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Politik

EuGH: Diskriminierung Homosexueller in Polen

12. Januar 2023

Anlass für das Urteil ist der Fall eines schwulen freien TV-Mitarbeiters. Dieser erhält wegen seiner sexuellen Orientierung keine Aufträge mehr. Doch das verstößt gegen das Antidiskriminierungsgesetz der EU.

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Ansicht des Senders TVP in Warschau
Die Zentrale des öffentlich-rechtlichen Senders TVP in WarschauBild: Leszek Szymanski/picture alliance/dpa

Polen diskriminiert nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) homosexuelle Selbstständige. Das oberste EU-Gericht entschied in Luxemburg, dass das EU-Antidiskriminierungsgesetz auch für Selbstständige gelte. Daher dürfe die Zusammenarbeit mit einem Selbstständigen nicht wegen dessen sexueller Ausrichtung beendet werden. Andernfalls würde das EU-Antidiskriminierungsgesetz seiner Wirkung beraubt, so die Richter. 

Ansicht des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg
Der Gebäudekomplex des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in LuxemburgBild: Harald Tittel/picture alliance/dpa

Der EuGH antwortete mit seinem Urteil auf Fragen eines polnischen Gerichts. Bislang ist es in dem Land gestattet, einen Vertrag mit einem Selbstständigen wegen dessen sexueller Orientierung abzulehnen.

Musikvideo für mehr Toleranz gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren

Hintergrund ist die Klage eines langjährigen freien Video-Redakteurs des polnischen öffentlich-rechtlichen Senders TVP. Im Dezember 2017 veröffentlichten er und sein Lebensgefährte auf Youtube ein Weihnachtsmusikvideo, das für Toleranz gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren warb. Kurz danach teilte ihm TVP mit, dass sein laufender Vertrag beendet worden sei und kein neuer Vertrag geschlossen werde.

Der freie Mitarbeiter verlangt im Gegenzug vor dem betreffenden polnischen Gericht Schadenersatz in Höhe von umgerechnet etwa zehntausend Euro wie auch Schmerzensgeld. Die Richter müssen den Fall nun entscheiden und dabei die Rechtsprechung des EuGH berücksichtigen.

sti/fab (afp, dpa, kna)