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Todesurteil bestätigt

Christina Bergmann18. Juli 2012

Im US-Bundesstaat Georgia soll ein Verurteilter hingerichtet werden, obwohl Zweifel an seinen geistigen Fähigkeiten bestehen. Der Washingtoner Supreme Court hat die Todesstrafe für geistig Behinderte eigentlich verboten.

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Warren Hill (Quelle: deathpenaltyinfo.org)
Bild: deathpenaltyinfo.org

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat den Fall Warren Hill auf ihrer "Urgent Action"-Liste und die "New York Times" machte ihn kürzlich zum Gegenstand eines Leitartikels. Doch alle Aufrufe, den 52-Jährigen (Artikelbild) nicht hinzurichten, waren wohl vergeblich. Der Rechtsweg ist ausgeschöpft, nachdem auch der Berufungsausschuss des Bundesstaates Georgia in Atlanta das Gnadengesuch ablehnte. Der Oberste Gerichtshof in Washington hat den Fall gar nicht erst zur Prüfung angenommen. Zwar wurde die ursprünglich für diese Woche im Gefängnis in Jackson geplante Hinrichtung mittlerweile verschoben - allerdings nur um wenige Tage. Hill soll nun das Gift am kommenden Montagabend (Ortszeit, 23.07.2012) injiziert werden, wie die zuständige Gefängnisbehörde mitteilte.

Daran, dass Warren Lee Hill die Tat, wegen der er verurteilt wurde, begangen hat, besteht kein Zweifel. Der Afroamerikaner büßte bereits eine lebenslängliche Haftstrafe für den Mord an seiner Freundin ab, als er im August 1990 im Gefängnis einen Mithäftling erschlug. Die Geschworenen verhängten daraufhin die Todesstrafe. Allerdings konnten sie sich damals gar nicht für eine lebenslange Strafe ohne Bewährung entscheiden, diese Möglichkeit wurde erst später geschaffen. Die "New York Times" weist darauf hin, dass nicht nur mehrere Geschworene Lebenslänglich als Strafe vorgezogen hätten, sondern auch die Familie des Opfers sich gegen eine Hinrichtung Hills ausgesprochen habe.

Zweifel reichen nicht aus

Denn es bestehen erhebliche Zweifel an den geistigen Fähigkeiten des Verurteilten. Seine Anwälte machten in dem Gnadengesuch geltend, dass Hill geistig zurückgeblieben sei und einen IQ von 70 habe. Ein IQ unter 70 gilt als geistige Behinderung. Verteidiger Brian Kammer berichtete dem Radiosender WABE 90.1 FM von der Anhörung vor dem Gnadenausschuss in Atlanta am vergangenen Freitag: "Verschiedene Familienangehörige haben sehr bewegend geschildert, dass sie mit Mr. Hill aufgewachsen sind und ihnen schon damals auffiel, dass etwas mit ihm nicht stimmte, dass er irgendeine Art von Behinderung hatte."

Der Oberste Gerichtshof der USA hatte 2002 geurteilt, dass geistig Behinderte nicht hingerichtet werden dürfen, weil es der US-Verfassung widerspricht, nach der grausame und ungewöhnliche Bestrafung verboten ist. Allerdings ist es den Bundsstaaten überlassen, welchen Nachweis sie für die Behinderung einfordern. Georgia ist zwar der US-Bundesstaat, der bereits 1988 als erster die Exekution geistig Behinderter verboten hat, aber gleichzeitig verlangt, dass sie zweifelsfrei nachgewiesen wird. "Überwiegende Anzeichen" der geistigen Behinderung eines Angeklagten, wie in anderen US-Bundesstaaten, reichen in Georgia nicht aus.

Supreme Court in Washington (Foto: dapd)
Supreme Court: Hinrichtung geistig Behinderter ist verfassungswidrigBild: dapd

Teilnahme am täglichen Leben möglich

"Das ist eine schreckliche Tragödie", meint Richard Dieter, Direktor des Death Penalty Information Center, eines gemeinnützigen Informationszentrums zum Thema Todesstrafe in der US-Hauptstadt im Gespräch mit DW. "Selbst der Richter in Georgia, der seinen Fall beurteilt hat, hat erklärt", so Dieter, "dass Hill Anzeichen von geistiger Behinderung zeigt". Das gelte zum Beispiel für Menschen, die auf dem geistigen Entwicklungsstand eines Zwölfjährigen stehen geblieben sind. Deswegen könnten sie trotzdem am täglichen Leben teilnehmen, wie Hill in der Armee dienen, ein Auto kaufen. "Hier geht es nicht um komplette geistige Unzurechnungsfähigkeit, sondern eine Minderung der Schuldfähigkeit", erläutert Dieter. Diese Menschen seien weniger in der Lage, eindeutig zwischen Gut und Böse zu unterscheiden.

Die Todesstrafe sollte für die Schlimmsten der Schlimmen vorbehalten sein, so Dieter, jene, die ihre Taten im vollen Bewusstsein begehen. Es gebe oft Zweifel bei der Beurteilung der geistigen Fähigkeiten eines Menschen und kein wissenschaftlicher Test sei fehlerfrei, aber, so fordert der Experte, im Zweifel müsse man in Fällen wie Hill für den Angeklagten entscheiden - schließlich sei es für ihn eine Frage auf Leben und Tod. "Was sich langsam ins Bewusstsein drängt, ist die Erkenntnis, dass die Menschen, die einige der schrecklichsten Verbrechen in diesem Land begangen haben, geistige Probleme haben: geistig behindert sind oder unter Schizophrenie leiden", erläutert Dieter. Das seien keine Entschuldigungen, aber sie verminderten die Schuldfähigkeit. "Und irgendwann einmal könnte es eine umfassende Neueinschätzung des gesamten Bereichs der geistigen Gesundheit" bei der Verurteilung von Straftätern geben, hofft Dieter.

Hills Anwalt Brian Kammer erklärte, er sei "entsetzt und schockiert" über die Ablehnung des Gnadengesuchs. Die "beschämende Entscheidung verletzt die moralischen Werte von Georgia und unserer Nation", so Kammer, und würde das Verbot der Hinrichtung von geistig Behinderten sinnlos machen.

Hinrichtungsraum in den USA (Archivfoto: dpa)
In einem ähnlichen Raum soll Warren Hill sterbenBild: picture-alliance/dpa

Nach übereinstimmenden Angaben von Amnesty International und dem "Death Penalty Information Center" sind in diesem Jahr in den USA bereits 23 Menschen hingerichtet worden, seit Wiedereinführung der Todesstrafe 1976 insgesamt 1300, davon 52 in Georgia.