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Gesellschaft

Spahns Kampf gegen die Konversionstherapie

4. November 2019

Gesundheitsminister Spahn hat ein Gesetz für ein teilweises Verbot sogenannter Konversionstherapien gegen Homosexualität vorgelegt. Besonders junge und leicht zu manipulierende Menschen sollen geschützt werden.

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Die Hände eines Männer-Ehepaars
Bild: Getty Images/AFP/S. Hussain

In der medizinischen Fachwelt ist man sich einig: Die Unterdrückung der sexuellen Identität kann zu Depressionen, Angsterkrankungen oder einem erhöhten Suizidrisiko führen. Das gilt zum Beispiel für Schwule und Lesben, die sich einer sogenannten Konversionstherapie unterwerfen, weil ihre Religion Homosexualität verteufelt oder die Familie Druck ausübt.

Geht es nach Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, wird es bald nicht mehr so einfach sein, diese umstrittenen Behandlungsmethoden anzubieten: Wer Menschen mit einer "Konversionstherapie" umzupolen versucht, muss künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Dies sieht ein Gesetzentwurf des CDU-Politikers vor, der verschiedenen Medien vorliegt.

Das Bewerben, das Anbieten und die Vermittlung entsprechender Therapien soll nach Spahns Willen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. "Homosexualität ist keine Krankheit", so der Gesundheitsminister. "Wir wollen sogenannte Konversionstherapien so weit wie möglich verbieten."

"Es ist okay, so wie du bist"

Wo diese Therapien angewandt würden, entstehe "oft schweres körperliches und seelisches Leid", sagt Spahn. "Diese angebliche Therapie macht krank und nicht gesund." Ein Verbot sei "auch ein wichtiges gesellschaftliches Zeichen an alle, die mit ihrer Homosexualität hadern". Die Botschaft laute: "Es ist okay, so wie du bist."

Jens Spahn
Gesundheitsminister Spahn: "Schweres körperliches und seelisches Leid"Bild: Reuters/M. Tantussi

Im Entwurf des Gesundheitsministers heißt es: "Dieses Gesetz gilt für Behandlungen, die auf Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität gerichtet sind." Über die Vorlage hatte zunächst das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet.

Ein generelles Verbot plant aber auch Spahn nicht: Wer unbedingt glaubt, allein als Heterosexueller glücklich werden zu können, hat auch künftig die Möglichkeit, sich in die Hände von selbsternannten Therapeuten zu begeben. So soll das von Spahn geplante Verbot in erster Linie bei Minderjährigen gelten. Unabhängig vom Alter soll die Therapie bei all jenen untersagt werden, die bei ihrer Entscheidung über eine Behandlung einem "Willensmangel" unterliegen - also durch Täuschung, Irrtum, Zwang oder Drohung beeinflusst sind.

Ausnahmen geplant

Die Neuregelung soll auch bei seelsorgerischen und psychotherapeutischen Gesprächen angewandt werden können: "Das Verbot gilt immer dann, wenn der Gesprächspartner unzulässig Einfluss zu nehmen versucht auf die sexuelle Orientierung oder die selbst empfundene geschlechtliche Identität", heißt es im Gesundheitsministerium.

Doch auch bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren plant Spahn eine Ausnahme: Das Verbot soll nicht gelten, wenn der Behandler nachweist, dass sein Patient über die notwendige Einsichtsfähigkeit in Bedeutung und Tragweite der Behandlung verfügt. Ausgenommen vom Verbot sollen auch Behandlungen bei Störungen der Sexualpräferenz wie Exhibitionismus oder Pädophilie sein. Dasselbe gilt für Therapien bei Störungen der Geschlechtsidentität.

Spahns Ministerium leitete an diesem Montag das Anhörungsverfahren mit Ländern und Verbänden ein. Der Gesetzentwurf soll nach Angaben eines Sprechers bis Ende des Jahres ins Kabinett.

Opposition macht Druck

Jens Brandenburg
FDP-Politiker Brandenburg: "Menschenverachtende Therapien"Bild: Tobias Koch

Aus Sicht der Freien Demokraten hat die Regierung schon viel Zeit verloren. Der FDP-Abgeordnete Jens Brandenburg rief Spahn zu einem schnelleren Tempo auf: Der Minister, der mit seinem Entwurf eigentlich schon vor der Sommerpause fertig sein wollte, müsse jetzt endlich die parlamentarischen Beratungen schnellstmöglich anstoßen, so Brandenburg. "Die menschenverachtenden Konversionstherapien müssen noch Anfang 2020 verboten werden."

Die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws begrüßte Spahns Vorlage, kritisierte aber die geplante Ausnahmeregelung bei 16- bis 18-Jährigen. Da in der Praxis Jugendliche auch von ihren Eltern unter enormen Druck gesetzt werden könnten, würde eine solche Regelung an der Realität vorbeigehen. Daher müsse diese Ausnahme gestrichen werden.

Ulle Schauws
Grünen-Abgeordnete Schauws: "Ausnahme streichen"Bild: picture-alliance/dpa/S. Stache

Für eine Erweiterung des Verbots auch auf Erwachsene sprach sich der Initiator einer Petition mit dem Titel "HomoBrauchtKeineHeilung", Lucas Hawrylak, aus. "Niemandem sollte vorgegaukelt werden, dass Homo- und Transsexualität heilbar wäre", sagte der 27-Jährige. "Deshalb wäre ein komplettes Verbot nur konsequent." Hawrylak sammelte seit Juli 2018 mehr als 85.000 Unterstützer auf dem Portal Change.org ein und wurde Mitglied einer Fachkommission des Ministeriums. Auch die katholische Deutsche Bischofskonferenz und der Zentralrat der Muslime wurden daran beteiligt, weil seelsorgerische Gespräche ebenfalls von dem Gesetz berührt werden.

Die vor allem in den USA, aber auch in Deutschland verbreiteten Konversionstherapien zielen darauf ab, die homosexuelle Orientierung eines Menschen zu ändern und in heterosexuelles beziehungsweise asexuelles Verhalten umzuwandeln. Es gibt aber keine wissenschaftlichen Belege für die Wirksamkeit der Therapien.

AR/gri (afp, epd, kna, dpa)