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"Meilenstein" für deutsches Sexualstrafrecht

Naomi Conrad 6. Juli 2016

Bislang gilt: Nur wenn sich eine Frau gegen einen Vergewaltiger wehrt, begeht dieser nach deutschem Recht eine Straftat. Das soll sich ändern. Endlich, sagen viele.

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Berlin Demo " Nein heißt Nein "
Bild: picture-alliance/dpa/O. Mehlis

Immer wieder kommen Mandantinnen zu Christina Clemm, von denen sie weiß, dass ihre Verfahren keinerlei Chance auf Erfolg haben: Frauen etwa, die in der Bahn belästigt wurden, denen Männer unter das T-Shirt gegriffen und an die Brust gefasst oder sich an ihrem Hintern gerieben haben. Oder aber Frauen wie die, die einen Bekannten nach einer Party bei sich auf dem Sofa schlafen ließ, weil die letzte U-Bahn längst abgefahren war. Am nächsten Morgen erwachte sie davon, erzählt die auf Strafrecht spezialisierte Anwältin, dass "er an ihr herumfummelte", der benommenen Frau, trotz mehrfacher Proteste "den Finger in die Vagina steckte."

Der Fall wurde vor kurzem eingestellt: Die junge Frau hatte, befand das Gericht, keinen Widerstand geleistet.

Eigentum besser geschützt als sexuelle Selbstbestimmung?

Denn in Deutschland gilt bislang: Nur wenn sich ein Opfer wehrt, der Täter Gewalt einsetzt oder androht, dann ist der Geschlechtsverkehr auch - juristisch gesehen - eine Vergewaltigung. Fleht die Frau den Mann an, doch bitte aufzuhören, oder weint sie - das reicht nach derzeitigem Gesetz nicht aus, um den Täter zu verurteilen. Grabschen, also jemandem an die Brust oder den Hintern fassen, kann man derzeit sogar ganz straffrei. Kurzum: Eigentum, betonen Juristinnen und Frauenrechtlerinnen immer wieder, ist in Deutschland besser geschützt als die sexuelle Selbstbestimmung.

Kristina Lunz (Foto: privat)
Lunz: "Mittelalterliches Sexualstrafrecht"Bild: privat

Für die Frauen, sagt Clemm, ist die Erfahrung "sehr schlimm". Es könne doch nicht sein, das hört sie immer wieder, "dass er das einfach so machen darf."

Deshalb kämpfen Frauenrechtlerinnen schon seit Langem für eine Reform des Sexualstrafrechts: denn oft stünden Opfer unter Schock, argumentieren sie, oder wehren sich nicht, weil sie Angst vor Gewalt haben, denken etwa, dass die Gegenwehr alles nur schlimmer machen könnte. Die Gesetzeslage ist "mittelalterlich", sagt etwa Kristina Lunz bestimmt, eine junge, eloquente Internetaktivistin und Mit-Initiatorin der Kampagne "Nein heißt Nein": Sie selbst hat Freundinnen, die vergewaltigt wurden und den Fall nicht angezeigt hätten. Sie zuckt die Schultern: "Sie denken, dass es keinen Zweck hat wegen der Frage: Warum hast du dich nicht gewehrt?"

Das frustriert sie: Denn eigentlich hat Deutschland längt die internationale Istanbuler Konvention unterzeichnet, wonach alle nicht einvernehmlichen Sexualkontakte unter Strafe gestellt werden müssen. Ein Grundsatz, der oft als "Nein heißt Nein" umschrieben wird. Ratifiziert hat Deutschland die Konvention allerdings noch nicht.

Köln als Wendepunkt

Das Justizministerium erarbeitete im vergangenen Jahr einen ersten Gesetzesentwurf, der aber, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Eva Högl, vielen Abgeordneten "ein Dorn im Auge war."

Doch dann kam die Kölner Silvesternacht - und der Widerstand ihrer meist männlichen Kollegen schmolz förmlich über Nacht dahin: Gruppen von Männern, viele von ihnen laut Zeugenberichten aus dem nordafrikanischen Raum, schlossen sich zusammen und belästigten Frauen, begrabschten sie und raubten sie aus. Es folgte eine hitzige Diskussion um Religion, Herkunft und Rassismus in Deutschland, die auch das Sexualstrafrecht in die breite Öffentlichkeit rückte.

Und plötzlich ging alles ganz schnell: Der Gesetzesentwurf aus dem Justizministerium kam im März ins Kabinett. Doch viele Gruppen kritisierten, dass der Entwurf nicht weit genug ging, weil das Prinzip "Nein heißt Nein" nicht fest verankert war. Es folgten weitere Diskussionen, bis sich die Koalition auf einen Entwurf einigte, der am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden soll. Allerdings soll nach Wunsch der SPD noch der Bundesrat über das Gesetz beraten - was wohl erst nach der politischen Sommerpause der Fall sein wird.

Menschenmassen in Köln am Bahnhof (Foto:M. Böhm/Getty Images/AFP)
Diese Woche beginnt ein Prozess gegen zwei Männer im Zusammenhang mit den Silvesterübergriffen in KölnBild: Getty Images/AFP/M. Böhm

"Meilenstein und Paradigmenwechsel"

Er ist, so Högl sichtlich stolz, "ein Meilenstein" in Deutschland, einem Land, in dem bis in die 1990er Jahre die Vergewaltigung in der Ehe kein Strafbestand war. Sobald das neue Gesetz verabschiedet ist, gilt: Wer sich über den "erkennbaren Willen" seines Opfers hinwegsetzt, muss mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Ein verbales Nein muss damit auch als Nein gelten. Außerdem sind aufdringliches Grapschen und sexuelle Attacken aus der Gruppe - eine direkte Konsequenz der Kölner Ereignisse - als Straftatbestände festgeschrieben.

Allesamt Änderungen, die Opferverbände wie der Weiße Ring oder auch der Deutscher Juristinnenbund, die sich für die Reform eingesetzt haben, ausdrücklich begrüßen. Dagmar Freudenberg spricht von einem "Paradigmenwechsel" im Sexualstrafrecht - und doch bezweifelt die Juristin, die lange als Staatsanwältin im Bereich sexualisierter Gewalt gearbeitet hat und jetzt als Referentin für Opferschutz arbeitet, dass es automatisch zu mehr Verurteilungen kommen wird. Derzeit werden nach Angaben des Weißen Rings nur etwa sechs Prozent aller Sexualdelikte zur Anzeige gebracht - ändern wird das das nach Einschätzungen der Expertinnen wohl zunächst kaum: "Das hängt vom Anzeigeverhalten der Betroffenen ab, die oft ein Verfahren scheuen", erklärt Freudenberg.

Denn oft schämen sich Opfer, die Tat offen zu legen, andere wollen das Trauma nicht erneut in einem Verfahren durchleben müssen. Auch, so Freudenberg, sei die Beweislage bei Sexualstraftaten, die meist ohne Zeugen passieren, oft schwierig: "Da steht dann oft Aussage gegen Aussage."

Doch manchen geht die Reform zu weit: Anwältin Clemm etwa findet die Strafandrohung von zwei Jahren für Vergewaltigungen ohne Gewalt zu hoch. Das sei "problematisch", weil sie kaum Bewährungsstrafen zulasse. Auch die Verknüpfung mit dem Aufenthaltsgesetz, wonach eine Verurteilung schneller zur Ausweisung führen kann, hält sie für falsch: "Das hilft ganz sicherlich keiner einzigen Betroffenen."

Trotzdem begrüßt sie ganz ausdrücklich den "Paradigmenwechsel", den das Gesetz beinhaltet: Vielen Mandantinnen kann sie wohl bald sagen, dass ihre Fälle vielleicht doch eine Chance haben.