Ex-Wehrmachtssoldaten in Italien verurteilt
7. Juli 2011Es war einer der letzten großen Prozesse gegen Nazi-Verbrecher in Italien. Ein Militärgericht in Verona verurteilte neun ehemalige Wehrmachtssoldaten am späten Mittwochabend (06.07.2011) zu lebenslanger Haft. Die Richter befanden die Angeklagten für schuldig, Massaker an Hunderten Zivilisten in der Region Modena, der Emilia Romagna und nahe Arezzo in der Toscana im Jahre 1944 verübt zu haben.
Genugtuung für die Hinterbliebenen
Zahlreiche Hinterbliebene von Opfern der Massaker und Bürgermeister der betroffenen Orte waren im Gerichtssaal anwesend. Sie zeigten sich nach dem Schuldspruch erleichtert. Endlich sei den Opfern und ihren Angehörigen Gerechtigkeit widerfahren, sagte Kläger Demos Malavasi. "67 Jahre sind vergangen, aber wenigstens sind sie nicht umsonst vergangen."
Die Verurteilten waren Mitglieder der Division "Hermann Göring", deren Ziel es war, die Partisanenbewegung in Italien zu zerschlagen. Zwischen Florenz und Modena wurden ganze Dörfer zerstört und ihre Bewohner willkürlich ermordet. Allein in der Region um Modena fielen den Soldaten 140 Zivilisten zum Opfer. Insgesamt sollen 350 Menschen umgebracht worden sein.
Urteil in Abwesenheit
Nach fünfjährigen Ermittlungen hatte der Prozess im November vergangenen Jahres begonnen. Die neun Angeklagten wurden in Abwesenheit verurteilt. Sie sind über 80 beziehungsweise 90 Jahre alt. Unterstützt wurden die italienischen Ermittler von deutschen Behörden in Dortmund und Düsseldorf. Die Auslieferung der Angeklagten hatte die Bundesrepublik abgelehnt.
Der Anwalt eines 93-jährigen verurteilten Osnabrückers kündigte am Donnerstag an, gegen die Entscheidung der Richter vorzugehen. Sein Mandant sei nie direkt an den Massakern beteiligt gewesen, sagte der Jurist der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
Die Verurteilung seines Mandanten beruhe auf einer Entscheidung des Kassationshofes - also des obersten Gerichtshofes - in Rom, wonach allein die Befehlsfunktion für eine strafrechtliche Verantwortbarkeit ausreiche, so der Rechtsanwalt. Aus anderen Urteilen ergebe sich aber, "dass immer die persönliche, individuelle Schuld festgestellt werden muss". Diese liege aber nicht vor.
Autorin: Eleonore Uhlich (dpa, afp, dapd)
Redaktion: Marion Linnenbrink/Ursula Kissel