Nazis geraubten Kunstwerken unter dem Dach einer Stiftung zu stärken. Das geplante"Deutsche Zentrum Kulturgutverluste" soll seinen Sitz in Magdeburg sowie eine Vertretung in Berlin haben und noch in diesem Sommer eingerichtet werden. Kulturstaatsministerin Monika Grütters will insgesamt fünf Millionen Euro für die Stiftung bereitstellen. "Wir werden noch in diesem Jahr unsere Bundesanstrengungen verdoppeln", sagte Grütters im rbb Kulturradio. Derzeit zahlt der Bund 2,7 Millionen Euro für Provenienzforschung.

Als NS-Raubkunst werden Werke bezeichnet, die zwischen 1933 und 1945 überwiegend jüdischen Eigentümern von den Nationalsozialisten in ganz Europa gestohlen oder "verfolgungsbedingt entzogen" wurden.

az/gmf (dpa/kna)